Haushaltshilfe über Krankenkassen
Bei der Pflege zu Hause oder langfristiger Erkrankung haben Sie einen Anspruch auf Haushaltshilfe und Pflegeleistungen!
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Eine Haushaltshilfe über die Krankenkassen zur Entlastung beantragen
In den meisten Fällen wird eine Haushaltshilfe von der gesetzlichen Krankenkasse gewährt, wenn die Haushaltsführung aufgrund einer langfristigen Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Beeinträchtigungen wie beispielsweise Rehabilitationsleistungen nach einer Operation oder häuslicher Krankenpflege nicht möglich ist.
Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus. Um eine Haushaltshilfe über Krankenkassen zu beanspruchen ist vorausgesetzt, dass keine weitere Person mit Ihnen im Haushalt lebt oder die Pflege übernimmt. Die Leistungen der Haushaltshilfe über Krankenkassen werden meistens für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt. Es können gegebenenfalls gesetzliche Zuzahlungen nötig sein. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte oder Freunde um Hilfe bitten.
Krankheit, Unfall oder die Notwendigkeit zur Pflege können den Alltag für jeden Betroffenen herausfordernd gestalten. Das gilt vor allem für alleinstehende Personen, die weiterhin in dem eigenen Wohnumfeld leben wollen. In solchen Situationen benötigen Betroffene häufig Hilfe beim Haushalt. Eine Haushaltshilfe über Krankenkassen unterstützt unter anderem beim Wäschewaschen, dem Wohnungsputz, der Zubereitung von Mahlzeiten, den Einkäufen beim nächsten Supermarkt oder etwa bei der Betreuung von Kindern. Eine Haushaltshilfe über Krankenkassen können Sie bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder anderen örtlichen Dienstleistern beauftragen und frei wählen. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Sie bei dem Wunsch einer Haushaltshilfe eingehende sowie informativ zu beraten. Daher sollten Sie bei der Antragstellung Ihre Krankenkasse um adäquate Anbieter und deren Kontaktdaten bitten. Darüber hinaus nimmt die Krankenkasse für die Beauftragung einer Haushaltshilfe auf Anfrage auch Kontakt mit dem Anbieter auf und fragt nach freien Kapazitäten im Voraus. Zudem besteht auch die Option, eine vertraute Person beziehungsweise Angehörige bei der Haushaltshilfe zu berücksichtigen.
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Haushaltshilfe über Krankenkassen im Detail erklärt
Der Bedeutung einer Haushaltshilfe lässt sich schon aus seinem Namen ableiten. Sie unterstützt und hilft Verletzte, ältere Menschen sowie pflegebedürftige Personen bei alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt wie Putzen, Einkaufen oder dem Kochen. Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger als älterer oder pflegebedürftiger Betroffener aufgrund Alleinstehendigkeit auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind, etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen, einer Operation oder ähnlich, kann eine Haushaltshilfe sehr hilfreich und zudem entlastend sein. Weil die Haushaltshilfe über Krankenkassen auch andere Dienstleistungen für Senioren wie den Essen auf Rädern oder die Alltagsbegleitung umfasst, ist die Hilfestellung eine wirkliche Hilfe und Entlastung. Die Dienstleistungen erleichtern das Leben von Senioren oder Pflegebedürftigen und unterstützen die pflegenden Angehörigen weitgehend. Eine Haushaltshilfe über Krankenkassen kann je nach Bedarf unterschiedliche Aufgaben im Haushalt zu erfüllen. Wenn Sie Kinder haben unter 12 Jahre, können Haushaltshilfen über Krankenkassen die Betreuung übernehmen oder falls Sie einen Garten haben, übernimmt die Haushaltshilfe auch hier die Arbeit und hilft bei der Pflege der Pflanzen aus.
Den Antrag auf eine Haushaltshilfe über Krankenkassen können Sie entsprechend bei Ihrer Krankenversicherung schriftlich stellen. Sie erhalten im Gegenzug nach Bearbeitung Ihres Anliegens auf Wunsch einer Unterstützung im Haushalt ein geeignetes Formular, welches auszufüllen ist. Hinzu muss eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden, in der die Diagnose sowie die Beeinträchtigungen detailliert aufgeführt sind. Ebenso beinhaltet die Bescheinigung die Angaben zum Beginn der notwendigen Hilfe mit Umfangsbeschreibung und Dauer der Haushaltshilfe.
Um eine reibungslose Versorgung mit einer Haushaltshilfe über Krankenkassen zur Unterstützung zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag bereits während Ihres Krankenhausaufenthalts stellen. Nach Rückkehr in das eigene häusliche Umfeld ist die Hilfestellung im Haushalt auf maximal vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt.
Die anfallenden Kosten einer Haushaltshilfe über Krankenkassen
Die Krankenkassen übernehmen 10,25 € pro Stunde für eine selbst organisierte Haushaltshilfe (Stand 2023). Alle Ausgaben für die Haushaltshilfe, die sich aus der Inanspruchnahme der Leistung ergeben, werden im Prinzip von den Krankenkassen erstattet. Die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe über Krankenkassen sind allerdings auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl limitiert! Als angemessen gilt dabei normalerweise ein 8-stündiger Einsatz der Haushaltshilfe pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag sind damit 82,00 € erstattungsfähig. Da sich der Betrag im Laufe der Zeit durch Mindestlohnerhöhungen und ähnlich verändern kann, informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse für genauere Informationen.
Der kleine Stundenlohn soll für Nachbarn oder Freunde eine Wertschätzung sowie Anerkennung für das Engagement bedeuten. Die Kostenübernahme der Haushaltshilfe über Krankenkasse wird bei Angehörigen oder Ehepartnern nur für Verdienstausfall oder Fahrtkosten gewährt. Ansonsten besteht kein Anspruch. Je nach Schweregrad und Leistungsspektrum können die Kosten zur Haushaltshilfe über das rechtliche Maß höher liegen. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse und klären Sie die Gegebenheiten mit Ihrem behandelnden Arzt.
Wenn Sie sich für eine professionelle Haushaltshilfe über Krankenkassen durch einen Pflegedienst oder ähnlich entscheiden, sollten Sie wissen, dass die Krankenkasse stets einen direkten Vertrag mit dem Dienstleister abschließt. Die Haushaltshilfe oder Einrichtung rechnet in diesem Fall direkt mit der entsprechenden Krankenkasse die Ausgaben beziehungsweise Kosten ab. Ein wesentlicher Vorteil, damit Sie nicht auf einem Teil der anfallenden Kosten sitzenbleiben. Dennoch müssen Sie bis zu 10 Prozent der Kosten zuschießen, maximal aber 10,00 € pro Tag. Wenn die Pflegeversicherungsleistungen die häusliche Versorgung bereits gewährleistet haben, besteht kein Anspruch einer Haushaltshilfe über Krankenkassen.