Pflegebox Apotheke
Mit der Pflegebox Apotheke kostenlose Pflegehilfsmittel mit Pflegegrad von 1 oder höher online bestellen!
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Sie interessieren sich für eine kostenfreie Pflegebox im Wert von 42,00 Euro von einer lokalen oder online Apotheke oder wollen einen anderen serviceorientierten Leistungserbringer für die kontinuierliche Versorgung Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wählen sowie sich genauer für die gesetzlichen Bestellungen informieren? Bei uns erhalten Sie alle wesentlichen Informationen für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 Euro pro Monat kompakt zur Übersicht dargestellt. Hier zur Informationsseite und Pflegebox-Anbietervergleich wechseln ➞
Eine Pflegebox von einer Apotheke können Sie jederzeit bei sich regional vor Ort beziehen. Sprechen Sie Ihren Apotheker des Vertrauens vor Ort einfach an. Alternativ beantragen Sie eine Pflegebox Apotheke bei einem zertifizierten Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus unserem Anbietervergleich. Die Pflegebox Apotheke für Pflegebedürftige.
Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox
Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:
✓ Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand
✓ Die Pflege findet im Hausumfeld statt
Pflegebox Apotheke » Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für 0,00 €
Eine Bestellung einer kostenlosen Pflegebox von der Apotheke ist eine sichere Variante. Sie können Ihren Anspruch auch direkt vor Ort bei der regionalen Apotheke besprechen und wahrnehmen. Lassen Sie sich dazu von den einzelnen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, den Inhalt der Pflegebox, gut beraten. Noch heute eine Apotheken Pflegebox beantragen!
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf eine sogenannte Pflegebox, ein monatliches Paket mit wichtigen Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen. Ziel ist es, die häusliche Pflege sicherer und hygienischer zu gestalten und das sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die pflegenden Angehörigen. Der Anspruch auf diese Versorgung ist gesetzlich geregelt: Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Die Kosten übernimmt die Pflegekasse und damit entstehen keine zusätzlichen Ausgaben!
Ihre Apotheke vor Ort unterstützt Sie dabei persönlich und zuverlässig. Sie berät individuell, stellt die Pflegebox bedarfsgerecht zusammen, übernimmt die Antragstellung bei der Pflegekasse und sorgt für eine regelmäßige und pünktliche Lieferung direkt nach Hause. Änderungen in der Zusammenstellung sind jederzeit möglich, sodass die Pflegebox immer optimal auf Ihre Situation abgestimmt ist. Die Pflegebox aus der Apotheke ist damit eine wertvolle Entlastung im Alltag und ein einfacher Weg, die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern – ganz ohne bürokratischen Aufwand und Formalitäten.
Der Pflegebox Testsieger
Die Kranken- und Pflegekassen lieben diesen Anbieter aufgrund der Qualität im Bereich des Services, der Zuverlässigkeit und der Markenprodukte! Entdecken Sie den Pflegebox-Testsieger im Porträt und überzeugen Sie sich selbst.
Pflegeboxen im Vergleich
Noch heute verschiedene Angebote für die 0,00 € Pflegeboxen im Anbietervergleich entdecken und den passenden Leistungserbringer für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Versorger sowie Partner zum Pflegebedarf wählen.
Der Anspruch auf die Pflegebox einfach erklärt
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut und versorgt werden, sei es durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sogenannte Pflegebox. Dabei handelt es sich um ein monatliches Versorgungspaket mit wichtigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die die häusliche Pflege sicherer, hygienischer und komfortabler machen sollen. Diese Pflegehilfsmittel sollen nicht nur den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern, sondern vor allem auch eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige darstellen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Infektionsprävention, zur Erleichterung pflegerischer Tätigkeiten und zum Schutz aller Beteiligten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegebox ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads – und zwar von Pflegegrad 1 bis 5. Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel müssen nicht selbst getragen werden. Pflegekassen übernehmen die Ausgaben bis zu einem Betrag von derzeit 42 Euro pro Monat (Stand: Januar 2025). Die Beantragung erfolgt unkompliziert und oftmals übernimmt der Anbieter sowie Leistungserbringer der Pflegebox sogar den gesamten Antragsprozess und die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Gesetzliche Grundlage § 40 SGB XI zur kostenlosen Pflegebox
Der rechtliche Rahmen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben, konkret in § 40 SGB XI. Dort ist geregelt, dass pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad das Recht auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln haben. Dies umfasst Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden und die dazu beitragen, die Versorgung im häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten. Mit dem monatlichen Betrag von bis zu 42 Euro fördert der Gesetzgeber gezielt die häusliche Pflege mit der Pflegebox zum Erhalt der Hygiene in der häuslichen Pflege, die für viele Menschen bevorzugte Versorgungsform Pflegebedürftiger. Der vertraute Wohnraum, die Nähe zu Angehörigen und die individuelle Betreuung bieten oftmals eine höhere Lebensqualität als die stationäre Pflege. Gleichzeitig stellt die häusliche Pflege auch hohe Anforderungen an Angehörige, die durch diese Leistung entlastet werden sollen.
Was ist in der Pflegebox enthalten
Die Pflegebox ist so zusammengestellt, dass sie die häufigsten Bedürfnisse im Pflegealltag abdeckt – vor allem im Hinblick auf Hygiene, Schutz und Infektionsvermeidung. Je nach Anbieter und individueller Absprache können die genauen Inhalte leicht variieren, typischerweise enthält eine Pflegebox jedoch folgende Artikel:
- Einmalhandschuhe: Unverzichtbar bei der täglichen Pflegesituation. Sie schützen vor direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und tragen zur Vermeidung von Infektionen bei.
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Saubere Hände und keimfreie Oberflächen sind essenziell, um eine hygienische Pflegeumgebung zu gewährleisten sowie Ansteckungen zu vermeiden.
- Mundschutz / FFP2-Masken: Diese bieten einen effektiven Schutz vor luftübertragenen Krankheitserregern – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegeperson. Besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr, wie etwa während Grippewellen oder Pandemien, sind sie ein wichtiges Element im Schutzkonzept.
- Schutzschürzen: Sie dienen als zusätzlicher Schutz der Kleidung bei der Körperpflege oder beim Umgang mit Flüssigkeiten und können ebenfalls in vielen Pflegeboxen enthalten sein.
- Bettschutzeinlagen: Zur hygienischen Absicherung von Matratzen und Bettwäsche gegen Nässe sowie Verschmutzungen. Besonders bei Inkontinenzproblemen sind sie eine große Hilfe.
- Fingerlinge oder Einmalwaschlappen: Für eine sanfte und hygienische Körperreinigung.
Die Zusammenstellung kann häufig individuell angepasst werden – je nach Bedarf und Pflegeaufwand. Viele Anbieter bieten sogar die Möglichkeit, regelmäßig Änderungen vorzunehmen, falls sich die Anforderungen im Pflegealltag verändern.
Die Pflegebox ist ein sinnvolles und niedrigschwelliges Angebot, das pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Alltag spürbar entlasten kann. Die gesetzlich verankerte Leistung trägt dazu bei, die häusliche Pflege hygienischer, sicherer und effizienter zu gestalten – ganz ohne zusätzliche Kosten für die Betroffenen. Wer einen Pflegegrad besitzt und zu Hause gepflegt wird, sollte diesen Anspruch in jedem Fall nutzen. Oft genügt ein kurzer Antrag – und schon sorgt die monatliche Pflegebox für ein Stück mehr Sicherheit und Unterstützung im Alltag.
Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!