Pflegegrad 4 und die Leistungen

Pflegegrad 4 und die Leistungen

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Pflegegrad 4 und lernen Sie die Voraussetzungen für entlastende Zuschüsse kennen. 

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf umfangreiche Hilfe angewiesen – oft mehrmals täglich. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Mobilität sowie bei der medizinischen Versorgung. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst anhand eines Punktesystems.

Pflegegrad 4 beschrieben und erklärt

Alle Personen, die in ihrer Selbstständigkeit schwerst eingeschränkt sind und den Alltag nicht eigenständig bewältigen können, werden im Pflegegrad 4 eingestuft. Dazu gehören physische, psychische oder geistige Einschränkungen. Mit Pflegegrad 4 erhalten Betroffene tägliche Grundpflege in einem von ihnen selbst zu berechnenden Umfang. Pflegegrad 4 stellt eine schwere Einschränkung der Selbstständigkeit dar. Wenn 70 bis unter 90 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit im Pflegegutachten festgestellt werden, erhalten Sie den anerkannten Pflegegrad 4 (zum Vergleich: Ein Betroffener mit Pflegegrad 3 ist "schwer", mit Pflegegrad 2 "erheblich" beeinträchtigt). Die Pflegebegutachtung bestimmt dabei, inwieweit der Antragsteller für die Pflegebedürftigkeit selbstständig ist. Früher war der nötige Pflegeaufwand von großer Bedeutung bei der Bewertung, aber heutzutage spielt die Aufwandsbestimmung keine entscheidende Rolle mehr. Gemäß der neuen Bewertungskriterien wird seit dem 01.01.2017 nicht mehr nur der Zeitaufwand betrachtet, sondern auch die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Mit Pflegegrad 4 haben Personen die Möglichkeit, von der Pflegekasse eine vollständige finanzielle Unterstützung mit Pflegegeld zu beantragen.

Die Antragstellung für Pflegegrad 4 und die Leistungen erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter beauftragt, der die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellt. Dieser Gutachter besucht den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um sich ein Bild von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Betroffenen zu machen. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für ihre Entscheidung dient. Im Rahmen der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens bewertet. Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt.

Wer hilft mir bei der Beantragung der Leistungen bei Pflegegrad 4?

Unterstützung erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder auch bei ambulanten Pflegediensten. Diese helfen Ihnen nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch dabei, die Leistungen bei Pflegegrad 4 optimal zu nutzen.
 

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Pflegegrad beantragen und von Leistungen profitieren

Pflegegrad 4 beantragen und von Leistungen profitieren

Mit der Pflegegrad-Beantragung können nach Einordnung der Beeinträchtigung verschiedene Pflegeleistungen und Entlastungen bei den Pflegekassen beantragt werden. Die Deutsche Pflegehilfe bietet Ihnen auf den Beitragsseiten hilfreiche Informationen rund um das Thema Pflege. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche mit vorliegendem Pflegegrad 1 noch heute:

Pflegegrad beantragen

Warum sich die Pflegebox schon bei Pflegegrad 4 lohnt

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In dieser Situation sind Betroffene im Alltag nahezu vollständig auf Unterstützung angewiesen. Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden, Toilettengänge oder auch die Nahrungsaufnahme können meist nicht mehr eigenständig durchgeführt werden. Die häusliche Pflege bedeutet daher häufig eine intensive Betreuung – oft rund um die Uhr durch Angehörige oder in Kombination mit einem Pflegedienst.

Mit diesem hohen Pflegeaufwand steigt auch der Verbrauch an Hygiene- und Schutzartikeln erheblich. Einmalhandschuhe werden bei fast jeder pflegerischen Tätigkeit benötigt und regelmäßig gewechselt. Desinfektionsmittel kommen mehrfach täglich zum Einsatz, um eine hygienische Versorgung sicherzustellen. Bei bestehender Inkontinenz sind zudem Bettschutzeinlagen unverzichtbar, um Matratzen und Bettwäsche zuverlässig zu schützen. Ohne eine entsprechende Versorgung können hier schnell hohe monatliche Kosten entstehen.

Eine Pflegebox schafft hier eine spürbare Entlastung.


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich – vollständig übernommen durch die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI. 

Was ist die Definition vom Pflegegrad 4? 

Pflegegrad 4 wird Personen zugeordnet, die eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben. Das bedeutet, dass Betroffene in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf intensive Unterstützung angewiesen sind – oft mehrfach täglich. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder durch Medicproof (bei privat Versicherten). Grundlage ist ein Punktesystem, das verschiedene Lebensbereiche bewertet, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. 
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss eine Bewertung zwischen 70 und unter 90 Punkten erreicht werden. Diese hohe Punktzahl zeigt bereits, wie umfangreich der Pflegebedarf ist. Für Sie als pflegenden Angehörigen bedeutet das: Der Pflegealltag ist meist intensiv, zeitaufwendig und oft auch körperlich sowie emotional belastend. Genau deshalb sind die Leistungen bei Pflegegrad 4 besonders umfangreich gestaltet. 
 

Voraussetzungen für Leistungen bei Pflegegrad 4 

Für die Anerkennung vom Pflegegrad 4 müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen – dieser kann formlos erfolgen. Im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrags wird über den medizinischen Dienst der Krankenkassen die Beeinträchtigung der Pflegebedürftigkeit anhand von verschiedenen Faktoren zur Feststellung der Alltagskompetenz des Antragstellers vorgenommen. Bei der Pflegebegutachtung erhalten betroffene Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit bis zu 100 Punkte. Die Gesamtpunktzahl setzte sich aus sechs verschiedenen Themengebieten mit unterschiedlicher Gewichtung zusammen. Bei der Kinderpflege und einer speziellen Bedarfskonstellation gibt es besondere Ausnahmen.

Nach der Antragstellung zum Pflegegrad 4 wird ein offizieller Pflegegutachter der Kranken- und Pflegekasse zur Begutachtung des Antragstellers berufen. Dieser bewertet die Situation und entscheidet über die Alltagskompetenz und den aktuellen Selbstständigkeitsgrad der betroffenen Person, wie bei allen anderen Pflegegraden auch. Es gibt keinen allgemeinen Kriterienkatalog für die Einstufung in den Pflegegrad 4, da die Pflegebedürftigkeit jeder Person sehr variieren kann. Aus diesem Grund gibt ein offizieller Pflegegutachter eine Einschätzung verschiedener Bereiche des Alltags und prüft auch, inwiefern die Person diese bewältigen kann. Es wird ein Punktesystem verwendet, das eine separate Bewertung jedes Teilbereichs vorsieht. Das Gesamtergebnis bestimmt die Pflegestufe und somit die von der Pflegekasse übernommenen und subventionierten Maßnahmen und Leistungen.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen, beispielsweise bei Demenz, fließen in die Bewertung ein. Folgende Aspekte spielen bei der Einstufung eine zentrale Rolle: 

  •  Grad der Selbstständigkeit im Alltag 
  •  Häufigkeit und Intensität der benötigten Hilfe 
  •  Fähigkeit zur eigenständigen Organisation des Tagesablaufs 
  •  Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen 
  •  Kommunikationsfähigkeit 


Gerade bei Pflegegrad 4 ist die Unterstützung durch die Pflegeversicherung meist in mehreren dieser Bereiche erforderlich. Das erklärt auch, warum die Leistungen bei Pflegegrad 4 deutlich umfangreicher sind als bei niedrigeren Pflegegraden.


Die sechs differierenden Themengebiete zur Einschätzung des Grads der Pflegebedürftigkeit werden nachstehend kurz dargestellt.

1. Mobilität: Wie eigenständig bewegt sich der Betroffene alleine fort? Wie kann der Begutachtete sich selbst halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Betroffene im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er selbstständig eigene Entscheidungen für sich treffen, Risiken von Situationen erkennen, kommunikative Gespräche führen und die Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Antragsteller Unterstützung wegen vorhandener psychischer Probleme wie Aggression oder ängstlichem Verhalten? Sind Wahnvorstellungen vorhanden oder werden Sachgegenstände beschädigt?

4. Die Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller bei der täglichen Hygiene, kann sich selbst pflegen und ernähren?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfsmaßnahmen benötigt der Begutachtete bei einer Krankheit, dem Wahrnehmen von Therapien und Behandlungen? 

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Betroffene seinen Tagesablauf organisieren, sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte aufrechterhalten und pflegen?

Die betroffene pflegebedürftige Person ist mit Pflegegrad 4 berechtigt, täglich professionelle Hilfe in der Grundpflege zu erhalten. Die Bereiche Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim Toilettengang), Ernährung (Unterstützung beim Essen) und Mobilitätsunterstützung (Aufstehen, Ankleiden, Gehen, Treppensteigen usw.) gehören zur Grundpflege des Menschen. Die Grundpflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, abhängig vom Pflegebedarf. 

Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 erklärt

Die Pflegekasse verwendet die Pflegegrade, um eine möglichst präzise Darstellung der vorhandenen Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Personen zu ermöglichen. In jedem Pflegegrad wird eine spezifische Form der Pflegebedürftigkeit festgelegt. Die schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wird bei Personen mit Pflegegrad 3 definiert. Eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wird mit Pflegegrad 4 festgelegt. Demnach benötigen Betroffene mit diesem Pflegegrad mehr Unterstützung als Personen mit Pflegegrad 3. Der Unterschied wird durch ein Beispiel aus der Praxis deutlicher: Wenn Sie aufgrund einer Parkinsonerkrankung immer unbeweglicher sind und möglicherweise noch eine Depression haben, werden Sie wahrscheinlich Pflegegrad 3 erhalten. Pflegegrad 4 kann in Betracht gezogen werden, wenn Sie wegen der Krankheit hauptsächlich bettlägerig sind und eventuell zudem noch Sprachprobleme (nach beispielsweise einem Schlaganfall) haben. Die Klassifizierung eines Pflegegrades ist jedoch sehr individuell und hängt von der Pflegekasse ab.


Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 für die häusliche Pflege

Pflegegrad 4-Voraussetzungen erfüllen und folgende Pflegeleistungen wahrnehmen:


Kurzzeitpflege für den stationären Aufenthalt wird unterstützt mit 1.774,00 € pro Monat.
Die Option der Tages- oder Nachtpflege wird mit monatlich 1.612,00 € bezuschusst.
Pflegesachleistungen von monatlich 1.778,00 € stehen Betroffenen zur Verfügung.


Die Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erfolgt unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, dass auch für Menschen mit Pflegegrad 4 bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme zur Verfügung stehen. Allerdings muss eine Umbaumaßnahme immer begründet sein und geht in der Regel mit einer Neueinteilung in einen höheren Pflegegrad einher. Also stehen für einen Menschen mit Pflegegrad 4 zunächst maximal 4.000 € für die Wohnungsanpassung zur Verfügung.
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Was Sie bei Pflegegrad 4 unbedingt beachten sollten 

Die Leistungen bei Pflegegrad 4 sind umfangreich und bieten Ihnen als pflegender Angehöriger viele Möglichkeiten zur Unterstützung. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass ein großer Teil dieser Leistungen gar nicht oder nur teilweise genutzt wird. Der Grund dafür liegt meist nicht im fehlenden Anspruch, sondern in mangelnder Übersicht oder Unsicherheit im Umgang mit den verschiedenen Angeboten. Gerade bei Pflegegrad 4 ist es entscheidend, dass Sie sich frühzeitig einen Überblick verschaffen und die vorhandenen Leistungen strategisch einsetzen. Denn je besser Sie die Leistungen bei Pflegegrad 4 kennen und kombinieren, desto mehr Entlastung können Sie im Alltag erreichen. 

Ein zentraler Punkt ist die Kombinierbarkeit der Leistungen. Sie sind keineswegs darauf beschränkt, sich für eine einzige Form der Unterstützung zu entscheiden. Stattdessen können Sie verschiedene Leistungen miteinander verbinden. Besonders häufig wird die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt. Das bedeutet konkret: Sie übernehmen einen Teil der Pflege selbst und ergänzen diese durch einen ambulanten Pflegedienst. Dadurch profitieren Sie sowohl finanziell als auch organisatorisch von den Leistungen bei Pflegegrad 4, ohne die gesamte Verantwortung allein tragen zu müssen. 
Ebenso wichtig ist es, den Entlastungsbetrag bewusst einzusetzen. Dieser wird oft unterschätzt, obwohl er Ihnen jeden Monat zusätzliche Unterstützung ermöglicht. Sie können ihn beispielsweise für Hilfe im Haushalt, Begleitdienste oder Betreuungsangebote nutzen. Gerade bei einem hohen Pflegeaufwand, wie er bei Pflegegrad 4 üblich ist, kann dieser Betrag eine spürbare Entlastung darstellen. Voraussetzung ist, dass Sie auf anerkannte Anbieter zurückgreifen, damit die Kosten auch tatsächlich übernommen werden. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst wahrnehmen. Diese Termine werden manchmal als Pflicht empfunden, sind aber in Wirklichkeit eine wertvolle Unterstützung. Sie erhalten hier praktische Tipps zur Pflege, Hinweise zu weiteren Leistungen bei Pflegegrad 4 und können offene Fragen klären. Zudem wird überprüft, ob die Versorgung weiterhin sichergestellt ist – ein wichtiger Punkt für Ihre eigene Absicherung. Auch die Wohnraumanpassung sollten Sie frühzeitig in Betracht ziehen. Bei Pflegegrad 4 ist es oft notwendig, das Wohnumfeld an die eingeschränkte Mobilität anzupassen. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Duschen, Haltegriffe, Rampen oder ein Treppenlift. Die Pflegekasse unterstützt solche Maßnahmen mit Zuschüssen von über 4.000 Euro pro Maßnahme. Diese Investitionen erleichtern nicht nur den Alltag der pflegebedürftigen Person, sondern auch Ihre Arbeit als pflegender Angehöriger erheblich. 

Ein häufig unterschätzter Punkt ist zudem die eigene Belastung. Pflegegrad 4 bedeutet eine intensive Betreuung, die sowohl körperlich als auch emotional fordernd ist. Es ist daher unerlässlich, dass Sie regelmäßig für Entlastung sorgen. Die Leistungen bei Pflegegrad 4 bieten hierfür gezielte Möglichkeiten, etwa durch Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Diese können Sie nutzen, wenn Sie eine Auszeit benötigen, krank sind oder einfach neue Kraft schöpfen möchten. 
Wichtig ist dabei: Entlastung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Nur wenn Sie selbst gesund und stabil bleiben, können Sie die Pflege langfristig sicherstellen. Die bewusste Nutzung der Leistungen bei Pflegegrad 4 trägt entscheidend dazu bei. 
 

Fazit: Leistungen bei Pflegegrad 4 gezielt nutzen 

Die Leistungen bei Pflegegrad 4 sind so gestaltet, dass sie Ihnen als pflegender Angehöriger umfassende Unterstützung bieten – finanziell, organisatorisch und praktisch im Alltag. Sie sollen Ihnen helfen, die anspruchsvolle Pflegesituation zu bewältigen und gleichzeitig die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu sichern. Entscheidend ist jedoch, dass Sie diese Leistungen aktiv nutzen und auf Ihre individuelle Situation abstimmen. Viele Ansprüche bleiben ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind oder als zu kompliziert wahrgenommen werden. Dabei lohnt es sich, sich intensiver mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen. 

Besonders bei Pflegegrad 4, wo der Unterstützungsbedarf besonders hoch ist, sollten Sie die vorhandenen Angebote konsequent ausschöpfen. Kombinieren Sie die verschiedenen Leistungen bei Pflegegrad 4, planen Sie Entlastungsphasen bewusst ein und holen Sie sich Unterstützung, wann immer es nötig ist. 
Sie müssen die Pflege nicht allein bewältigen. Die vorhandenen Strukturen sind genau dafür da, Sie zu entlasten und zu unterstützen. Wenn Sie diese gezielt einsetzen, schaffen Sie nicht nur bessere Rahmenbedingungen für die pflegebedürftige Person, sondern auch für sich selbst – und sorgen so für mehr Stabilität, Sicherheit und Lebensqualität im Pflegealltag.

Häufig gestellte Fragen

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