Pflegehilfe für Angehörige

Entlastungen in der Pflege entdecken und Zeit sowie Geld ohne Formalitätenwahnsinn noch heute sparen!

Finanzielle Entlastung der Pflege zu Hause.
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Pflegehilfe zur Entlastung wahrnehmen

Die Deutsche Pflegehilfe unterstützt Pflegebedürftige selbst sowie die Angehörige in der Pflege mit hilfreichen Informationen sowie Empfehlung zur einfachen und schnellen Entlastung! Der Erhalt der Selbstständigkeit im Alter soll gefördert sowie erhalten werden, solange wie möglich.
Erfahren Sie auf unseren kostenlosen Serviceseiten, wie Sie alle gesetzlichen Zuschüsse in Anspruch nehmen und passende Leistungserbringer finden können.
 

Es wird eine Menge von pflegenden Angehörigen abverlangt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist oft sehr schwer und der zeitliche Aspekt wird oft unterschätzt. Der Pflegeaufwand ist auch mit einer finanziellen Belastung verbunden. Zu häufig werden entlastende Produkte und Dienstleistungen, die Pflegebedürftigen zustehen, nicht in Anspruch genommen. Die Deutsche Pflegehilfe für Angehörige wird Ihren Anspruch auf den verschiedenen Seite näher bringen, damit Sie sämtliche Ihnen gewährten Leistungen erhalten können.

Grundsätze für Pflegehilfe und Angehörige

Die Prämissen oder Voraussetzungen für die finanziellen Unterstützungen Pflegebedürftiger durch gesetzlichen Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung ist eine Anerkennung der Pflegebedürftigkeit erforderlich. Bei der Anerkennung stützt sich die Pflegekasse auf ein unabhängiges Gutachten, welches vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt wird. Für die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung. Fordern Sie das Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse an oder stellen Sie bei Bedarf den Antrag für Pflegehilfe auch formlos. Eine vorsorgliche telefonische Antragstellung ist möglich. Die Pflegehilfe für Angehörige folgt nach der Einstufung des Pflegebedürftigen nach der Begutachtung des MDK in einen Pflegegrad von 1 bis 5 mit der Feststellung der Beeinträchtigung.

Sie wollen sich für die Pflegehilfe unabhängig beraten lasen? 

Falls noch kein Pflegegrad bei Ihnen selbst als Betroffener oder bei einem pflegebedürftigen Angehörigen vorliegt und Sie unsicher sind, was genau das korrekte Vorgehen zur schnellen sowie unkomplizierten Antragsstellung ist, können wir die kostenlosen Dienste von Familiara empfehlen! Unser Partner bietet ein kostenloses Erstgespräch zur Beratung an.

Wenn Sie bereits mit der Pflege zu Hause leben, empfehlen wir für den täglichen Pflegebedarf von Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Inkontinenzschutz als Bettschutz zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel, zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen wie den Entlastungsbetrag oder dem Pflegegeld, noch heute online als Pflegebox zu beantragen. Die Beantragung vom präqualifizierten Versorger und Testsieger aus dem Vergleich der Deutschen Pflegehilfe dauert zwischen 3 und 5 Minuten. Die Pflegehilfe für Angehörige ist eine sehr beliebte Maßnahme zur täglichen Entlastung. Mit der Pflegebox erhalten Sie an die angegebene Wunschadresse den ausgewählten monatlichen Pflegebedarf von Pflegehilfsmitteln direkt frei Haus geliefert! Die Formalitäten übernimmt der Leistungserbringer für Sie und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Nehmen Sie die Pflegehilfe gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI noch heute zru Entlastung wahr.

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Pflegehilfe für Angehörige mit der zuzahlungsfreien Pflegebox für die Pflege zu Hause 

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Voraussetzungen für kostenfreie Pflegehilfsmittel

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Angehörige mit Pflegehilfe entlasten

Die Pflege eines geliebten Menschen in der häuslichen Pflege verursacht auf jeden Fall Ausgaben beziehungsweise Kosten. Das wichtige Pflegegeld, nach Beantragung unterstützend ab Pflegegrad 2, wird von der Pflegeversicherung in Abhängigkeit von dem Grad der Beeinträchtigung entrichtet. Eine Begutachtung des MDK ist erforderlich, um eine Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI festzustellen. Darüber hinaus müssen die Kosten durch Unterhaltsleistungen von Angehörigen oder aus eigenen Einkünften und Vermögenswerten des Pflegebedürftigen gedeckt werden. Das Sozialamt leistet gegebenenfalls ebenfalls Hilfe, wenn die Kosten nicht gestemmt werden können. Bevor der Pflegefall eintritt, ist es wichtig, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren. Dazu können Sie kostenlose Onlinepflegekurse buchen und gratis wahrnehmen.

Zählt die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld auch für die Rente? 

Für die Pflegehilfe für Angehörige müssen Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die häusliche Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, durchgeführt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Sie haben auch die Möglichkeit, die Pflege mit einer weiteren Person zu teilen. Dabei ist zu berücksichtigen, den Mindestaufwand für die Pflege pro Person von 10 Stunden pro Woche zu erreichen. Zudem muss die Pflege zu Hause im eigenen Wohnumfeld ausgeübt werden.

Nachstehende sonstige Voraussetzungen werden von der Pflegekasse der zu pflegenden Person ausführlich geprüft: 

  • Die Pflege muss notwendig sein! Der medizinische Dienst (MDK) legt die Notwendigkeit anhand des festgestellten Pflegegrads fest. 
  • Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung (mehr erfahren). 


Pflegehilfe für Angehörige können also für die Rente berücksichtigt werden!
Klären Sie bitte die mögliche Entstehung von zusätzlichen Rentenanwartschaften mit Ihrer Pflegekasse. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf www.bmg.bund.de oder auf www.deutsche-rentenversicherung.de

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