Vorsorge für den Pflegefall - Pflegevorsorge

Vorsorge für den Pflegefall ist ein wichtiger Faktor und besonders wichtig, wenn ältere Angehörige in der Nähe leben oder die Eltern pflegebedürftig werden.  

In den meisten Fällen kommt es bei Familien unerwarteterweise zu einer Pflegebedürftigkeit. Dabei handelt es sich häufig um einen Unfall, eine schwere Krankheit oder einen anderen Schicksalsschlag. Plötzlich sind Menschen nicht mehr in der Lage, sich um sich selbst zu kümmern und ihr tägliches Leben ohne Unterstützung zu gestalten. Rechtzeitige Vorsorge für den Pflegefall sowie Pflegemaßnahmen erleichtern Ihnen den Umgang mit den finanziellen Belastungen und den zahlreichen rechtlichen sowie bürokratischen Problemen, die sich in einem Pflegefall ergeben. Die Deutsche Pflegehilfe stellt Ihnen wichtige Maßnahmen für die Vorsorge für den Pflegefall vor, damit Sie im eintretenden Fall mehr Zeit für die Dinge haben können, die Ihnen wirklich am Herzen liegen und nötig sind.

Was gehört zur Pflegevorsorge

Zur Vorsorge für den Pflegefall in Deutschland ist eine Pflegeversicherung für jeden erforderlich, welche bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung integriert ist. Aber die allgemeine Pflegeversicherung dient nur dazu, die Ausgaben im Falle einer Pflege bestmöglich zu decken - meistens reichen die anfallenden Pflegekosten über den Erstattungsbeitrag hinaus. Daher muss immer ein Eigenanteil getragen werden, den pflegebedürftige Personen oder Ihre Angehörigen selbst tragen müssen.
Pflegezusatzversicherungen sind für diesen Fall bestens geeignet, da sie im Pflegefall zusätzliche Leistungen übernehmen. Aber Sie sollten auch rechtliche Fragen frühzeitig klären, außer der finanziellen Vorsorge für den Pflegefall. Dazu zählen insbesondere Dokumente zur Vorsorge, wie etwa eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht.
 

Es empfiehlt sich zudem für die Vorsorge für den Pflegefall kostenlose Pflegeleistungen, wie die gratis Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, direkt bei einem vorliegendem Pflegegrad zu beantragen und eine finanzielle Entlastung von 40,00 Euro monatlich zu erhalten. Inbegriffen sind beispielsweise Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

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Rechtliche Pflegevorsorge 

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, sich selbst zu vertreten oder Entscheidungen aus kognitiven Gründen nicht mehr treffen zu können, muss Sie jemand anderes repräsentieren. Meistens sind theoretisch häufig die Ehegatten oder Kinder diese Person. Diese haben jedoch oft keine Rechtsgrundlage für die Vertretung Ihres Willens. Dies gilt nur, wenn Sie diese Regelung zuvor schriftlich klar definiert haben. Falls Sie das nicht tun, könnte es vorkommen, dass ein gesetzlicher Vertreter gerichtlich bestimmt wird. Es kann dann vorkommen, dass eine völlig unbekannte Person, die nur spekulieren kann, was Sie wirklich wollen, für Sie Entscheidungen trifft. Die rechtliche Pflegevorsorge wird daher empfohlen.

Die Patientenverfügung ist ein Leitfaden für Ärzte und medizinische Fachkräfte, wo die medizinischen Maßnahmen festgelegt sind, die sie im Notfall ergreifen dürfen. Dazu zählen etwa Bluttransfusionen, Schmerztherapien oder lebensverlängernde Therapien. Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zur Pflegevorsorge und die Patientenverfügung ➞

Eine Vorsorgevollmacht geben einer oder mehreren Personen die Befugnis, für Sie rechtliche Entscheidungen fällen zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise der Abschluss und die Auflösung von Verträgen sowie dergleichen. Sie wird nur dann wirksam, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese Aufgaben mehr zu übernehmen. Ein Gericht entscheidet darüber, ob das der Fall ist.
Ihr Testament tritt erst im Falle Ihres Todes in Kraft. Hier können Sie beispielsweise festlegen, wer Ihr Vermögen sowie Wertgegenstände erhalten soll und wer gegebenenfalls für die Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder oder Haustiere zuständig ist. Wenn es kein Testament gibt, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge.

Finanzielle Pflegevorsorge

Zu der finanziellen Pflegevorsorge zählen Zusatzversicherungen und Rücklagen, zudem empfehlen wir die Nutzung von Pflegezusatzleistungen und gesetzlichen Ansprüchen für die Vorsorge für den Pflegefall. Gesetzliche Förderungen bei einem vorliegendem Pflegegrad sind beispielsweise: 


Falls Ihre eigenen Einkünfte als Betroffener nicht ausreichen, um den Eigenanteil für die Pflege zu bezahlen, müssen Sie dafür langsam Ihre Ersparnisse aufbrauchen. Nicht wenige Menschen mit Pflegebedarf müssen irgendwann Hilfe zur Pflege beantragen, also Sozialhilfe für die Pflege, wenn die Vorsorge für den Pflegefall nicht betrieben wurde. Der Sozialhilfeträger darf in dem Fall auch mitentscheiden, wie und wo Sie gepflegt werden. 
Daher trägt eine finanzielle Pflegevorsorge dazu bei, dass Sie auch im Pflegefall die Selbstbestimmung behalten können. Dafürstehen Pflegezusatzversicherungen. Wenn es Ihnen jedoch möglich ist, können Sie auch für den Pflegefall selbst Rücklagen bilden und im Vorfeld für die Vorsorge für den Pflegefall sparen.

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