Leistungserbringer
Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher noch heute kostenlose entlastende Pflegeleistungen beim Leistungserbringer beantragen.
★ Unser Service & Tipp! ★
Zum Erhalt der Hygiene in der häuslichen Pflege mit einem Pflegegrad von 1 oder höher noch heute beim vertrauensvollen Leistungserbringer der Pflegekassen kostenlose Pflegehilfsmittel wie Bettschutz, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und mehr in einer monatlichen Pflegebox ohne Formalitäten beantragen. Entlastung ist beschrieben gemäß dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI für Pflegebedürftige und den pflegenden Angehörigen.
Kostenlose Pflegekurse vom Leistungserbringer noch heute buchen
Zu 100% kostenlos! Denn die Pflege ist anspruchsvoll und die kostenlosen Pflegekurse sind für alle da. Ob Familienpflege oder Nachbarschaftshilfe – beim Leistungserbringer finden Sie die passende Unterstützung online. Wann und wo Sie möchten.
Leistungserbringer in der Pflege – eine zentrale Säule des Pflegesystems
In einem immer älter werdenden Land wie Deutschland gewinnt die pflegerische Versorgung zunehmend an Bedeutung. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt kontinuierlich, was zu einem wachsenden Bedarf an professioneller Pflege und der Anzahl an Angeboten verschiedener Leistungserbringer führt. Der Begriff Leistungserbringer stammt aus dem Sozialrecht, insbesondere aus dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI), das die soziale Pflegeversicherung regelt. Leistungserbringer sind dabei all jene Personen oder Einrichtungen, die vertraglich mit den Pflegekassen zusammenarbeiten, um pflegerische Leistungen zu erbringen. Diese Leistungen reichen von der ambulanten Versorgung im häuslichen Umfeld über stationäre Pflege in Heimen bis hin zu spezialisierten Angeboten wie der Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Sie sind die Schnittstelle zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und den sozialen Sicherungssystemen – und tragen somit wesentlich zur Sicherstellung einer würdevollen und bedarfsgerechten Pflege bei.
Zu den wichtigsten Leistungserbringern zählen zunächst ambulante Pflegedienste, die Pflegebedürftige in deren eigener Wohnung in der häuslichen Pflege betreuen. Diese Form der Pflege ermöglicht es vielen Menschen, trotz Einschränkungen weiterhin zu Hause zu leben und pflegende Angehörige größtenteils zu unterstützen. Ambulante Pflegedienste übernehmen dabei sowohl die sogenannte Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) als auch medizinische Behandlungspflege, wenn diese ärztlich verordnet ist. Etwa das Verabreichen von Medikamenten oder die Wundversorgung. Auch hauswirtschaftliche Hilfe, wie Einkaufen oder das Reinigen der Wohnung, fällt in ihren Aufgabenbereich. Ambulante Leistungserbringer sind oft privatwirtschaftlich organisiert, können aber auch von Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas, Diakonie oder dem Deutschen Roten Kreuz betrieben werden. Eine weitere große Gruppe der Leistungserbringer bilden die stationären Pflegeeinrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr versorgt werden. Diese Einrichtungen bieten ein umfassendes Leistungsangebot, das Unterkunft, Verpflegung, Pflege und soziale Betreuung einschließt. Hier leben Menschen, deren Pflegebedarf so hoch ist, dass eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Die stationäre Pflege stellt hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Personals sowie an die baulichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Einrichtung.
Zwischen ambulanter und stationärer Versorgung angesiedelt ist die teilstationäre Pflege, wie sie etwa in Tagespflegeeinrichtungen angeboten wird. Dieses Angebot der Leistungserbringer richtet sich vor allem an pflegebedürftige Menschen, die tagsüber eine strukturierte Betreuung benötigen, nachts aber weiterhin zu Hause wohnen können. Auch für Angehörige, die entlastet werden müssen, bietet dieses Modell Vorteile.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Leistungserbringer, etwa im Bereich der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Letztere umfassen niedrigschwellige Angebote wie Alltagsbegleitung, Besuchsdienste oder Hilfe im Haushalt. Diese Angebote sollen pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Um als Leistungserbringer zugelassen zu werden, müssen strenge gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Dies betrifft vor allem die personelle Ausstattung, die fachliche Qualifikation des Personals, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards. Die Pflegekassen schließen mit jedem Leistungserbringer individuelle Versorgungsverträge, in denen Leistungsumfang, Vergütung und Qualitätsanforderungen geregelt sind. Grundlage dafür sind die § 72 ff. SGB XI. Zusätzlich unterliegen die Einrichtungen der regelmäßigen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Prüfinstitutionen. Die Finanzierung der Pflegeleistungen erfolgt in der Regel durch die Pflegeversicherung der Pflegekassen, die je nach Pflegegrad und Art der Leistung einen bestimmten Betrag übernimmt. Reichen diese Leistungen nicht aus, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige die Differenz aus eigenen Mitteln zahlen. Bei Bedürftigkeit greift die Sozialhilfe ein.
Insgesamt sind Leistungserbringer in der Pflege ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems. Sie sorgen dafür, dass pflegebedürftige Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen – sei es zu Hause, in einer Einrichtung oder in einer teilstationären Betreuung. Ihr Beitrag zur Aufrechterhaltung von Lebensqualität, Selbstbestimmung und menschenwürdiger Pflege kann kaum hoch genug eingeschätzt werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der steigenden Komplexität in der Pflege wird ihre Rolle in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen.
Der top Leistungserbringer der Pflegekassen und Testsieger im Pflegebox-Vergleich
Kostenlose Pflegehilfsmittel noch heute beantragen und monatliche Kostenübernahme sichern. Voraussetzungen sind
✓ ein anerk. Pflegegrad von 1 oder höher
✓ und der Pflege im häuslichen Umfeld
Der Anspruch zur Pflegebox vom Leistungserbringer!
Für die häusliche Pflege besteht bei betroffenen Personen oder auch für Angehörige bei beliebigem anerkannten Pflegegrad ein gesetzlicher Anspruch auf zum Verbrauch bestimmter zuzahlungsfreier Pflegehilfsmittel (Desinfektionsmittel, Bettschutz, Einmalhandschuhe, Mundschutz u. v. m.) vom Leistungserbringer im monatlichen Wert von derzeit 42,00 € gem. § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Kostenübernahme wird im Rahmen der Pflegeleistungen vom deutschen Gesetzgeber über die Pflegekassen übernommen. Zögern Sie nicht, Ihr Anrecht auf eine kostenlose Pflegebox vom Leistungserbringer noch heute wahrzunehmen und erhalten Sie eine monatliche gratis Lieferung der bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel an die von Ihnen angegebene Wunschadresse in Deutschland.
Pflegebox beim Leistungserbringer ganz einfach beantragt
Schritt 1 ➤ Antragsformular online ausfüllen, unterzeichnen und abschließen
Schritt 2 ➤ Die gesamtheitlich notwendigen Formalitäten werden übernommen
Schritt 3 ➤ Lieferung der Pflegebox direkt nach Bestätigung durch die Pflegekasse
Voraussetzungen für die Pflegebox vom Leistungserbringer
• Es liegt beim Betroffenen ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5 vor
• Die Pflege findet im häuslichen Umfeld oder einer Wohngemeinschaft statt
• Pflegende Angehörige, Freunde, Nachbarn oder eine Fachkraft betreut Sie
Die Pflegekassen vertrauen dem Leistungserbringer!
Das Qualitätsversprechen zur Pflegebox für betroffene Kunden
Die Pflegebox ist eine entlastende und nicht belastende Leistung in der häuslichen Pflege von Leistungserbringer! Dabei ist es vom aufgezeigten Anbieter zur kostenlosen Pflegebox das oberste Ziel, die Menschen mit der monatlichen Versorgung von ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu unterstützen sowie die bürokratischen Hürden der notwendigen Formalien wie die Antragsstellung selbst, aber auch die kontinuierliche monatliche Abrechnung zur Kostenerstattung, mit den Pflegekassen zu übernehmen. Dadurch können sich betroffene Menschen sowie pflegende Angehörige auf die eigentliche Pflege konzentrieren. Dabei spricht die Qualität der eingespielten Prozesse des bereits langjährig am Markt bestehenden Leistungserbringer für sich. Kranken- und Pflegekassen wie AOK, BKK, Barmer, DAK, TK und weitere vertrauen auf die umfangreichen Services zur Pflegebox dem Pflegebox Testsieger sowie top Leistungserbringer und arbeiten sehr gerne sowie vertrauensvoll mit diesem zusammen.
🥇 Die top Leistungserbringer und Testsieger für Pflegeboxen Markt erfüllt jeweils:
• Gratis Pflegehilfsmittel im Wert von 42,00 € in einer monatlichen Pflegebox
• Eine komplette Kostenübernahme durch die Pflegekasse, keine Zuzahlung nötig
• Regelmäßige mtl. kostenlose Lieferung bequem nach Hause an die Haustür
• Pflegebox mit gratis Serviceleistungen sind in 5 Minuten online zu beantragen
• Entlastung der häuslichen Pflege mittels Pflegebox bei egal welchem Pflegegrad
• Hier gelangen Sie zum Testsieger für die heutige Onlinebeantragung einer Pflegebox
• Ihre personenbezogenen Daten sind in Deutschland nach DS-GVO abgesichert
• Nach Genehmigung erreicht Sie die Pflegebox am Anfang des kommenden Monats
Pflegehilfe für Angehörige mit der Pflegebox
Bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes steht die Welt meistens von jetzt auf gleich Kopf. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegefall von Tag zu Tag oder allmählich eintritt. Wichtig ist schnelle sowie zugleich kompetente Hilfe von Leistungserbringer. Denn es ist notwendig, die Pflege zu organisieren und die Pflegenden zu entlasten. Nur diejenigen, die selbst gesund sind, können auch pflegen. Vieles ist zu erledigen, wenn der Pflegefall eintritt, aber die ganze Thematik Pflege ist den meisten Menschen gar nicht geläufig und dabei können Leistungserbringer durch Beratung sowie Pflegeleistungen unterstützen. Die wenigsten Leute wissen, wo genau sie Hilfe oder Unterstützung bekommen können und welche Leistungen in der Pflege durch Leistungserbringer ihnen zustehen. Mit der direkten Pflegeleistung der kostenlosen Pflegebox im monatlichen Wert von bis zu 42,00 € von Leistungserbringer entlastet nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich, da die Besorgung von benötigten Pflegebedarf bei der Apotheke oder dem Sanitätshaus wegfällt. Die Pflegebox mit zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wird nämlich kostenlos nach Hause an die angegebene Wunschadresse geliefert. Und das jeden Monat!
Die Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf eine Situation, in der eine Person aufgrund von körperlichen, psychischen oder seelischen Einschränkungen von anderen abhängig ist – in vielen Fällen pflegenden Angehörigen. Im Alter kommt es häufig vor, dass sich eine Pflegebedürftigkeit schleichend bemerkbar macht. Wenn zunächst nur geringfügige Unterstützung nötig ist, wird mit steigender Pflegebedürftigkeit immer mehr Unterstützung benötigt und die kostenlose Pflegebox vom Leistungserbringer kann eine wirkliche Entlastung sein. Damit Sie rechtzeitig einen Pflegegrad und damit verbundene wichtige Pflegeleistungen von Leistungserbringer oder Pflegekassen selbst wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Zuschüsse erhalten können, müssen Sie die Anzeichen für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit kennen. Indizien für eine Feststellung der Pflegebedürftig sind Merkmale wie Schwierigkeiten bei der täglichen Hygiene, beim Rasieren oder Schminken, eine Inkontinenzversorgung, Probleme beim Essen und Trinken sowie beim Gehen, Sitzen oder Treppenlaufen. Auch Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit wie Verlässlichkeit, Verwirrung oder Orientierungslosigkeit zählen zu solchen Anzeichen und erfordern ein Handeln zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen zur Entlastung wie die kostenlose Pflegebox vom Leistungserbringer.
Wenn Sie unser bei der Kategorisierung von Andeutungen zur Pflegebedürftigkeit Hilfe benötigen, können Sie bei Familiara ein kostenloses Erstgespräch für die Einstufung eines Pflegegrads führen und mehr zum Thema bei der Beratung erfahren. Leistungserbringer zur Entlastung der Pflege!
Wann sollte ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden?
Vor allem dann, wenn es nicht mehr möglich ist, den Alltag ohne Hilfe beziehungsweise Unterstützung zu meistern und Pflege zu Hause mit Unterstützung von Leistungserbringer sinnvoll ist. Hinweise sind dabei besonders die täglichen Dinge wie das An- oder Ausziehen von Kleidung und die Körperhygiene. Auch wenn die Bewegung im eigenen Wohnumfeld schwierig wird, sollten Sie selbst als Betroffener oder ein Angehöriger den Antrag auf Pflegegrad stellen.
Verschiedene medizinische Diagnosen liefern außerdem Informationen über das Recht auf die Beantragung eines Pflegegrades:
- nach einem plötzlich passierten Herzinfarkt oder Schlaganfall
- dem aufkommender einer Demenz oder Alzheimererkrankung
- bei Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose
- großen Einschränkungen des Bewegungsapparates wie Rheuma
- bei festgestellten Krebserkrankungen fast aller Art und Weis
Die Vorteile einer kostenlosen Pflegebox
Der wesentliche Vorteil neben der finanziellen Entlastung von knapp 500,00 € jährlich ist die direkte Zustellung der ausgewählten Pflegehilfsmittel an die Wunschadresse vom gewählten Leistungserbringer. Dabei haben alle Menschen mit einem Pflegegrad von 1 oder höher einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42,00 € monatlich. Die Kosten für Ihre Pflegebox werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen und der Leistungserbringer übernimmt sämtliche Formalitäten. Durch die angebotenen Services der Leistungserbringer für Pflegeboxen haben Sie mehr freie Zeit für die täglichen Pflegeaufgaben und andere Dinge. Mit dem Abonnement-Modell der Pflegebox erreicht Sie der Hilfsmittelbedarf in der monatlichen Belieferung vom Leistungserbringer immer kostenlos. Es entstehen keine weiteren Kosten. Zusätzlich werden alle anfallenden Formalitäten zur Kostenübernahmestellung und Abrechnung vom Leistungserbringer übernommen.
Durch die Pflegehilfsmittel in der kostenlosen Pflegebox vom Leistungserbringer können Sie in der häuslichen Pflege die notwendige Hygiene gewährleisten sowie die eigene oder die Selbstständigkeit eines Angehörigen erhalten. Die Zusammenstellung der Pflegebox können Sie bei den Bestellformularen der drei Leistungserbringer selbst vornehmen und nach Bedarf entscheiden. Zudem können Sie die Pflegebox in der Zusammensetzung monatlich bedarfsgerecht beim gewählten Leistungserbringer online oder telefonisch anpassen. Hierbei gilt: Sollte sich der Pflegebedarf und sie Situation ändern, passen Sie Ihre kostenlose Pflegebox rechtzeitig vor dem Monatsende an, damit Sie bereits bei der nächsten Lieferung die angepasste Pflegebox vom Leistungserbringer erhalten. Sollten Sie also merken, dass Sie beispielsweise mehr Desinfektionsmittel und weniger Schutzschürzen benötigen, können Sie die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox jederzeit telefonisch oder auch im Kundenkonto ändern.
Mit der Beantragung einer Pflegebox bei einem der drei Leistungserbringer sichern Sie sich zudem einen kostenlosen telefonischen Kundenservice. Die Angestellten im Service-Team sind in der Regel zum Produkt der Pflegebox sowie zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel, den Inhalt der Pflegebox, ausgebildet oder zumindest geschult. Ihr Anliegen kann daher meistens ohne Probleme oder Verzögerungen beim Leistungserbringer bearbeitet werden.
Jetzt eine kostenlose Pflegebox beantragen und Entlastung pro Monat sichern!
Vertrauen Sie die zuverlässigen Services und präqualifizierten Leistungen der drei Leistungserbringer für Pflegeboxen.
Beantragen Sie eine kostenlose Pflegebox und sichern Sie sich bis zu 42,00 € monatlich.
Die wesentlichen Vorteile zur Pflegebox für Sie kompakt zusammengestellt:
- Gratis Pflegehilfsmittel zur häuslichen Pflege zum Verbrauch
- Zuzahlungsfrei für pflegebedürftige Angehörige ab Pflegegrad 1
- Es ist kein Rezept vom behandelnden Arzt erforderlich
- Der Gesamtwert der Pflegebox pro Monat sind bis zu 42,00 €
- Individuelle bedarfsorientierte Zusammenstellung der Pflegebox
- Nach Ihren Wünschen und Bedürfnisse monatlichen anpassbar
- Keine Formalitäten durch Antragsstellung beim Leistungserbringer
- Kostenlose monatliche Belieferung an die Wunschadresse
Entlastung durch die kostenlose Pflegebox vom Leistungserbringer
Aktuell (Stand 2024) werden mehr als 3 Millionen pflegebedürftige Menschen zu Hause vorwiegend von ihren Angehörigen versorgt. Dadurch entsteht eine belastende Situation für beide Seiten. Die kostenlose Pflegebox vom Leistungserbringer trägt zur Entlastung der häuslichen Pflege bei, um die Angehörigen im täglichen Leben mit Verbrauchsmaterialien zu unterstützen. Mit der 0,00 € Pflegebox werden monatlich benötigte Pflegehilfsmittel mittels Paketzulieferung an die Pflegebedürftigen vom Leistungserbringer versendet. Sofern der Bedarf an Pflegehilfsmitteln nach der Genehmigung durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekassen genehmigt wurde, besteht der Bezug dauerhaft. Sie können allerdings auf eigenen Wunsch den dauerhaften Bezug vom Leistungserbringer sowie Versorger wechseln oder auch eine Lieferunterbrechung veranlassen, sollte sich die Pflegesituation verändern. Damit haben Sie stets die volle Kontrolle über die monatliche kostenlose Pflegebox vom Leistungserbringer und können bequem nach Bedarf Anpassungen vornehmen.
Die zuzahlungsfreie Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist im Sozialgesetzbuch festgelegt und gilt für alle pflegebedürftige Personen mit vorliegendem Pflegegrad sowie Verbleib im eigenen Wohnumfeld. Bestellen Sie noch heute eine kostenlose Pflegebox vom Leistungserbringer und freuen Sie sich jeden Monat auf die entlastende Lieferung der Pflegeprodukte, die Sie für Ihre bedarfsgerechte Pflegesituation benötigen. Die Kosten für die Pflegebox werden dabei vollständig von Ihrer Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld oder anderen Pflegeleistungen übernommen. Noch heute eine Pflegebox beim Leistungserbringer beantragen und von der Kostenübernehmen profitieren.
Pflegehilfsmittelkatalog für Pflegeleistungen von Leistungserbringer
Verschiedene Hilfsmittel zur Pflege werden anhand von sogenannten Produktgruppen geordnet. Sämtliche Pflegehilfsmittel, welche eine Erleichterung für die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen darstellen, werden in den Gruppen 50 bis 54 geregelt sowie definiert. Im Pflegehilfsmittelkatalog vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) werden die Hilfsmittel zur Pflege sowie Entlastung wie folgt zusammengefasst und geordnet:
➡️ Pflegehilfsmittel zur allgemeinen täglichen Pflegeerleichterung (PG 50)
➡️ Pflegehilfsmittel, welche zur Körperpflege sowie der Hygiene dienen (PG 51)
➡️ Pflegehilfsmittel für eine selbständige Lebensführung und Mobilität (PG 52)
➡️ Pflegehilfsmittel, welche zur Linderung von Beschwerden beitragen (PG 53)
➡️ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und primären Einmalverwendung (PG 54)
Letztere Produktgruppe 54 beinhaltet die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die Zusammenstellung der bedarfsgerechten Pflegebox vom Leistungserbringer. Die einzelnen zur Auswahl stehenden Pflegehilfsmittel finden Sie in unserem gesonderten Beitrag. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vom Leistungserbringer zur Entlastung der Pflege sind aus hygienischen Gründen sowie aufgrund der Materialbeschaffenheit nur zu einmaligen Verwendung geeignet. Nach Gebrauch sollten diese in der Regel entsorgt werden. In der Pflegebox können Sie sich diese Hilfsmittel zur Pflege für den monatlichen Bedarf in einem Wert von bis zu 42,00 € zusammenstellen. Damit können Sie eine finanzielle Entlastung von bis zu 500,00 € pro Jahr erzielen. Zudem hat die Pflegekraft oder der pflegende Angehörige somit immer passende Pflegehilfsmittel aus der Pflegebox vom Leistungserbringer zur Pflegeanwendung zur Hand.
Nutzen Sie ab Pflegegrad 1 die Möglichkeit zum monatlichen Bezug einer kostenlosen Pflegebox vom Leistungserbringer und lassen Sie sich die Kosten zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen erstatten. Zusätzlich haben Sie bei all unseren genannten Pflegeboxanbieter die wählbare Option, auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen zur Inkontinenz, generell aber auch einfach zum Schutz der Bettmatratze, aus der Produktgruppe 51 kostenlos zu beantragen. Dadurch erhalten Sie mit der Pflegebox vom Leistungserbringer noch eine ergänzende optionale Pflegeleistung darüber hinaus! Beantragen Sie jetzt in nur wenigen Minuten Ihre individuelle sowie auf Ihren Bedarf zugeschnittene Pflegebox vom Leistungserbringer! Sie profitieren mit der Pflegebox langfristig und ohne feste Bindung. Nutzen Sie Ihren Anspruch für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel in der Pflegebox zur Entlastung der häuslichen Pflege sowie den pflegenden Angehörigen.
Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!