Pflegegrad 5 und die Leistungen
Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Pflegegrad 5 und lernen Sie die Voraussetzungen für Zuschüsse kennen.
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Pflegegrad 5 beschrieben und erklärt
Alle Personen, die in ihrer Selbstständigkeit schwerst eingeschränkt sind und den Alltag nicht eigenständig bewältigen können, werden im Pflegegrad 5 eingestuft. Dazu gehören physische, psychische oder geistige Einschränkungen. Mit Pflegegrad 5 erhalten Betroffene tägliche Grundpflege in einem von ihnen selbst zu berechnenden Umfang. Pflegegrad 5 stellt eine schwere Einschränkung der Selbstständigkeit dar. Wenn Sie 90 bis unter 100 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit im Pflegegutachten festgestellt werden, erhalten Sie den anerkannten Pflegegrad 5. Die Pflegebegutachtung bestimmt dabei, inwieweit der Antragssteller für die Pflegebedürftigkeit selbstständig ist. Früher war der nötige Pflegeaufwand von großer Bedeutung bei der Bewertung, aber heutzutage spielt die Aufwandsbestimmung keine entscheidende Rolle mehr. Gemäß der neuen Bewertungskriterien wird seit dem 01.01.2017 nicht mehr nur der Zeitaufwand betrachtet, sondern auch die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Mit Pflegegrad 5 haben Personen die Möglichkeit, von der Pflegekasse eine vollständige finanzielle Unterstützung mit Pflegegeld zu beantragen.
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Voraussetzungen, um den Pflegegrad 5 zu erhalten
Für die Anerkennung vom Pflegegrad 5 müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen - dieser kann formlos erfolgen. Im Anschluss nach der Bearbeitung Ihres Antrags wird über den medizinischen Dienst der Krankenkassen die Beeinträchtigung der Pflegebedürftigkeit anhand von verschiedenen Faktoren zur Feststellung der Alltagskompetenz des Antragstellers vorgenommen. Bei der Pflegebegutachtung erhalten betroffene Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit bis zu 100 Punkte. Die Gesamtpunktzahl setzte sich aus sechs verschiedenen Themengebieten mit unterschiedlicher Gewichtung zusammen. Bei der Kinderpflege und einer speziellen Bedarfskonstellation gibt es besondere Ausnahmen.
Nach der Antragsstellung zum Pflegegrad 5 wird ein offizieller Pflegegutachter der Kranken- und Pflegekasse zur Begutachtung des Antragssteller berufen. Dieser bewertet die Situation und entscheidet über die Alltagskompetenz und den aktuellen Selbstständigkeitsgrad der betroffenen Person, wie bei allen anderen Pflegegraden auch. Es gibt keinen allgemeinen Kriterienkatalog für die Einstufung in den Pflegegrad 5, da die Pflegebedürftigkeit jeder Person sehr variieren kann. Aus diesem Grund gibt ein offizieller Pflegegutachter eine Einschätzung verschiedener Bereiche des Alltags und prüft auch, inwiefern die Person diese bewältigen kann. Es wird ein Punktesystem verwendet, das eine separate Bewertung jedes Teilbereichs vorsieht. Das Gesamtergebnis bestimmt die Pflegestufe und somit die von der Pflegekasse übernommenen und subventionierten Maßnahmen und Leistungen.
Die sechs differenten Themengebiete zur Einschätzung des Grads der Pflegebedürftigkeit werden nachstehend kurz dargestellt.
1. Mobilität: Wie eigenständig bewegt sich der Betroffene alleine fort? Wie kann der Begutachtete/Antragssteller sich selbst halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Betroffene im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er selbstständig eigene Entscheidungen für sich treffen, Risiken von Situationen erkennen, kommunikative Gespräche führen und die Bedürfnisse mitteilen?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Antragssteller Unterstützung wegen vorhandenen psychischer Problemen wie Aggression oder ängstlichen Verhalten? Sind Wahnvorstellungen vorhanden oder werden Sachgegenstände beschädigt?
4. Die Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller bei der täglichen Hygiene, kann sich selbst pflegen und ernähren?
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfsmaßnahmen benötigt der Begutachtete bei einer Krankheit, dem Wahrnehmen von Therapien und Behandlungen?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Betroffene seinen Tagesablauf organisieren, sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte aufrechterhalten und pflegen?
Die betroffene pflegebedürftige Person ist mit Pflegegrad 5 berechtigt, täglich professionelle Hilfe in der Grundpflege zu erhalten. Die Bereiche Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim Toilettengang), Ernährung (Unterstützung beim Essen) und Mobilitätsunterstützung (Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Treppensteigen usw.) gehören zur Grundpflege des Menschen. Die Grundpflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, abhängig vom Pflegebedarf.
Unterscheidung zwischen Pflegegrad 5 und 4
Der Pflegegrad 5 weist bei betroffenen Personen mit den schwerwiegendsten Einschränkungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten einen besonders hohen Hilfebedarf aus. Die Differenzierung von Pflegegrad 4 besteht darin, dass Personen mit Pflegegrad 5 zusätzliche Hilfe benötigen und daher „spezielle Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ haben. Wenn eine Punktzahl von 90 bis 100 im Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei Medicproof für Privatversicherte erreicht wird, erhält man den Pflegegrad 5. Personen mit einem Pflegegrad von 5 benötigen fast in jeder Situation Unterstützung in sämtlichen alltäglichen Aktivitäten und Lebensbereichen. Dies beinhaltet Unterstützung bei der Körperpflege, wie zum Beispiel beim täglichen Waschen und Zähneputzen, dem An- und Ausziehen, sowie bei der Hautpflege. Bei der Mobilität benötigen Betroffene ebenfalls ein hohes Maß an Unterstützung, sei es bei der Anwendung von Mobilitätshilfen, beim Stehen oder Gehen. Auch in der Ernährung wird umfassend durch das Zubereiten, Vorbereiten und Anreichen von Mahlzeiten unterstützt. Die Übernahme der Intimhygiene und der Wechsel von Inkontinenzmaterialien, vor allem bei bettlägerigen Pflegebedürftigen, sind ebenfalls Bestandteile der Pflege und in der Regel mehrmals täglich bei Pflegegrad 5 zu vollziehen. Es ist auch notwendig, bei medizinischen Terminen den Pflegebedürftigen zu begleiten und die Einnahme der Medikamente zu überwachen. Gegebenenfalls muss medizinische Ausrüstung zur Verfügung gestellt und bei der Funktionsweise unterstützt werden. Menschen mit Pflegegrad 5 haben aufgrund ihrer erheblichen Einschränkungen Anspruch auf die umfangreichsten Leistungen der Pflegekasse, um eine umfassende Versorgung gewährleisten zu können.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 für die häusliche Pflege
Pflegegrad 5 Voraussetzung erfüllen und folgende Pflegeleistungen wahrnehmen:
- Beantragung vom monatlichen Pflegegeld von 947,00 € zur finanziellen Hilfe
- Entlastungsbeitrag von 125,00 € pro Monat für kleine Unterstützungsleistungen
- Kostenübernahme von monatlich 40,00 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Absicherung durch Hausnotruf mit einer von Erstattung von 25,50 € pro Monat
- Die Verhinderungspflege für Unterstützung bei Unterbrechungen wie Urlaub
Kurzzeitpflege für den stationären Aufenthalt werden unterstützt mit 1.774,00 € pro Monat.
Die Option der Tages- oder Nachtpflege werden mit monatlich 1.995,00 € bezuschusst.
Pflegesachleistungen von monatlich 2.200,00 € stehen Betroffenen zur Verfügung.
Die Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erfolgt unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, dass auch für Menschen mit Pflegegrad 5 bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme zur Verfügung stehen. Allerdings muss eine Umbaumaßnahme immer begründet sein und geht in der Regel mit einer Neueinteilung in einen höheren Pflegegrad einher. Also stehen für einen Menschen mit Pflegegrad 5 zunächst maximal 4.000 € für die Wohnungsanpassung zur Verfügung.
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