Pflegegrad 5 und die Leistungen

Pflegegrad 5 und die Leistungen

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Pflegegrad 5 und lernen Sie die Voraussetzungen für entlastende Zuschüsse kennen. 

Was ist Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im deutschen Pflegesystem. Er wird vergeben, wenn eine Person unter einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leidet und rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen ist. Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen umfassende Hilfe in nahezu allen Lebensbereichen, etwa bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und medizinischen Versorgung.

Pflegegrad 5 beschrieben und erklärt

Alle Personen, die in ihrer Selbstständigkeit schwerst eingeschränkt sind und den Alltag nicht eigenständig bewältigen können, werden im Pflegegrad 5 eingestuft. Dazu gehören physische, psychische oder geistige Einschränkungen. Mit Pflegegrad 5 erhalten Betroffene tägliche Grundpflege in einem von ihnen selbst zu berechnenden Umfang. Pflegegrad 5 stellt eine schwere Einschränkung der Selbstständigkeit dar. Wenn bei Ihnen 90 bis unter 100 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit im Pflegegutachten festgestellt werden, erhalten Sie den anerkannten Pflegegrad 5. Die Pflegebegutachtung bestimmt dabei, inwieweit der Antragsteller für die Pflegebedürftigkeit selbstständig ist. Früher war der nötige Pflegeaufwand von großer Bedeutung bei der Bewertung, aber heutzutage spielt die Aufwandsbestimmung keine entscheidende Rolle mehr. Gemäß der neuen Bewertungskriterien wird seit dem 01.01.2017 nicht mehr nur der Zeitaufwand betrachtet, sondern auch die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Mit Pflegegrad 5 haben Personen die Möglichkeit, von der Pflegekasse eine vollständige finanzielle Unterstützung mit Pflegegeld zu beantragen.

Die Antragstellung für Pflegegrad 5 und die Leistungen erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter beauftragt, der die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellt. Dieser Gutachter besucht den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um sich ein Bild von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Betroffenen zu machen. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für ihre Entscheidung dient. Im Rahmen der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens bewertet. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt.
 

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Pflegegrad beantragen und von Leistungen profitieren

Pflegegrad 5 beantragen und von Leistungen profitieren

Mit der Pflegegrad-Beantragung können nach Einordnung der Beeinträchtigung verschiedene Pflegeleistungen und Entlastungen bei den Pflegekassen beantragt werden. Die Deutsche Pflegehilfe bietet Ihnen auf den Beitragsseiten hilfreiche Informationen rund um das Thema Pflege. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche mit vorliegendem Pflegegrad 1 noch heute:

Pflegegrad beantragen

Warum sich die Pflegebox schon bei Pflegegrad 5 lohnt

Pflegegrad 5 stellt die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar und wird vergeben, wenn schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. Betroffene sind häufig bettlägerig oder in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt. Sämtliche grundlegenden Bereiche – von der Körperpflege über die Nahrungsaufnahme bis hin zur Ausscheidung und Lagerung – müssen vollständig übernommen werden. Die Versorgung erfolgt in der Regel rund um die Uhr und erfordert ein besonders hohes Maß an Hygiene. In dieser intensiven Pflegesituation ist der Bedarf an Verbrauchs- und Hygieneartikeln besonders hoch. Einmalhandschuhe werden bei jeder einzelnen Pflegemaßnahme gewechselt, Bettschutzeinlagen müssen häufig mehrmals täglich ausgetauscht werden, und Desinfektionsmittel gehören zur permanenten Grundausstattung im direkten Pflegeumfeld. Ohne eine entsprechende Unterstützung summieren sich die Kosten hierfür schnell auf mehrere hundert Euro im Monat. Eine Pflegebox sorgt hier für eine deutliche Entlastung, indem sie sowohl die Organisation als auch die Kostenübernahme abdeckt. 


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich – vollständig übernommen durch die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI. 

Voraussetzungen, um den Pflegegrad 5 zu erhalten 

Für die Anerkennung vom Pflegegrad 5 müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen - dieser kann formlos erfolgen. Im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrags wird über den medizinischen Dienst der Krankenkassen die Beeinträchtigung der Pflegebedürftigkeit anhand von verschiedenen Faktoren zur Feststellung der Alltagskompetenz des Antragstellers vorgenommen. Bei der Pflegebegutachtung erhalten betroffene Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit bis zu 100 Punkte. Die Gesamtpunktzahl setzte sich aus sechs verschiedenen Themengebieten mit unterschiedlicher Gewichtung zusammen. Bei der Kinderpflege und einer speziellen Bedarfskonstellation gibt es besondere Ausnahmen.

Nach der Antragstellung zum Pflegegrad 5 wird ein offizieller Pflegegutachter der Kranken- und Pflegekasse zur Begutachtung des Antragstellers berufen. Dieser bewertet die Situation und entscheidet über die Alltagskompetenz und den aktuellen Selbstständigkeitsgrad der betroffenen Person, wie bei allen anderen Pflegegraden auch. Es gibt keinen allgemeinen Kriterienkatalog für die Einstufung in den Pflegegrad 5, da die Pflegebedürftigkeit jeder Person sehr variieren kann. Aus diesem Grund gibt ein offizieller Pflegegutachter eine Einschätzung verschiedener Bereiche des Alltags und prüft auch, inwiefern die Person diese bewältigen kann. Es wird ein Punktesystem verwendet, das eine separate Bewertung jedes Teilbereichs vorsieht. Das Gesamtergebnis bestimmt die Pflegestufe und somit die von der Pflegekasse übernommenen und subventionierten Maßnahmen und Leistungen.

Die sechs differierenden Themengebiete zur Einschätzung des Grads der Pflegebedürftigkeit werden nachstehend kurz dargestellt.

1. Mobilität: Wie eigenständig bewegt sich der Betroffene alleine fort? Wie kann der Antragsteller sich selbst halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Betroffene im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er selbstständig eigene Entscheidungen für sich treffen, Risiken von Situationen erkennen, kommunikative Gespräche führen und die Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Antragsteller Unterstützung wegen vorhandener psychischer Probleme wie Aggression oder ängstlichem Verhalten? Sind Wahnvorstellungen vorhanden oder werden Sachgegenstände beschädigt?

4. Die Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller bei der täglichen Hygiene, kann sich selbst pflegen und ernähren?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfsmaßnahmen benötigt der Begutachtete bei einer Krankheit, dem Wahrnehmen von Therapien und Behandlungen? 

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Betroffene seinen Tagesablauf organisieren, sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte aufrechterhalten und pflegen?

Die betroffene pflegebedürftige Person ist mit Pflegegrad 5 berechtigt, täglich professionelle Hilfe in der Grundpflege zu erhalten. Die Bereiche Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim Toilettengang), Ernährung (Unterstützung beim Essen) und Mobilitätsunterstützung (Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Treppensteigen usw.) gehören zur Grundpflege des Menschen. Sie orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, abhängig vom Pflegebedarf. 

Unterscheidung zwischen Pflegegrad 5 und 4

Der Pflegegrad 5 weist bei betroffenen Personen mit den schwerwiegendsten Einschränkungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten einen besonders hohen Hilfebedarf aus. Die Differenzierung von Pflegegrad 4 besteht darin, dass Personen mit Pflegegrad 5 zusätzliche Hilfe benötigen und daher „spezielle Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ haben. Wenn eine Punktzahl von 90 bis 100 im Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei Medicproof für Privatversicherte erreicht wird, erhält man den Pflegegrad 5. Personen mit einem Pflegegrad von 5 benötigen fast in jeder Situation Unterstützung in sämtlichen alltäglichen Aktivitäten und Lebensbereichen. Dies beinhaltet Unterstützung bei der Körperpflege, wie zum Beispiel beim täglichen Waschen und Zähneputzen, dem An- und Ausziehen, sowie bei der Hautpflege. Bei der Mobilität benötigen Betroffene ebenfalls ein hohes Maß an Unterstützung, sei es bei der Anwendung von Mobilitätshilfen, beim Stehen oder Gehen. Auch in der Ernährung wird umfassend durch das Zubereiten, Vorbereiten und Anreichen von Mahlzeiten unterstützt. Die Übernahme der Intimhygiene und der Wechsel von Inkontinenzmaterialien, vor allem bei bettlägerigen Pflegebedürftigen, sind ebenfalls Bestandteile der Pflege und in der Regel mehrmals täglich bei Pflegegrad 5 zu vollziehen. 

Es ist auch notwendig, bei medizinischen Terminen die Pflegebedürftigen zu begleiten und die Einnahme der Medikamente zu überwachen. Gegebenenfalls muss medizinische Ausrüstung zur Verfügung gestellt und bei der Funktionsweise unterstützt werden. Menschen mit Pflegegrad 5 haben aufgrund ihrer erheblichen Einschränkungen Anspruch auf die umfangreichsten Leistungen der Pflegekasse, um eine umfassende Versorgung gewährleisten zu können. 

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 für die häusliche Pflege

Pflegegrad 5-Voraussetzungen erfüllen und folgende Pflegeleistungen wahrnehmen:


Kurzzeitpflege für den stationären Aufenthalt wird unterstützt mit 1.774,00 € pro Monat.
Die Option der Tages- oder Nachtpflege wird mit monatlich 1.995,00 € bezuschusst.
Pflegesachleistungen von monatlich 2.200,00 € stehen Betroffenen zur Verfügung.


Die Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erfolgt unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, dass auch für Menschen mit Pflegegrad 5 bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme zur Verfügung stehen. Allerdings muss eine Umbaumaßnahme immer begründet sein und geht in der Regel mit einer Neueinteilung in einen höheren Pflegegrad einher. Also stehen für einen Menschen mit Pflegegrad 5 zunächst maximal 4.000 € für die Wohnungsanpassung zur Verfügung.
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Mit Pflegegrad 5 noch heute Entlastung für einen selbst oder für einen pflegebedürftigen Angehörigen beantragen und von gesetzlichen Fördermaßnahmen und Zuschüssen profitieren! Pflegegrad 5 und die Leistungen wahrnehmen.

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Pflege im Alltag: Welche Möglichkeiten Sie haben

Mit Pflegegrad 5 stehen Sie oft vor der Entscheidung, wie die Pflege konkret organisiert werden soll. Die Anforderungen sind in diesem Pflegegrad besonders hoch, da Ihr Angehöriger in nahezu allen Lebensbereichen Unterstützung benötigt. Umso wichtiger ist es, ein Modell zu wählen, das sowohl den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person als auch Ihrer eigenen Belastungsgrenze gerecht wird.

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, die Sie flexibel miteinander kombinieren können. Genau hier zeigen sich die Vorteile der Leistungen bei Pflegegrad 5, denn sie bieten Ihnen die nötige finanzielle und organisatorische Grundlage, um die Pflege individuell zu gestalten.

Häusliche Pflege durch Angehörige

Viele Familien entscheiden sich bewusst dafür, die Pflege zu Hause zu organisieren. In der vertrauten Umgebung fühlt sich Ihr Angehöriger meist sicherer und emotional besser aufgehoben. Zudem können Sie den Alltag persönlicher gestalten und auf individuelle Bedürfnisse eingehen.
Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, erhalten Sie das Pflegegeld direkt ausgezahlt. Dieses ist Teil der Leistungen bei Pflegegrad 5 und dient als finanzielle Anerkennung für Ihren Einsatz. Es kann beispielsweise genutzt werden, um zusätzliche Unterstützung zu finanzieren oder den Verdienstausfall teilweise auszugleichen. Allerdings sollten Sie sich bewusst machen, dass die Pflege bei Pflegegrad 5 mit einem enormen Zeitaufwand verbunden ist. Häufig ist eine Betreuung rund um die Uhr erforderlich – auch nachts. Tätigkeiten wie Umlagern, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder medizinische Versorgung gehören zum Alltag. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, die häusliche Pflege nicht allein zu stemmen. Die Leistungen bei Pflegegrad 5 ermöglichen es Ihnen, ergänzende Hilfen in Anspruch zu nehmen, etwa durch:

  •  stundenweise Unterstützung im Alltag 
  •  zusätzliche Betreuungskräfte 
  •  Kombination mit ambulanten Pflegediensten 


Ambulante Pflegedienste

Wenn Sie professionelle Hilfe benötigen oder bestimmte Aufgaben nicht selbst übernehmen können, ist ein ambulanter Pflegedienst eine wichtige Unterstützung. Die Kosten werden über die Pflegesachleistungen abgedeckt, die ebenfalls zu den zentralen Leistungen bei Pflegegrad 5 gehören.
Ein ambulanter Dienst übernimmt auf Wunsch verschiedene Aufgaben, zum Beispiel:

  •  Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen) 
  •  medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung) 
  •  Unterstützung bei der Mobilität 
  •  Hilfe im Haushalt 


Gerade bei komplexen Pflegesituationen kann ein Pflegedienst für Sicherheit sorgen und Sie deutlich entlasten. Auch nachts oder in Notfällen kann professionelle Hilfe entscheidend sein. Ein großer Vorteil der Leistungen bei Pflegegrad 5 ist, dass Sie selbst entscheiden können, in welchem Umfang Sie einen Pflegedienst einsetzen. Viele Angehörige nutzen eine Kombination aus eigener Pflege und professioneller Unterstützung, um eine gute Balance zu finden.

Stationäre Pflege im Pflegeheim

In manchen Situationen ist eine Versorgung zu Hause trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich. Das kann der Fall sein, wenn der Pflegebedarf extrem hoch ist, medizinische Anforderungen steigen oder Sie als Angehörige an Ihre körperlichen und emotionalen Grenzen kommen. Dann kann ein Umzug in ein Pflegeheim eine sinnvolle und verantwortungsvolle Entscheidung sein. Auch hier greifen die Leistungen bei Pflegegrad 5, allerdings in anderer Form als bei der häuslichen Pflege.

Die Pflegekasse übernimmt einen festen Zuschuss zu den Pflegekosten. Dennoch müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil zahlen, insbesondere für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Ein Pflegeheim bietet Ihren Angehörigen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachpersonal. Gleichzeitig werden Sie als pflegende Person entlastet und können sich wieder stärker auf die zwischenmenschliche Beziehung konzentrieren.
Die Entscheidung für eine stationäre Pflege ist oft emotional schwierig. Dennoch kann sie langfristig die Lebensqualität für beide Seiten verbessern – insbesondere dann, wenn die häusliche Pflege nicht mehr sicher gewährleistet werden kann.

Wichtige Hinweise für pflegende Angehörige

Die Leistungen bei Pflegegrad 5 sind sehr umfangreich – doch sie entfalten ihren vollen Nutzen nur dann, wenn Sie diese gezielt einsetzen und gut organisieren. Gerade im Alltag zeigt sich, wie wichtig eine klare Struktur und gute Planung sind. Zunächst sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Sie wirklich alle verfügbaren Leistungen nutzen. Viele Angehörige verzichten unbewusst auf Unterstützung, etwa aus Unwissenheit oder weil sie glauben, „alles alleine schaffen zu müssen“. Dabei sind die Leistungen bei Pflegegrad 5 genau dafür gedacht, Sie zu entlasten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Inanspruchnahme von Beratung.
Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und die verschiedenen Leistungen sinnvoll zu kombinieren. 
Gerade bei Pflegegrad 5 lohnt sich eine regelmäßige Beratung, da sich die Pflegesituation oft verändert. Besonders wichtig ist auch Ihre eigene Gesundheit. Die Pflege eines schwerstpflegebedürftigen Menschen kann körperlich anstrengend und emotional belastend sein. Dauerhafte Überforderung kann langfristig zu gesundheitlichen Problemen führen.

Nutzen Sie deshalb gezielt Entlastungsangebote, die Teil der Leistungen bei Pflegegrad 5 sind. Dazu gehören zum Beispiel Verhinderungspflege oder Tagespflege. Diese ermöglichen es Ihnen, Pausen einzulegen, Termine wahrzunehmen oder einfach neue Kraft zu schöpfen. Neben der praktischen Pflege spielen auch organisatorische Themen eine zentrale Rolle. Eine gute Vorbereitung kann Ihnen den Alltag deutlich erleichtern und Sicherheit geben. Dazu zählen insbesondere:

  •  rechtliche Vorsorge wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung 
  •  eine strukturierte Dokumentation der Pflege 
  •  regelmäßige Abstimmung mit Ärzten, Therapeuten und Pflegediensten 
  •  klare Notfallpläne für unvorhergesehene Situationen 


Fazit: Leistungen bei Pflegegrad 5 gezielt nutzen

Die Leistungen bei Pflegegrad 5 bieten eine umfassende und wichtige Unterstützung für Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit und ihre Angehörigen. Sie geben Ihnen die Möglichkeit, die Pflege individuell zu gestalten und flexibel an Ihre Lebenssituation anzupassen. Ob Sie sich für die häusliche Pflege, die Unterstützung durch einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung entscheiden – die Leistungen bei Pflegegrad 5 bilden die finanzielle und organisatorische Grundlage für jede dieser Optionen.

Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig informieren und alle verfügbaren Leistungen kennen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Angehöriger optimal versorgt wird und Sie selbst die notwendige Entlastung erhalten. Pflegegrad 5 bringt große Herausforderungen mit sich – körperlich, emotional und organisatorisch. Doch Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Die verschiedenen Leistungen bei Pflegegrad 5 sind genau dafür da, Sie zu unterstützen, Ihnen Sicherheit zu geben und den Pflegealltag langfristig tragbar zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Pflegegrad 5 und die Leistungen.

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