Pflegehilfsmittel-Liste der GKV

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Die Pflegehilfsmittel-Liste der GKV 

Erklärung und praktische Bedeutung für Pflegebedürftige und Angehörige 

In einer immer älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Pflege im häuslichen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben – in vertrauter Umgebung, im Kreise ihrer Familie. Um diese Selbstbestimmung zu fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung ein umfangreiches Hilfsmittelpaket bereit: die Pflegehilfsmittel. Ein zentrales Regelwerk in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Pflegehilfsmittel-Liste der GKV, welche die Grundlage für die Genehmigung und Versorgung mit diesen Hilfen bildet. 


Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Produkte, die entweder der Erleichterung der Pflege dienen, Beschwerden lindern oder dem Pflegebedürftigen mehr Eigenständigkeit ermöglichen. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste erfolgt. Die Hilfsmittel sind somit ein wichtiger Bestandteil im Alltag der Pflege und nicht nur, um die physische Belastung zu senken, sondern auch, um Sicherheit und Würde im Pflegeprozess zu gewährleisten. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwei Kategorien: Technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Beide Kategorien sind in der Pflegehilfsmittel-Liste des GKV-Spitzenverbandes systematisch erfasst.  

Gesetzlicher Rahmen der Pflegehilfsmittel-Liste verankert im SGB XI 

Die Pflegehilfsmittel sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt, konkret in § 40 SGB XI. Dort ist festgelegt, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, sofern diese notwendig sind. Der Anspruch ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen und besteht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband – das zentrale Gremium der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen – veröffentlicht und pflegt die Pflegehilfsmittel-Liste, die als zentrale Referenz für alle Pflegekassen dient. Diese Liste ist öffentlich zugänglich und bildet die Grundlage für Entscheidungen über Bewilligungen und Kostenübernahmen.  

Inhalt und Aufbau der Pflegehilfsmittel-Liste  

Die Pflegehilfsmittel-Liste ist in übersichtliche Produktgruppen gegliedert, in denen die einzelnen Hilfsmittelarten samt Beschreibung, Anwendungsbereich und ggf. Kostenrahmen aufgeführt sind. Zu den wichtigsten Gruppen zählen:  


1. Technische Pflegehilfsmittel 

Diese Hilfsmittel sind meist aufwendiger in der Anschaffung und werden daher in vielen Fällen leihweise zur Verfügung gestellt. Sie dienen vor allem dazu, pflegerische Tätigkeiten zu erleichtern und die Sicherheit im Alltag zu erhöhen. Beispiele: 

  • Pflegebetten: Höhenverstellbare Betten mit elektrischen Funktionen, die das Umlagern erleichtern und Stürze verhindern.
  • Antidekubitus-Hilfen: Spezielle Matratzen oder Lagerungssysteme, die das Risiko von Druckgeschwüren (Dekubitus) reduzieren.
  • Toilettenhilfen: Mobile Toilettenstühle oder Toilettensitzerhöhungen, die den Gang zur Toilette erleichtern.
  • Dusch- und Badehilfen: Duschhocker, Haltegriffe, Badewannenlifter – sie tragen wesentlich zur Unfallvermeidung im Bad bei.
  • Mobilitätshilfen: Gehstöcke, Rollatoren oder Rollstühle, die die Fortbewegung ermöglichen.
  • Hausnotrufsysteme: Elektronische Notrufsysteme, die in Notsituationen per Knopfdruck Hilfe herbeirufen.


Für technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse entweder die vollen Kosten oder stellt die Produkte im Rahmen einer Leihgabe kostenlos zur Verfügung. Auch die Wartung, Reparatur und ggf. der Austausch defekter Teile sind inbegriffen. 


2. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 

Diese Produkte werden täglich oder regelmäßig benötigt und müssen laufend ersetzt werden. Sie tragen vor allem zur Hygiene und Infektionsvermeidung bei – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende. Dazu gehören: 

  • Einmalhandschuhe
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen (Einmal oder wiederverwendbar)
  • Desinfektionsmittel (für Hände und Flächen)
  • Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken oder FFP2)


Für diese Verbrauchsartikel stellt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann über bestimmte Anbieter direkt abgerechnet werden, sodass keine Vorkasse notwendig ist. Der Antrag dafür ist unkompliziert und muss nur einmal gestellt werden. Voraussetzungen sind:

✓  Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher 

✓  Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand

✓  Die Pflege findet im Hausumfeld statt 

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Anspruchsvoraussetzungen zur Pflegehilfsmittel-Liste

Nicht jeder Bürger hat automatisch Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: 

  1. Es liegt ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 vor bei Ihnen selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen vor. 
  2. Die Pflege findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt – also nicht im Pflegeheim, sondern zu Hause, bei Angehörigen oder in betreuten Wohngemeinschaften.
  3. Das Hilfsmittel muss eine nachvollziehbare Erleichterung der Pflege, Linderung von Beschwerden oder Steigerung der Selbstständigkeit bringen.


Antragstellung und praktische Umsetzung 

Die Beantragung der Pflegehilfsmittel erfolgt direkt bei der zuständigen Pflegekasse, also der Pflegeversicherung des Betroffenen. In vielen Fällen unterstützen Sanitätshäuser, Pflegedienste oder spezialisierte Dienstleister bei der Antragstellung. Diese übernehmen auch die Kommunikation mit der Kasse und liefern die Produkte bequem nach Hause. 

Der Prozess ist oft einfacher als gedacht: 

  • Verbrauchsprodukte: Einmaliger Antrag reicht aus, danach monatliche automatische Lieferung möglich.
  • Technische Hilfsmittel: Hier wird meist ein Kostenvoranschlag und eine kurze fachliche Begründung benötigt. Nach Bewilligung erfolgt Lieferung und ggf. Montage durch ein Fachunternehmen.


Pflegeberatung als wichtiges Angebot

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen gar nicht, dass ihnen kostenlose Pflegeberatung zusteht. Laut § 7a SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine umfassende Beratung, die individuell auf ihre Situation abgestimmt ist. Dabei wird nicht nur über Pflegehilfsmittel, sondern auch über finanzielle Leistungen, Wohnraumanpassung und Unterstützungsangebote informiert. Die Beratung erfolgt entweder direkt durch die Pflegekasse oder über Pflegestützpunkte, die es bundesweit gibt. 

Warum ist die Pflegehilfsmittel-Liste so wichtig

Die Pflegehilfsmittel-Liste schafft Transparenz und Gleichberechtigung. Sie sorgt dafür, dass alle Pflegebedürftigen – unabhängig von Wohnort oder Pflegegrad – Zugang zu denselben grundlegenden Hilfsmitteln haben. Gleichzeitig gibt sie Pflegediensten, Angehörigen und Leistungserbringern eine klare Orientierung darüber, was erstattungsfähig ist.  


Die Pflegehilfsmittel-Liste der GKV ist mehr als nur ein Verzeichnis – sie ist ein praktischer Leitfaden für ein würdevolles Leben im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit. Sie hilft, den Alltag sicherer, bequemer und menschenwürdiger zu gestalten – sowohl für Betroffene als auch für Angehörige. Wer sich rechtzeitig informiert, Anträge stellt und Beratungsangebote nutzt, kann viele Leistungen ganz unkompliziert in Anspruch nehmen – und damit Pflege zuhause spürbar erleichtern. 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind kostenlos 

Mit der Pflegehilfsmittel-Liste stehen Ihnen zuzahlungsfreie Produkte zur Pflege und zum Erhalt der Hygiene sowie dem Schutz vor Krankheiten zur Verfügung! Sofern die Pflege zu Hause im häuslichen Umfeld stattfindet und ein Pflegegrad von 1 oder höher vorliegt, sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Bestandteil der Pflegehilfsmittel-Liste kostenlos. Damit haben Sie oder ein Angehöriger mit Pflegegrad einen gesetzlichen Anspruch gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat.
Die Pflegehilfsmittel-Liste wird vom GKV (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen) gestellt und beinhaltet zur Pflege zugelassene Pflegeprodukte sowie Pflegeleistungen. Einige davon sind komplett oder teilweise erstattungsfähig. Pflegehilfe • Pflegehilfsmittel-Liste!

Wann steht Ihnen selbst oder einem pflegebedürftigen Angehörigen, für den Sie tätig werden können sowie gesetzlich dürfen, eine kostenlose Pflegebox mit Pflegeprodukten zum Verbrauch aus der Pflegehilfsmittel-Liste im monatlichen Wert von 42,00 € mit einer gratis Lieferung frei Haus an die Wunschadresse zu

✓  Sie haben selbst oder pflegen eine Person mit einem Pflegegrad von 1 oder höher 
✓  Die Pflege findet im eigenen Wohnumfeld und befindet sich in Deutschland

✓  Für die Beantragung haben Sie Ihre Adress- und Versicherungsdaten zur Hand


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Pflegehilfsmittel-Liste der GKV zusammenstellen

Zum Verbrauch bestimmte Produkte aus der Pflegehilfemittel-Liste auswählen und kostenlose Pflegebox beantragen 

Welche Pflegehilfsmittel stehen zur Wahl:
▷  Bettschutz oder Krankenunterlagen

▷  OP Mundschutz oder FFP2-Maske

▷  Fingerlinge oder Einmalhandschuhe

▷  Desinfektionsmittel für Hände & Fläche 

▷  Schutzschürzen für Kleidungsstücke 

Pflegehilfsmittel generell

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zu den verschiedenen Pflegehilfsmitteln und die Unterschiede in der Verwendung. Lernen Sie die unterschiedlichen Förderungen und Maßnahmen zur Entlastung der häuslichen Pflege kennen.

Pflegebox im Allgemeinen

Wenn Sie über den gesetzlichen Anspruch für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mehr in Erfahrung bringen wollen, wechseln Sie zu unserem Beitrag. Noch heute Entlastung in der Pflege beantragen und finanziell im Jahr bis zu 500,00 € sparen.

Mehr zum Thema Pflege

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Thema Pflege allgemein und verschaffen Sie sich einen Überblick über weitere Entlastungen sowie Pflegeleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 oder höher noch heute Kostenübernahmen beantragen.

Pflegehilfsmittel im Vergleich

In unserem Vergleich finden Sie verschiedenen Anbieter und Pflegeprodukte aus der Pflegehilfsmittel-Liste. Diese sind alle zertifiziert sowie präqualifiziert für die Versorgung zum genannten Pflegebedarf. Bei beliebigem Pflegegrad kostenlos!

Pflegehilfsmittel-Liste zur Übersicht dargestellt

Pflegen Sie einen Familienangehörigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu Hause? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegeprodukte aus der Pflegehilfsmittel-Liste des GKV für die Zusammenstellung einer kostenlosen Pflegebox im Wert von bis zu 42,00 € monatlich, die es Ihnen erleichtern, den betroffenen Angehörigen in der täglichen Pflege zu Hause optimal zu versorgen. Die Pflegehilfsmittel-Liste aus der Produktgruppe 54, die wir für Sie nachstehend übersichtlich dargestellt haben, enthält sämtliche Informationen zum Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.     


Die Pflegehilfsmittel-Liste beinhaltet

 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuelle Pflegehilfsmittel-Liste problemlos online zu beantragen. Die Verbrauchsmaterialien aus der Pflegehilfsmittel-Liste sind für Sie völlig kostenlos, wenn ein Kostenübernahmeantrag durch die gegebenen Voraussetzungen bewilligt ist. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten zu 100 Prozent, wenn die Prämissen vorliegen. Sobald Ihre Bestellung beim Pflegehilfsmittelanbieter eingegangen ist, schickt dieser Ihnen die bedarfsgerechte Pflegebox mit Pflegehilfsmittel aus der Liste kostenlos frei Haus zu. Sie haben die Möglichkeit zu wählen, ob Sie die Verbrauchsmaterialien aus der Pflegehilfsmittel-Liste an eine von Ihnen gewählte Wunschadresse oder direkt nach Hause erhalten möchten. Wenn sich Ihre Anforderungen ändern, können Sie Ihre Pflegematerialien ganz einfach anpassen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung und Auswahl Ihrer Pflegehilfsmittel-Liste, steht Ihnen der Pflegeboxanbieter sicher zur Seite und beantwortet gerne Ihre Fragen.


So stellen Sie die Pflegehilfsmittel-Liste zur Pflegebox online zusammen

Als kostenlose Pflegebox können Sie bedarfsgerechte Pflegeprodukte aus der Pflegehilfsmittel-Liste im Wert von bis zu 42,00 € monatlich online beantragen. Dazu können Sie das Anbieterformular nutzen und die Zusammenstellung der Pflegebox mit der zum Verbrauch bestimmten Artikel von der Pflegehilfsmittel-Liste festlegen. Im Anschluss geben Sie Ihre personenbezogenen Daten ein, akzeptieren zum Schluss die allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterzeichnen den Antrag digital. Das Serviceteam vom gewählten Leistungserbringer für die Pflegehilfsmittel-Liste wird Ihren Pflegeboxantrag an die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse zur Genehmigung weiterleiten und nach fertiger Prüfung die weitere Koordination aller notwendigen Schritte mit den Marktteilnehmern übernehmen. Damit haben Sie keinen weiteren bürokratischen Aufwand wie etwa die Besorgung der Pflegehilfsmittel bei der Apotheke oder die monatliche Abrechnung mit den Pflegekassen zur Kostenerstattung. Für Sie entstehen keine weiteren Formalitäten! Sie können sich vollends auf die Pflege konzentrieren. Die Pflegehilfsmittel-Liste noch heute online entdecken und eine kostenlose Pflegebox in wenigen Minuten zur Entlastung der häuslichen Pflege beantragen.
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Mit der Pflegehilfsmittel-Liste haben Sie Auswahl an für die Pflege festgelegte bedarfsgerechte Pflegeprodukte zur Entlastung der häuslichen Pflege für Pflegebedürftige und den Angehörigen.
 

Technische Pflegehilfsmittel-Liste vom GKV

Die technischen Pflegeprodukte aus der Pflegehilfsmittel-Liste spielen neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege. Zu den technischen Hilfsmitteln aus der Pflegehilfsmittel-Liste gehören zum Beispiel Pflegebetten, Lagerungsrollen und Notrufsysteme. Bei unserem führenden Partner im Bereich des Hausnotrufs, dem Pflegehasen von der Saniplex GmbH, haben Sie die Möglichkeit bereits ab Pflegegrad 1 ein passendes kostenloses System zur Absicherung alleinstehender Pflegebedürftiger online zu beantragen. Finden Sie das Angebot für den Hausnotruf ➞
Die monatlichen Kosten zum Hausnotrufangebot aus der Pflegehilfsmittel-Liste zur Unterstützung der Lebensweise im häuslichen Umfeld bei alleinstehenden von 25,50 € monatlich werden innerhalb des gesetzlichen Erstattungsanspruches gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI berücksichtigt. Für Sie fallen keine zusätzlichen monatlichen Ausgaben an! Der Hausnotruf aus der Pflegehilfsmittel-Liste mit technischen Funktionsumfang zur Entlastung der Pflege zu Hause ist damit komplett kostenlos zu beantragen.

Alle technischen Geräte aus der Pflegehilfsmittel-Liste werden in den Produktkategorien 50-53 des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt und näher beschrieben. Für Sie die kurze Darstellung der enthaltenden Gruppen und zugehörigen Produkte:

➤ Produktgruppe 50: der Pflegehilfsmittel-Liste: 

Hier werden Pflegeprodukte, die die Pflege vereinfachen, wie Pflegebetten, Pflegezubehör oder Toilettenstühle zusammengefasst.

 ➤ Produktgruppe 51 der Pflegehilfsmittel-Liste: 

Umfasst Hygiene- und Körperpflegehilfsmittel wie bestimmte Waschsysteme, Urinflaschen oder Bettschutzunterlagen.

 ➤ Produktgruppe 52 der Pflegehilfsmittel-Liste: 

Beinhaltet Pflegehilfen für eine selbstständigere Lebensweise sowie Erhalt der Mobilität mittels Rollstühlen und Gehhilfen.

 ➤ Produktgruppe 53 der Pflegehilfsmittel-Liste:
Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden wie etwa Lagerungskissen oder Lagerungsrollen.


Die Pflegehilfsmittel-Liste aus Sicht der Pflegekassen

Die Pflegehilfsmittel-Liste, die vom GKV-Spitzenverband geführt wird, hat nicht nur für Pflegebedürftige und deren Angehörige eine wichtige Funktion – sie ist auch für die Pflegekassen ein zentrales Instrument zur Leistungserbringung und Rechtsgrundlage im Rahmen ihrer Aufgaben. Der gesetzliche Rahmen, insbesondere geregelt in § 40 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), definiert klare Anforderungen, Zuständigkeiten und Grenzen, innerhalb derer Pflegekassen agieren müssen. Dadurch wird eine einheitliche, rechtssichere und bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ermöglicht. 

Zunächst stellt das Gesetz klar, dass Pflegekassen verpflichtet sind, die notwendige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sicherzustellen. Das bedeutet: Sobald ein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad besitzt und die Voraussetzungen für eine häusliche Pflege erfüllt sind, muss die Pflegekasse geeignete Pflegehilfsmittel gewähren durch Kostenübernahme oder durch direkte Bereitstellung gewähren. Die gesetzliche Grundlage verpflichtet die Kassen also dazu, eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Versicherungsverlauf. 

Die Pflegehilfsmittel-Liste dient den Kassen hierbei als verbindlicher Leitfaden, um zu beurteilen, welche Produkte überhaupt im Rahmen der Pflegeversicherung erstattungsfähig sind. Sie schafft Transparenz und Gleichbehandlung, denn sie verhindert, dass einzelne Pflegekassen nach eigenem Ermessen über Anträge entscheiden. Stattdessen müssen sie sich an die Listung und die zugehörigen Richtlinien halten, was auch die Rechts- und Planungssicherheit für Leistungserbringer wie Sanitätshäuser und Dienstleister stärkt. Für die Kassen bedeutet der gesetzliche Rahmen zudem, dass sie innerhalb bestimmter Fristen über Anträge zu entscheiden haben. Werden diese nicht eingehalten, kann sogar eine sogenannte Genehmigungsfiktion eintreten – das heißt, der Antrag gilt als bewilligt. Pflegekassen müssen daher über ein funktionierendes internes Prüf- und Entscheidungsverfahren verfügen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Und ein weiterer Aspekt ist die Verantwortung zur Qualitätssicherung. Pflegekassen müssen darauf achten, dass nur geprüfte und zugelassene Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die den Vorgaben des GKV-Spitzenverbands entsprechen. Das schließt auch Aspekte wie Hygiene, Funktionalität und Sicherheit ein. Sie tragen damit eine Verantwortung für die Einhaltung von Qualitätsstandards, auch wenn die Leistung durch Dritte erbracht wird. 

Darüber hinaus ermöglicht der gesetzliche Rahmen den Pflegekassen, mit Dienstleistern Verträge abzuschließen – etwa zur Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Durch diese sogenannten Versorgungsverträge können Pflegekassen wirtschaftlich arbeiten und gleichzeitig sicherstellen, dass Versicherte regelmäßig und zuverlässig versorgt werden. Zusammengefasst ist der gesetzliche Rahmen zur Pflegehilfsmittel-Liste für Pflegekassen verpflichtend und richtungsweisend. Er definiert nicht nur das „Was“ und „Wie“ der Leistungserbringung, sondern auch das „Wann“ und „Womit“. Damit wird eine gerechte, effektive und rechtlich saubere Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland gewährleistet – und die Pflegekassen tragen dafür eine zentrale Verantwortung.

Pflegehilfsmittel-Liste ansehen

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Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!

Pflegehilfsmittel-Liste der GKV

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