Pflegegrad 3 und die Leistungen

Pflegegrad 3 und die Leistungen

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Pflegegrad 3 und lernen Sie die Voraussetzungen für entlastende Zuschüsse kennen. 

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 bedeutet, dass bei einer Person eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene sind im Alltag auf regelmäßige Unterstützung angewiesen – zum Beispiel bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen im Begutachtungsverfahren (NBA) zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreicht werden. Die Leistungen sollen sowohl die pflegebedürftige Person als auch als pflegende Angehörige gezielt entlasten.

Pflegegrad 3 beschrieben und erklärt

Der Pflegegrad 3 kann ungefähr mit der vorherigen Pflegestufe 1 und der Pflegestufe 2 (vor 2017) verglichen werden. Alle Personen, die in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt sind und den Alltag nicht selbstständig bewältigen können, werden in der Regel im Pflegegrad 3 eingestuft. Dazu gehören physische, psychische oder geistige Einschränkungen. Mit Pflegegrad 3 erhalten Betroffene tägliche Grundpflege in einem von ihnen selbst zu berechnenden Umfang. Pflegegrad 3 stellt eine ernsthafte Einschränkung der Selbstständigkeit dar. Wenn bei Ihnen 47,5 bis unter 70 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit im Pflegegutachten festgestellt werden, erhalten Sie den anerkannten Pflegegrad 3. Die Pflegebegutachtung bestimmt dabei, inwieweit der Antragsteller für die Pflegebedürftigkeit selbstständig ist. Früher war der nötige Pflegeaufwand von großer Bedeutung bei der Bewertung, aber heutzutage spielt die Aufwandsbestimmung keine entscheidende Rolle mehr. Gemäß der neuen Bewertungskriterien wird seit dem 01.01.2017 nicht mehr nur der Zeitaufwand betrachtet, sondern auch die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Mit Pflegegrad 3 haben Personen die Möglichkeit, von der Pflegekasse eine vollständige finanzielle Unterstützung mit Pflegegeld zu beantragen.

Die Antragstellung für Pflegegrad 3 und die Leistungen erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter beauftragt, der die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellt. Dieser Gutachter besucht den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um sich ein Bild von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Betroffenen zu machen. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für ihre Entscheidung dient. Im Rahmen der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens bewertet. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt.
 

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Unser Partner, die Familiara GmbH aus Berlin, unterstützt Sie gerne bei der Beantragung eines Pflegegrad-Erstantrages und steht Ihnen bei Fragen zur Seite. Familiara ist seit dem Jahr 2004 Deutschlands führende Pflegegradberatung für die Durchsetzung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und möchte sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von Beginn an die ihnen gewährten Unterstützungsleistungen von der Pflegeversicherung erhalten.
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Pflegegrad beantragen und von Leistungen profitieren

Pflegegrad 3 beantragen und von Leistungen profitieren

Mit der Pflegegrad-Beantragung können nach Einordnung der Beeinträchtigung verschiedene Pflegeleistungen und Entlastungen bei den Pflegekassen beantragt werden. Die Deutsche Pflegehilfe bietet Ihnen auf den Beitragsseiten hilfreiche Informationen rund um das Thema Pflege. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche mit vorliegendem Pflegegrad 1 noch heute:

Pflegegrad beantragen

Warum sich die Pflegebox schon bei Pflegegrad 3 lohnt

Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In diesem Stadium verändert sich der Alltag sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für Angehörige grundlegend. Die Beweglichkeit ist häufig stark eingeschränkt, und grundlegende Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden oder der Toilettengang können in der Regel nicht mehr ohne Unterstützung bewältigt werden. 

Mit dem steigenden Pflegeaufwand wächst auch der Bedarf an geeigneten Hilfsmitteln deutlich. Viele Betroffene sind von fortgeschrittener Inkontinenz betroffen, wodurch Bettschutzeinlagen unverzichtbar werden, um Matratzen und Bettwäsche zu schützen. Gleichzeitig sind pflegende Angehörige intensiver in die tägliche Versorgung eingebunden. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen sowie Hand- und Flächendesinfektionsmittel gehören daher zur Grundausstattung, um den hohen Hygienestandards gerecht zu werden und das Risiko von Infektionen auf ein Minimum zu reduzieren.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich – vollständig übernommen durch die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI. 

Gut zu wissen: Pflegebox und Pflegegrad 3 

Was ist eine Pflegebox?

Unter einer Pflegebox versteht man die regelmäßige, meist monatliche Lieferung sogenannter „zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel“. Dazu zählen Produkte, die im Pflegealltag zu Hause für Hygiene, Schutz und Entlastung sorgen – und nach der Nutzung entsorgt werden. Gerade bei Pflegegrad 3, wenn die Unterstützung im Alltag deutlich intensiver wird, sind diese Hilfsmittel besonders wichtig. Sie helfen dabei, sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen bestmöglich zu schützen und zu entlasten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 40 Absatz 2 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt.
 

Muss ich die Pflegebox selbst bezahlen?

Nein, die Kosten müssen Sie nicht selbst tragen. Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für diese Verbrauchsprodukte. Die Pflegekasse übernimmt diesen Betrag vollständig ohne Kosten für Sie.
 

Wird die Pflegebox vom Pflegegeld abgezogen?

Auch hier gibt es Entwarnung: Die Pflegebox ist eine eigenständige Leistung und wird nicht auf andere Pflegeleistungen angerechnet. Das bedeutet, Ihr Pflegegeld (bei Pflegegrad 3 aktuell 599 Euro) oder andere Leistungen wie Pflegesachleistungen bleiben davon unberührt.

Was sind die Voraussetzungen, um den Pflegegrad 3 zu erhalten?

Für die Anerkennung vom Pflegegrad 3 müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen - dieser kann formlos erfolgen. Im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrags wird über den medizinischen Dienst der Krankenkassen die Beeinträchtigung der Pflegebedürftigkeit anhand von verschiedenen Faktoren zur Feststellung der Alltagskompetenz des Antragstellers vorgenommen. Bei der Pflegebegutachtung erhalten betroffene Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit bis zu 100 Punkte. Die Gesamtpunktzahl setzte sich aus sechs verschiedenen Themengebieten mit unterschiedlicher Gewichtung zusammen. Bei der Kinderpflege und einer speziellen Bedarfskonstellation gibt es besondere Ausnahmen.

Nach der Antragstellung zum Pflegegrad 3 wird ein offizieller Pflegegutachter der Kranken- und Pflegekasse zur Begutachtung des Antragstellers berufen. Dieser bewertet die Situation und entscheidet über die Alltagskompetenz und den aktuellen Selbstständigkeitsgrad der betroffenen Person, wie bei allen anderen Pflegegraden auch. Es gibt keinen allgemeinen Kriterienkatalog für die Einstufung in den Pflegegrad 3, da die Pflegebedürftigkeit jeder Person sehr variieren kann. Aus diesem Grund gibt ein offizieller Pflegegutachter eine Einschätzung verschiedener Bereiche des Alltags und prüft auch, inwiefern die Person diese bewältigen kann. Es wird ein Punktesystem verwendet, das eine separate Bewertung jedes Teilbereichs vorsieht. Das Gesamtergebnis bestimmt die Pflegestufe und somit die von der Pflegekasse übernommenen und subventionierten Maßnahmen und Leistungen.

Die sechs differierenden Themengebiete zur Einschätzung des Grads der Pflegebedürftigkeit werden nachstehend kurz dargestellt.

1. Mobilität: Wie eigenständig bewegt sich der Betroffene alleine fort? Wie kann der Begutachtete sich selbst halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Betroffene im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er selbstständig eigene Entscheidungen für sich treffen, Risiken von Situationen erkennen, kommunikative Gespräche führen und die Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Antragsteller Unterstützung wegen vorhandener psychischer Probleme wie Aggression oder ängstlichem Verhalten? Sind Wahnvorstellungen vorhanden oder werden Sachgegenstände beschädigt?

4. Die Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller bei der täglichen Hygiene, kann sich selbst pflegen und ernähren?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfsmaßnahmen benötigt der Begutachtete bei einer Krankheit, dem Wahrnehmen von Therapien und Behandlungen? 

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Betroffene seinen Tagesablauf organisieren, sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte aufrechterhalten und pflegen?

Die pflegebedürftige Person ist mit Pflegegrad 3 berechtigt, täglich professionelle Hilfe in der Grundpflege zu erhalten. Die Bereiche Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim Toilettengang), Ernährung (Unterstützung beim Essen) und Mobilitätsunterstützung (Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Treppensteigen usw.) gehören zur Grundpflege des Menschen. Die Grundpflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, abhängig vom Pflegebedarf. 

Welchen Unterschied gibt es zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3

Gemäß der Definition haben Personen mit Pflegegrad 2 weniger Einschränkungen im Alltag als Personen mit Pflegegrad 3. Bei Personen mit einem Pflegegrad 2 besteht eine einfache Einschränkung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 3 wird mit einer schweren Einschränkung der Selbstständigkeit assoziiert. Im täglichen Leben ist der Unterschied in den Pflegegraden in der Regel besonders offensichtlich im Bereich der Mobilität sowie der Bewegungsmöglichkeit Je nach der aktuellen Einschränkung können Personen mit Pflegegrad 2 oft noch einen Rollator benutzen. Bei einem Pflegegrad 3 wird das immer schwieriger und Betroffene könnten möglicherweise schon einen Rollstuhl benötigen. Es ist jedoch sehr individuell, in welchem Ausmaß Menschen von externer Hilfe abhängig sind. Im Allgemeinen gilt: Ihr Pflegebedarf liegt bei Pflegegrad 3 deutlich über dem von Pflegegrad 2.


Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 3 zu? 

Die Leistungen bei Pflegegrad 3 sind vielfältig und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Pflege individuell zu gestalten. Sie können selbst pflegen, einen ambulanten Dienst beauftragen oder beide Optionen kombinieren. 

Geld- und Sachleistungen im Überblick 

Die wichtigsten finanziellen und praktischen Unterstützungen umfassen: 

  •  Pflegegeld: 573 € monatlich (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) 
  •  Pflegesachleistungen: bis zu 1.432 € monatlich (für ambulante Pflegedienste) 
  •  Kombinationsleistungen (Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen) 
  •  Entlastungsbetrag: 125 € monatlich (zweckgebunden für Unterstützung im Alltag) 
  •  Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € pro Jahr 
  •  Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € pro Jahr 
  •  Tages- und Nachtpflege: zusätzlich nutzbar 
  •  Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatlich 
  •  Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 € 


Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist besser? 

Viele Angehörige fragen sich, ob sie lieber Pflegegeld beziehen oder einen Pflegedienst nutzen sollten. Die Antwort hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. 
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst übernehmen. Es dient als finanzielle Anerkennung für Ihren Einsatz. Gleichzeitig tragen Sie jedoch auch die Verantwortung für die Organisation der Pflege. Pflegesachleistungen hingegen werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Sie profitieren von professioneller Unterstützung, haben aber weniger direkten finanziellen Spielraum. 
Eine Kombination beider Leistungen ist oft sinnvoll. So können Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen und gleichzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Leistungen bei Pflegegrad 3 sind genau dafür ausgelegt, Ihnen diese Flexibilität in der häuslichen Pflege  zu bieten.


Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 für die häusliche Pflege

Pflegegrad 3-Voraussetzungen erfüllen und folgende Pflegeleistungen wahrnehmen:


Kurzzeitpflege für den stationären Aufenthalt wird unterstützt mit 1.774,00 € pro Monat.
Die Option der Tages- oder Nachtpflege wird mit monatlich 1.298,00 € bezuschusst.
Pflegesachleistungen von monatlich 1.432,00 € stehen Betroffenen zur Verfügung.

Die Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erfolgt unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, dass auch für Menschen mit Pflegegrad 3 bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme zur Verfügung stehen. Allerdings muss eine Umbaumaßnahme immer begründet sein und geht in der Regel mit einer Neueinteilung in einen höheren Pflegegrad einher. Also stehen für einen Menschen mit Pflegegrad 3 zunächst maximal 4.000 € für die Wohnungsanpassung zur Verfügung.
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Sie haben einen Pflegegrad von 1 oder höher? Dann nutzen Sie Ihren Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox. Damit erhalten Sie alles, was Sie für einen selbstbestimmten Alltag in der Pflege zum Erhalt der Pflegehygiene im häuslichen Umfeld benötigen.

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Wichtige Zusatzleistungen und Unterstützung im Alltag

Neben den klassischen Geld- und Sachleistungen gibt es weitere wichtige Angebote, die Ihnen den Pflegealltag erleichtern können. Gerade bei Pflegegrad 3 sind diese zusätzlichen Hilfen oft entscheidend, um Überlastung zu vermeiden.

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 3 ist anspruchsvoll und kann sowohl körperlich als auch emotional belastend sein. Deshalb sollten Sie die vorhandenen Entlastungsangebote unbedingt nutzen.
Dazu gehören:

  •  Entlastungsbetrag für Alltagshilfen (z. B. Haushaltshilfe, Betreuung) 
  •  Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit 
  •  Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten 
  •  Beratungsangebote und Pflegekurse 
  •  Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer 

Diese Maßnahmen sind ein zentraler Bestandteil der Leistungen bei Pflegegrad 3 und helfen Ihnen, langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben.

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Auch praktische Hilfsmittel spielen eine große Rolle. Sie erleichtern nicht nur die Pflege, sondern erhöhen auch die Sicherheit und Lebensqualität der pflegebedürftigen Person. Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese werden monatlich bezuschusst. Darüber hinaus können Sie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen beantragen. Dazu gehören etwa der Einbau eines Treppenlifts, barrierefreie Umbauten im Bad oder Haltegriffe. Die Leistungen gehen also weit über reine Geldzahlungen hinaus und unterstützen Sie ganz konkret im Alltag.

Was Sie unbedingt beachten sollten

Damit Sie die Leistungen bei Pflegegrad 3 optimal nutzen können, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie im Blick behalten sollten.
Zunächst ist es entscheidend, dass Sie alle Anträge rechtzeitig stellen. Viele Leistungen werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen aktiv beantragt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentation der Pflege. Halten Sie fest, welche Unterstützung täglich notwendig ist. Das hilft nicht nur bei der Organisation, sondern auch bei möglichen Höherstufungsanträgen.

Außerdem sollten Sie regelmäßig prüfen, ob der aktuelle Pflegegrad noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Wenn sich der Zustand verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Ein häufiger Fehler ist es, aus Pflichtgefühl heraus auf Unterstützung zu verzichten. Doch genau dafür sind die Leistungen bei Pflegegrad 3 da: Sie sollen Sie entlasten und die Pflege langfristig sichern. Scheuen Sie sich daher nicht, Hilfe anzunehmen – sei es durch professionelle Dienste oder durch zusätzliche Angebote der Pflegekasse.

Fazit: Leistungen bei Pflegegrad 3 gezielt nutzen

Die Leistungen bei Pflegegrad 3 bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung, um die Pflege eines Angehörigen bestmöglich zu organisieren. Von finanziellen Hilfen über professionelle Dienstleistungen bis hin zu praktischen Alltagshilfen steht Ihnen ein breites Spektrum zur Verfügung.
Entscheidend ist, dass Sie diese Leistungen kennen und gezielt einsetzen. Nur so können Sie die Pflege langfristig bewältigen, ohne selbst an Ihre Grenzen zu stoßen.
Denken Sie daran: Sie müssen diese Aufgabe nicht allein stemmen. Die Pflegeversicherung ist dafür da, Sie zu unterstützen – nutzen Sie diese Möglichkeiten aktiv.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Leistungen bei Pflegegrad 3 für Ihre Situation am besten geeignet sind, kann eine individuelle Beratung bei Ihrer Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle sehr hilfreich sein. So schaffen Sie die Grundlage für eine würdevolle Pflege – für Ihren Angehörigen und für sich selbst.

Häufig gestellte Fragen

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