Pflegegrad 2 und die Leistungen

Pflegegrad 2 und die Leistungen

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Pflegegrad 2 und lernen Sie die Voraussetzungen für entlastende Zuschüsse kennen. 

Was bedeutet Pflegegrad 2? 

Pflegegrad 2 bedeutet, dass bei einer Person eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Ihr Angehöriger benötigt in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung – beispielsweise bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Organisation des Tages. Die Einstufung erfolgt durch dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem zwischen 27 und unter 47,5 Punkte für die Einstufung im Pflegegrad 2 erreicht werden müssen. Die Leistungen bei Pflegegrad 2 setzen genau an diesem Unterstützungsbedarf an und sollen sowohl die pflegebedürftige Person als auch Sie als Angehörige entlasten. 

Pflegegrad 2 beschrieben und erklärt

Personen, die aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einfach nur eines höheren Lebensalters auf externe Pflegehilfe angewiesen sind, werden im Pflegegrad 2 eingestuft. Pflegekassen unterstützen Betroffene mit einem Pflegegrad 2 mit entsprechenden Leistungen, um trotz eingeschränkter Selbstständigkeit den Alltag selbstbestimmt weiterhin meistern zu können. Die Ausprägung der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend dafür, welche Pflegeleistungen und Zuschüsse Betroffene erhalten können. Ab dem Pflegegrad 2 erhalten die Betroffenen bereits eine professionelle Pflege in geringem Umfang. Der Pflegegrad 2 ist der erste vollwertige Pflegegrad, während der Pflegegrad 1 eine Ausnahme darstellt, da der Leistungsumfang deutlich kleiner ist. Im Gegensatz dazu haben Personen mit Pflegegrad 2 die Möglichkeit, von der Pflegekasse eine vollständige finanzielle Unterstützung mit dem Pflegegeld zu beantragen.

Die Antragstellung für Pflegegrad 2 und die Leistungen erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter beauftragt, der die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellt. Dieser Gutachter besucht den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um sich ein Bild von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Betroffenen zu machen. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für ihre Entscheidung dient. Im Rahmen der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens bewertet. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt.
 

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Pflegegrad beantragen und von Leistungen profitieren

Pflegegrad 2 beantragen und von Leistungen profitieren

Mit der Pflegegrad-Beantragung können nach Einordnung der Beeinträchtigung verschiedene Pflegeleistungen und Entlastungen bei den Pflegekassen beantragt werden. Die Deutsche Pflegehilfe bietet Ihnen auf den Beitragsseiten hilfreiche Informationen rund um das Thema Pflege. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche mit vorliegendem Pflegegrad 1 noch heute:

Pflegegrad beantragen

Warum sich die Pflegebox schon bei Pflegegrad 2 lohnt

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind im Alltag in mehreren Bereichen regelmäßig auf Unterstützung angewiesen – sei es bei der Mobilität, der Körperpflege oder im Haushalt. Die häusliche Pflege wird damit zu einem festen Bestandteil des täglichen Lebens, wodurch auch der Bedarf an geeigneten Hygiene- und Schutzartikeln deutlich zunimmt.

Für pflegende Angehörige bedeutet das: täglicher, oft intensiver Kontakt mit der pflegebedürftigen Person – etwa beim Waschen, Ankleiden oder bei der Unterstützung beim Toilettengang. Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen sind dabei unverzichtbar, um sowohl sich selbst als auch den Pflegebedürftigen vor Infektionen zu schützen. Ergänzend sorgen Bettschutzeinlagen dafür, dass Matratzen und Bettwäsche zuverlässig vor Feuchtigkeit bewahrt werden.

Eine Pflegebox erleichtert Ihnen diesen Alltag spürbar, indem sie sowohl die Organisation als auch die Kosten übernimmt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich – vollständig übernommen durch die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Was bedeutet Pflegegrad 2 und wer hat Anspruch? 

Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass Ihr Angehöriger im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigt – jedoch noch nicht in einem sehr hohen Umfang. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder durch MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Grundlage ist ein Punktesystem, das verschiedene Lebensbereiche bewertet, darunter: 

  •  Mobilität (z. B. Fortbewegung innerhalb der Wohnung) 
  •  Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  •  Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
  •  Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung) 
  •  Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen 
  •  Gestaltung des Alltagslebens 


Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss Ihr Angehöriger zwischen 27 und unter 47,5 Punkte im Begutachtungssystem erreichen. 

Die Leistungen bei Pflegegrad 2 setzen also voraus, dass ein klarer Unterstützungsbedarf vorliegt, der durch ein offizielles Gutachten bestätigt wurde. Wichtig ist dabei: Auch Menschen mit Demenz oder psychischen Einschränkungen können diesen Pflegegrad erhalten. 

 

Voraussetzungen und Antragstellung: Das müssen Sie beachten 

Bevor Sie die Leistungen bei Pflegegrad 2 nutzen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese ist in der Regel bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen angesiedelt. Der Ablauf sieht typischerweise so aus: 

  •  Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos möglich) 
  •  Termin zur Begutachtung erhalten 
  •  Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters 
  •  Einstufung abwarten (Bescheid kommt per Post) 


Ein häufiger Fehler besteht darin, den Pflegebedarf zu unterschätzen. Viele Betroffene zeigen sich im Gutachten-Alltag „besser“ als sonst. Deshalb ist es wichtig, den tatsächlichen Pflegeaufwand realistisch darzustellen. Ein Pflegetagebuch kann dabei helfen, den Alltag nachvollziehbar zu dokumentieren. So erhöhen Sie die Chance, dass die Leistungen bei Pflegegrad 2 korrekt bewilligt werden.


Um einen Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen - dieser kann formlos erstellt werden. Über den medizinischen Dienst der Krankenkassen wird die Beeinträchtigung der Pflegebedürftigkeit anhand von verschiedenen Faktoren zur Feststellung der Alltagskompetenz des Betroffenen. Bei der Pflegebegutachtung erhalten Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit bis zu 100 Punkte. Die Gesamtpunktzahl besteht aus sechs verschiedenen Themengebieten mit unterschiedlicher Gewichtung. Bei Kinderpflege und einer speziellen Bedarfskonstellation gibt es besondere Ausnahmen.

Nach der Antragstellung zum Pflegegrad 2 wird ein offizieller Pflegegutachter der Kranken- und Pflegekasse berufen. Dieser bewertet die Situation und entscheidet über die Alltagskompetenz und den aktuellen Selbstständigkeitsgrad der betroffenen Person, wie bei allen anderen Pflegegraden auch. Es gibt keinen allgemeinen Kriterienkatalog für die Einstufung in den Pflegegrad 2, da die Pflegebedürftigkeit jeder Person sehr variiert. Aus diesem Grund gibt ein offizieller Pflegegutachter eine Einschätzung verschiedener Bereiche des Alltags und prüft auch, inwiefern die Person diese bewältigen kann. Es wird ein Punktesystem verwendet, das eine separate Bewertung jedes Teilbereichs vorsieht. Das Gesamtergebnis bestimmt die Pflegestufe und somit die von der Pflegekasse übernommenen und subventionierten Maßnahmen und Leistungen.

Die sechs differierenden Themengebiete zur Einschätzung des Grads der Pflegebedürftigkeit werden nachstehend kurz dargestellt.

1. Mobilität: Wie eigenständig bewegt sich der Betroffene alleine fort? Wie kann der Begutachtete sich selbst halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Betroffene im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er selbstständig eigene Entscheidungen für sich treffen, Risiken von Situationen erkennen, kommunikative Gespräche führen und die Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Antragsteller Unterstützung wegen vorhandener psychischer Probleme wie Aggression oder ängstlichem Verhalten? Sind Wahnvorstellungen vorhanden oder werden Sachgegenstände beschädigt?

4. Die Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller bei der täglichen Hygiene, kann sich selbst pflegen und ernähren?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfsmaßnahmen benötigt der Begutachtete bei einer Krankheit, dem Wahrnehmen von Therapien und Behandlungen? 

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Betroffene seinen Tagesablauf organisieren, sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte aufrechterhalten und pflegen?

Die pflegebedürftige Person ist mit Pflegegrad 2 berechtigt, täglich professionelle Hilfe in der Grundpflege zu erhalten. Die Bereiche Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim Toilettengang), Ernährung (Unterstützung beim Essen) und Mobilitätsunterstützung (Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Treppensteigen usw.) gehören zur Grundpflege des Menschen. Die Grundpflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, abhängig vom Pflegebedarf. 


Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 für die häusliche Pflege

Pflegegrad 2-Voraussetzungen erfüllen und folgende Pflegeleistungen wahrnehmen:


Kurzzeitpflege für den stationären Aufenthalt werden unterstützt mit 1.774,00 € pro Monat.
Die Option der Tages- oder Nachtpflege werden mit monatlich 698,00 € bezuschusst.
Pflegesachleistungen von monatlich 761,00 € stehen Betroffenen zur Verfügung.

Die Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erfolgt unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, dass auch für Menschen mit Pflegegrad 2 bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme zur Verfügung stehen. Allerdings muss eine Umbaumaßnahme immer begründet sein und geht in der Regel mit einer Neueinteilung in einen höheren Pflegegrad einher. Also stehen für einen Menschen mit Pflegegrad 2 zunächst maximal 4.000 € für die Wohnungsanpassung zur Verfügung.
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Kombination und optimale Nutzung der Leistungen bei Pflegegrad 2

Viele Angehörige nutzen die Leistungen bei Pflegegrad 2 nicht vollständig aus – oft aus Unwissenheit. Dabei liegt gerade in der Kombination der einzelnen Leistungen ein großes Potenzial. Ein Beispiel: Sie pflegen Ihren Angehörigen überwiegend selbst, nehmen aber zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch. In diesem Fall erhalten Sie anteilig Pflegegeld und nutzen gleichzeitig Sachleistungen.
Auch der Entlastungsbetrag wird häufig nicht ausgeschöpft. Dieser kann für folgende Angebote verwendet werden:

  •  Alltagsbegleitung (Einkaufen, Spaziergänge) 
  •  Haushaltshilfe (wie Wäschewaschen)
  •  Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz 
  •  Unterstützung im Alltag durch zugelassene Dienste 


Die gezielte Nutzung der Leistungen bei Pflegegrad 2 kann Ihre Belastung deutlich reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität Ihres Angehörigen verbessern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verhinderungspflege. Wenn Sie einmal eine Auszeit benötigen – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung – können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen. Die Leistungen sind also nicht nur für den Pflegebedürftigen gedacht, sondern auch für Sie als pflegende Person.

Wichtige Hinweise, Tipps und häufige Fehler

Damit Sie die Leistungen bei Pflegegrad 2 optimal nutzen können, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
Zunächst gilt: Informieren Sie sich regelmäßig über Ihre Ansprüche. Pflegeleistungen können sich ändern, und es lohnt sich, auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Ein häufiger Fehler ist es, Leistungen verfallen zu lassen. Zum Beispiel wird der Entlastungsbetrag oft nicht genutzt – dabei kann er angespart und später verwendet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beratung. Pflegekassen bieten kostenlose Beratungen an, die Ihnen helfen können, die Leistungen bei Pflegegrad 2 besser zu verstehen und optimal einzusetzen. Auch ein Höherstufungsantrag kann sinnvoll sein. Wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen verschlechtert, sollten Sie prüfen, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist. Die Leistungen bei Pflegegrad 2 sind zwar hilfreich, aber manchmal nicht mehr ausreichend.
Abschließend lässt sich sagen: Die Leistungen bei Pflegegrad 2 bieten eine solide Grundlage für die häusliche Pflege. Doch nur wenn Sie diese gezielt und vollständig nutzen, können Sie den Pflegealltag wirklich erleichtern.

Leistungen bei Pflegegrad 2 gezielt nutzen

Die Leistungen bei Pflegegrad 2 sind vielfältig, flexibel kombinierbar und bieten Ihnen als pflegende Angehörige eine wichtige Unterstützung im Alltag. Von finanziellen Zuschüssen über praktische Hilfe bis hin zu Entlastungsangeboten – Sie haben zahlreiche Möglichkeiten. Entscheidend ist, dass Sie sich aktiv mit den Optionen auseinandersetzen und die Leistungen gezielt einsetzen. So schaffen Sie nicht nur bessere Bedingungen für Ihren Angehörigen, sondern entlasten auch sich selbst nachhaltig. Wenn Sie die Leistungen bei Pflegegrad 2 vollständig ausschöpfen, können Sie die Pflege langfristig besser organisieren, Ihre eigene Belastung reduzieren und die Lebensqualität aller Beteiligten verbessern.

Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Thema Pflegegrad 2 und die Leistungen.

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