Pflegeversicherung und Leistungen

Mit der Pflegeversicherung stehen Pflegebedürftigen verschiedene Leistungen zur Verfügung.

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Pflegeversicherung in Deutschland

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie einerseits pflegebedürftig sein und andererseits versicherungsrechtliche Bedingungen sowie Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt: Sie müssen in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert gewesen sein, um zum ersten Mal einen Leistungsantrag an die Pflegeversicherung zu stellen. Die Versicherungen bezeichnen das Vorgehen als Wartezeit. Für versicherte Kinder gilt die Wartezeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erreicht hat. Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, stellt Ihnen die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur Verfügung.

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen

Pflegeversicherte mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 sind für Leistungen der Pflegeversicherung berechtigt. Der Pflegegrad zeigt dabei, ob die Person mehr als sechs Monate lang Pflege sowie Betreuung benötigt und wie stark die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Eine sogenannte Pflegebegutachtung zum Versicherten wird nach einem entsprechenden Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung durchgeführt, um den Pflegegrad des Betroffenen zu ermitteln. Bei genaueren Fragen zum Ablauf können wir Ihnen die Dienste von Familiara empfehlen, wo Sie eine kostenlose Erstberatung vereinbaren können.

Die Pflegeleistungen sind dabei Leistungen der Pflegeversicherung, die eine adäquate Pflege und Betreuung von Menschen mit anerkannten Pflegebedarf sicherstellen sollen. Für unterschiedliche Bedürfnisse der Betroffen sowie deren Angehörigen der Pflege gibt es verschiedene Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen zur entlastenden Inanspruchnahme.

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Leistungen der Pflegeversicherung zur Pflege zu Hause

Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der häuslichen Pflege. Wenn Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind, können Sie monatliches Pflegegeld beziehen. Gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Sie sich als Empfänger von Pflegegeld für den weiteren Anspruch auf Leistungsbezug stetig beraten lassen, je nach Höhe Ihres Pflegegrads. Bei Pflegegrad 2 und 3 gilt dies halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Zweck dieser Beratung besteht darin, Ihre Pflege zu gewährleisten und Ihre Pflegekraft regelmäßig sowie in der Praxis der Pflege zu unterstützen. Das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung ist die primäre finanzielle Unterstützung für Betroffene sowie pflegende Angehörige im Fall der Pflege.

Bereits ab dem Pflegegrad 1 oder höher steht der Entlastungsbeitrag im monatlichen Wert von 125,00 € den Pflegebedürftigen als Leistung der Pflegeversicherung zur Verfügung. Die Schwere der Beeinträchtigung ist je nach Pflegegrad unabhängig der Pflegeleistung, der monatliche Beitrag bleibt konstant. Mit dem Entlastungsbeitrag kann die Finanzierung bestimmter Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Nachbarschaftshilfe oder Haushaltshilfe erfolgen. Außerdem kann der Entlastungsbetrag verschont und rückwirkend ausgezahlt werden, wenn eine gewisse Summe für eine Sonderleistung angespart werden soll. Falls nötig, können Sie auch ungenutzte Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag übertragen. Sprechen Sie jedoch mit Ihrer Versicherungsgesellschaft darüber. Diese Leistung der Pflegeversicherung sollten Sie unbedingt ab Pflegegrad 1 bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Eine schnelle Hilfe für die Entlastung der häuslichen Pflege als Leistungen der Pflegeversicherung sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der monatlichen kostenlosen Pflegebox. Denn wenn Sie Inkontinenzschutz, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz wie FFP2 oder Desinfektionsmittel für Hände und Flächen für die tägliche Pflege benötigen, haben Sie die Möglichkeit eine kostenlose Pflegebox im monatlichen Wert von bis zu 42,00 € online in maximal 5 Minuten bei einem Leistungserbringer zu beantragen. Die Abrechnung der Kostenerstattung mit der Pflegekasse, der Einkauf der Markenprodukte, der monatliche Versand an Ihre Wunschadresse und die Antragstellung werden vom Anbieter für Sie übernommen. Sie brauchen sich um keine Formalitäten kümmern, es war noch nie so einfach! Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch zur kostenlosen Pflegebox und sparen Sie damit bis zu knapp 500,00 € jährlich! Jetzt die Testsieger oder im Vergleich mehrere Leistungserbringer für die monatliche Versorgung mit zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln entdecken.

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Aufgrund von gesundheitlichen Belastungen oder körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen sind Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage, ihren Alltag dauerhaft selbstständig zu führen. Die Unterstützung von Angehörigen oder Nachbarn sind wichtig zum Erhalt eines weitgehend selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden. Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit und die Bereitstellung von Leistungen der Pflegeversicherung helfen hier bei Betroffenen direkt weiter. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 können monatliche Pflegesachleistungen als Leistung der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause betreut und gepflegt werden. Zweckgebundene Pflegesachleistungen werden vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet, wodurch für den Betroffenen kein Aufwand besteht. Pflegesachleistungen als nächste unterstützende Säule zur Entlastung der häuslichen Pflege sind bei der Notwendigkeit eines professionalen Pflegedienstes unabdingbar und in der Beantragung zu empfehlen! Als Träger der Pflegeversicherung finanzieren die Pflegekassen die Leistungen nur bis zu einem bestimmten monatlichen Höchstbeträgen, die sich nach dem Maß der Pflegebedürftigkeit dem Pflegegrad richten. Daher ist der Umfang der Pflegesachleistung eingeschränkt. Die großen Säulen sind die pflegerische Betreuung in der Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Mehr zu den Pflegesachleistungen als Leistung der Pflegeversicherung erfahren Sie hier auf der offiziellen Seite des deutschen Bundesgesundheitsministeriums zur Übersicht.

Die Beantragung von bestimmten Leistungen der Pflegeversicherung zur Entlastung der häuslichen Pflege sind als unterstützende Maßnahme ein Muss in der Pflege. Nutzen Sie noch heute Ihre Ansprüche und Ihr gesetzliches Anrecht - zusammen in der Pflege, keiner lässt Sie allein!
 

Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es?

Pflegeversicherung und Leistungen noch heute entdecken und Ansprüche zur Entlastung gelten machen.

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) können von jedem Bürger beantragt werden, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es lieg ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vor.  
  2. Ein Antrag zur Pflegeleistung muss gestellt werden. 
  3. Der Antragssteller und Pflegebedürftige muss außerdem in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre (Vorversicherungszeit) pflegeversichert gewesen und immer noch versichert sein. Bei pflegebedürftigen Kindern kommt es auf die Vorversicherungszeit der Eltern an.

Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Häusliche Pflegeleistungen

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Für betroffene Pflegebedürftige, die allein, mit einem Partner, bei den Eltern oder in einer Wohngruppe leben, sind häusliche Pflegeleistungen (wie Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, der Wohngruppenzuschlag, der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege) möglich. Wenn Pflegebedürftige in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) oder in einer Einrichtung gemäß § 71 Abs. 4 SGB XI gepflegt werden, können diese Leistungen nicht beansprucht werden. Wenn jemand zum Beispiel für eine Weile zu seinen Eltern zurückkehrt und dort versorgt wird, kommt es in einigen Fällen zu anteiligen Leistungen (vgl. die Ausführungen zu den jeweiligen Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege etc.).

Besondere Wohnformen

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Die Pflegekasse zahlt nur 266,00 € pro Monat für die Pflege von Personen (ab Pflegegrad 2) in speziellen Wohnformen wie dem betreuten Wohnen. Die Wohnformträger oder die Eingliederungshilfeträger erhalten das Geld. Der Grund dafür ist, dass die speziellen Wohnformen die Pflegeleistungen direkt anbieten wie Hausmeisterservice oder Physiotherapie. Die Pflegeversicherung trägt 266,00 € monatlich für die Pflegeleistungen bei, die in der Wohnform erbracht werden. Pflegebedürftige Personen mit Behinderung nur für die Zeit, in der sie zu Hause sind, etwa bei ihren Eltern oder Geschwistern, anteilig Pflegegeld erhalten. In § 43a Sozialgesetzbuch XI ist die Regel festgelegt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die An- und Abreisetage als vollständige Tage der häuslichen Pflege gelten, für die ein Pflegegeld gezahlt werden muss.

Stationäre Pflegeheime

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Für betroffene Menschen im Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die Pflege in der stationären Einrichtung (vgl. § 43 SGB XI). Der sogenannte Eigenanteil bei einer Versorgung in einem Pflegeheim gemäß SGB XI wird wie folgt reduziert:

  • 15 % Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen im ersten Jahr des Aufenthalts
  • 30 % Zuschuss im zweiten Jahr
  • 50 % Zuschuss im dritten Jahr
  • später 75 % 


Der Pflegebedürftige muss weiterhin einen hohen Eigenanteil für die Pflege aus eigener Tasche zahlen. Viele Menschen sind gar nicht in der Lage, den Eigenanteil zu tun, und sind daher oft gezwungen, Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) anzufordern. 
Unser Servicehinweis: Denken Sie bitte daran, dass die Pflegebedürftigen die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen müssen. Auch die stationäre Pflege kann zeitweise als Kurzzeitpflege erfolgen. Auch hier trägt die pflegebedürftige Person selbst die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung.
Darüber hinaus gibt es noch Pflegeleistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege).

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Pflegeversicherung und Leistungen

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