Bettschutzeinlagen in der Pflege
Das Pflegehilfsmittel Bettschutz in der Anwendung erklärt. Kostenlos mit Pflegegrad 1 oder höher in der Pflegebox gratis erhältlich!
Pflegehilfsmittel gratis mit Pflegegrad von 1-5
Monatlich ✓ kostenlos ✓ frei Haus ✓ geliefert
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kostenlos
Sofern die Pflege zu Hause im häuslichen Umfeld stattfindet und ein Pflegegrad von 1 oder höher vorliegt, sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie der Bettschutz kostenlos. Denn Sie oder ein Angehöriger mit Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat! Die Pflegehilfsmittel-Liste wird vom GKV (Spitzenverband Verbund der Krankenkassen) gestellt und beinhaltet zur Pflege zugelassene Pflegeprodukte sowie Pflegeleistungen. Einige davon sind komplett oder teilweise erstattungsfähig!
Wann steht Ihnen selbst oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, für den Sie tätig werden können sowie gesetzlich dürfen, eine kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im monatlichen Wert von 42,00 € mit einer gratis Lieferung frei Haus an die Wunschadresse zu
✓ Sie haben selbst oder pflegen eine Person mit einem Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Die Pflege findet im eigenen Wohnumfeld und befindet sich in Deutschland
✓ Für die Beantragung haben Sie Ihre Adress- und Versicherungsdaten zur Hand
Mit dem Pflegehilfsmittel-Testsieger der Krankenkassen haben Sie einen zertifizierten Leistungserbringer für die kostenlose Pflegebox, der nicht nur bereits über +1.000 Kunden überzeugt! Alle gängigen Krankenkassen wie die AOK, Barmer, DAK, Techniker und weitere vertrauen auf die zuverlässigen Services von der CARE digisolutions GmbH mit sanus+ als die Marke für Pflegehilfsmittel am deutschen Markt. Keine Probleme oder Betrügereien durch den präqualifizierten Anbieter für die die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegehilfsmittel in der kostenlosen Pflegebox! Die Pflegehilfsmittel-Liste vom Testsieger jetzt entdecken ➞
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auswählen und kostenlose Pflegebox beantragen
Welche Pflegehilfsmittel stehen zur Wahl:
▷ Bettschutz oder Krankenunterlagen
▷ OP Mundschutz oder FFP2-Maske
▷ Fingerlinge oder Einmalhandschuhe
▷ Desinfektionsmittel für Hände & Fläche
▷ Schutzschürzen für Kleidungsstücke
Bettschutzeinlagen im Detail erklärt
Allen betroffen Angehörigen fällt es schwer, wenn enge Verwandte plötzlich zu einem Pflegefall werden. Für den Betroffenen stellt der Verlust der Selbstständigkeit wahrscheinlich das größte Problem dar. Eine Inkontinenz kann während einer Erkrankung oder nach einem Unfall entstehen. Die Bettschutzeinlagen sorgen dafür, dass sich der Pflegebedürftige sicher fühlt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ergibt sich aus der Pflegebedürftigkeit. Gemäß § 40 SGB XI sollen Bettschutzeinlagen dazu dienen, die Pflege zu vereinfachen und ein unabhängigeres Leben zu fördern. Daher erstattet die Pflegekasse die Kosten für Bettschutzeinlagen und andere Verbrauchsprodukte bis zu einem Betrag von bis zu 42,00 € ohne Zuzahlung pro Monat.
Mit den Bettschutzeinlagen werden sowohl bettlägerige Patienten als auch Betroffene mit unkontrollierten Ausscheidungen in der Nacht geschützt. Die Bettschutzeinlagen absorbieren Flüssigkeiten und sorgen dafür, dass die Matratze, der Bettbezug und der Pflegebedürftige vor Nässe geschützt sind. Sollten Inkontinenzprobleme bei dem betroffenen Pflegebedürftigen vorliegen, ist die kostenlose Pflegebox mit dem Pflegehilfsmittel der Bettschutzeinlage eine passende Lösung.
Die Spezifikationen von Bettschutzeinlagen
Zur Einmalnutzung dienende Bettschutzeinlagen können bei Inkontinenzerkrankungen verwendet werden. Ihre Abmessungen betragen normalerweise 60 x 90 Zentimeter. Sie dienen lediglich zum Schutz eines Teils der Matratze. Die Pflegekraft, egal ob Angehöriger oder Fachpersonal, kann einen Wechsel der Bettschutzeinlage damit rasch vornehmen. Die Zellstoffschicht ist mehrschichtig und leitet Flüssigkeiten in den Kern, was den Betroffenen ein trockenes Gefühl sowie Sicherheit vermittelt. Eine Außenfolie, die wasserundurchlässig und reißfest ist, bildet den Abschluss der Verkleidung. Sie gewährleistet, dass die daraus resultierende Flüssigkeit nicht in das Bett gelangen kann und dass Bettzeug und Matratze sauber bleiben. Idealerweise sollten die saugenden Bettschutzeinlagen so auf dem Bett platziert werden, dass sie sich im kritischen Bereich befinden.
Unterschied zwischen Bettschutzeinlagen und Inkontinenzhilfen
Inkontinenzhilfen wie Vorlagen, Slipeinlagen, Pants oder Fixierhosen erhalten von der Pflegekasse im Gegensatz zu Bettschutzeinlagen zur einmaligen oder mehrmaligen Verwendung keine Erstattung in der Pflegehilfsmittelpauschale. Jedoch kann die Versorgung auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) erfolgen, wodurch die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bei Inkontinenzmaterial sind die Beteiligten also auch gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten.
Pflegehilfsmittel generell
Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zu den verschiedenen Pflegehilfsmitteln und die Unterschiede in der Verwendung. Lernen Sie die unterschiedlichen Förderungen und Maßnahmen zur Entlastung der häuslichen Pflege kennen.
Pflegebox im Allgemeinen
Wenn Sie über den gesetzlichen Anspruch für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mehr in Erfahrung bringen wollen, wechseln Sie zu unserem Beitrag. Noch heute Entlastung in der Pflege beantragen und finanziell im Jahr bis zu 480,00 € sparen.
Mehr zum Thema Pflege
Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Thema Pflege allgemeine und verschaffen Sie sich einen Überblick über weitere Entlastungen sowie Pflegeleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 oder höher Kostenübernahmen beantragen.
Pflegehilfsmittel im Vergleich
In unserem Vergleich finden Sie verschiedenen Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sind alle zertifiziert sowie präqualifiziert für die Versorgung zum genannten Pflegebedarf. Bei beliebigem Pflegegrad kostenlos!
Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!