Pflegehilfsmittel der AOK: Informationen

Pflegehilfsmittel der AOK beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Kosten für Pflegehilfsmittel in der Pflegebox - mit Pflegegrad 1 oder höher.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der AOK?  

Pflegehilfsmittel bei der AOK beantragen Sie am einfachsten über spezialisierte Online-Anbieter. Diese sind für die Leistungserbringung der AOK-Pflegekasse spezialisiert und bieten einen kundenfreundlichen und zuverlässigen Service, der zum Bedarf der benötigten Pflegehilfsmittel passt. Alternativ nutzen Sie den Service direkt über die Pflegekasse der AOK.

Pflegehilfsmittel-Liste der AOK Pflegekasse

In einer immer älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Pflege im häuslichen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben – in vertrauter Umgebung, im Kreise ihrer Familie und Angehörigen. Um diese Selbstbestimmung zu fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten, stellt die gesetzliche Pflegeversicherung der Pflegekassen ein umfangreiches Hilfsmittelpaket bereit: die Pflegehilfsmittel. Ein zentrales Regelwerk, welches die Grundlage für die Genehmigung und Versorgung von Hilfen bildet. 


Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Produkte, die entweder der Erleichterung der Pflege dienen, Beschwerden lindern oder dem Pflegebedürftigen mehr Eigenständigkeit ermöglichen. Sie kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste erfolgt. Die Hilfsmittel sind somit ein wichtiger Bestandteil im Alltag der Pflege und nicht nur, um die physische Belastung zu senken, sondern auch, um Sicherheit und Würde im Pflegeprozess zu gewährleisten. Die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel der AOK für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige bieten nicht nur Unterstützung, sondern sichern auch den Erhalt der Hygiene in der täglichen Pflege.

Gesetzlicher Rahmen der AOK Pflegehilfsmittel verankert im SGB XI 

Die Pflegehilfsmittel der AOK sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt, konkret in § 40 SGB XI. Dort ist festgelegt, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf verschiedene unterstützende Pflegehilfsmittel haben, sofern diese notwendig sind. Der gesetzliche Anspruch ist unabhängig vom Einkommen oder Vermögen und besteht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband – das zentrale Gremium der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen – veröffentlicht die Pflegehilfsmittel-Liste, wonach sich die AOK Pflegekasse orientieren muss. Sie dient als Orientierung und Referenz für alle deutschen Pflegekassen. Diese Liste für Pflegehilfsmittel ist öffentlich zugänglich und bildet die Grundlage für Entscheidungen über Bewilligungen und Kostenübernahmen für Mitglieder der AOK.  

Inhalt und Aufbau der AOK Pflegehilfsmittel-Liste  

Die Pflegehilfsmittel der AOK Pflegekasse sind in zwei übersichtliche Produktgruppen unterteilt, in denen die einzelnen Hilfsmittelarten samt Beschreibung, Anwendungsbereich und Kostenrahmen aufgeführt sind. Zu den wichtigsten Gruppen zählen:  


1. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Diese Pflegeprodukte werden täglich oder regelmäßig benötigt und müssen laufend ersetzt werden. Sie tragen vor allem zur Hygiene und Infektionsvermeidung bei – sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende. Für diese Verbrauchsartikel stellt die AOK Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann über bestimmte Leistungserbringer (Anbieter in der Übersicht) direkt abgerechnet werden, sodass keine Vorkasse oder andere monatliche Formalitäten notwendig sind. Der Antrag dafür ist unkompliziert und muss nur einmal gestellt werden. Besser bekannt ist die Pflegeleistung der AOK als kostenlose Pflegebox.
Voraussetzungen für AOK Pflegehilfsmittel:
  ✓ Pflegegrad von 1 oder höher

  ✓ Pflege im häuslichen Umfeld

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Pflegehilfsmittel zur Auswahl sind:

Wichtig zur Klarstellung:
Die AOK selbst packt und verschickt keine Pflegeboxen. Die Pflegekasse stellt lediglich das gesetzliche Budget (die 42 Euro Pauschale) zur Verfügung. Spezialisierte und zertifizierte Anbieter wie pflegetipp übernehmen für Sie die Zusammenstellung der Pflegebox, den kostenlosen Versand und die direkte Abrechnung mit der AOK-Pflegekasse.

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2. Technische Pflegehilfsmittel der AOK:
Diese Hilfsmittel sind meist aufwendiger in der Anschaffung und werden daher in vielen Fällen leihweise zur Verfügung gestellt. Sie dienen vor allem dazu, pflegerische Tätigkeiten zu erleichtern und die Sicherheit im Alltag zu erhöhen. Beispiele dafür sind: 

  • Pflegebetten: Höhenverstellbare Betten mit elektrischen Funktionen, die das Umlagern erleichtern und Stürze verhindern.
  • Antidekubitus-Hilfen: Spezielle Matratzen oder Lagerungssysteme, die das Risiko von Druckgeschwüren (Dekubitus) reduzieren.
  • Toilettenhilfen: Mobile Toilettenstühle oder Toilettensitzerhöhungen, die den Gang zur Toilette erleichtern.
  • Dusch- und Badehilfen: Duschhocker, Haltegriffe, Badewannenlifter – sie tragen wesentlich zur Unfallvermeidung im Bad bei.
  • Mobilitätshilfen: Gehstöcke, Rollatoren oder Rollstühle, die die Fortbewegung ermöglichen.
  • Hausnotrufsysteme: Elektronische Notrufsysteme, die in Notsituationen per Knopfdruck Hilfe herbeirufen.


Für technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse der AOK entweder die vollen Kosten oder stellt die Produkte im Rahmen einer Leihgabe kostenlos zur Verfügung. Auch die Wartung, Reparatur und der mögliche Austausch defekter Teile sind inbegriffen. 


Anspruchsvoraussetzungen für AOK-Pflegehilfsmittel

Nicht jeder deutsche Bürger hat automatisch Anspruch auf AOK-Pflegehilfsmittel. Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein: 

  1. Es liegt ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 vor bei Ihnen selbst oder einem pflegebedürftigen Angehörigen vor. 
  2. Die Pflege findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt – also nicht im Pflegeheim, sondern zu Hause, bei Angehörigen oder in betreuten Wohngemeinschaften.
  3. Das Hilfsmittel muss eine nachvollziehbare Erleichterung der Pflege, Linderung von Beschwerden oder Steigerung der Selbstständigkeit bringen.


Antragstellung und praktische Umsetzung 

Die Beantragung der AOK-Pflegehilfsmittel erfolgt direkt bei der zuständigen Pflegekasse, also der Pflegeversicherung des Betroffenen. In vielen Fällen unterstützen Sanitätshäuser, Pflegedienste oder spezialisierte Dienstleister bei der Antragstellung. Diese übernehmen auch die Kommunikation mit der Kasse und liefern die Produkte zur Erleichterung der Pflege bequem nach Hause an die Wohnadresse.

Der Prozess ist oft einfacher als gedacht: 

  • Verbrauchsprodukte: Einmaliger Antrag reicht aus, danach monatliche automatische Lieferung möglich.
  • Technische Hilfsmittel: Hier wird meist ein Kostenvoranschlag und eine kurze fachliche Begründung benötigt. Nach Bewilligung erfolgt Lieferung und ggf. Montage durch ein Fachunternehmen.


Pflegeberatung als wichtiges Angebot der AOK Pflegekasse

Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige wissen gar nicht, dass ihnen eine kostenlose Pflegeberatung zusteht. Laut § 7a SGB XI haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Beratung, die individuell auf ihre Situation abgestimmt ist. Dabei wird nicht nur über bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel von der AOK, sondern auch über finanzielle Leistungen, Wohnraumanpassung und Unterstützungsangebote informiert. Die Beratung erfolgt entweder direkt durch die AOK Pflegekasse oder über Pflegestützpunkte, die es bundesweit in Deutschland gibt.
Mehr zur Pflegeberatung erfahren

Pflegekurse

Kostenlose Online-Pflegekurse für Hilfe in der häuslichen Pflege wahrnehmen

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Was sind Pflegehilfsmittel AOK?

Pflegehilfsmittel von der AOK sind Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 und deren Angehörige erhalten kostenlose Produkte für den täglichen Bedarf in der Pflege wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz und mehr in einer kostenlosen monatlichen Pflegebox.

AOK Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

AOK Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen zuzahlungsfreie Produkte zur Pflege und zum Erhalt der Hygiene sowie dem Schutz vor Krankheiten zur Verfügung! Sofern die Pflege zu Hause im häuslichen Umfeld stattfindet und ein Pflegegrad von 1 oder höher vorliegt, sind AOK Pflegehilfsmittel als Bestandteil der Pflegehilfsmittel-Liste kostenlos. Damit haben Sie oder ein Angehöriger mit Pflegegrad einen gesetzlichen Anspruch gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel, die Sie noch heute bei Leistungserbringern der AOK beantragen können.

Mit dem Pflegehilfsmittel-Testsieger pflegetipp haben Sie einen präqualifizierten Leistungserbringer für die kostenlose Pflegebox mit Pflegeprodukten aus der Pflegehilfsmittel-Liste, der nicht nur bereits über 10.000+ Kunden überzeugt! Alle gängigen Kranken- und Pflegekassen setzen auf die zuverlässigen Services von der Best Care GmbH mit pflegetipp als die Marke für Pflegehilfsmittel am deutschen Markt. Keine Probleme durch den unabhängig geprüften sowie präqualifizierten Anbieter für die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegehilfsmitteln in der Pflegebox!

Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfemittel auswählen und die kostenlose Pflegebox beantragen 

Welche Pflegehilfsmittel stehen zur Wahl:
▷  Bettschutz oder Krankenunterlagen

▷  OP Mundschutz oder FFP2-Maske

▷  Fingerlinge oder Einmalhandschuhe

▷  Desinfektionsmittel für Hände & Fläche 

▷  Schutzschürzen für Kleidungsstücke 

Pflegehilfsmittel generell

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zu den verschiedenen Pflegehilfsmitteln und die Unterschiede in der Verwendung. Lernen Sie die unterschiedlichen Förderungen und Maßnahmen zur Entlastung der häuslichen Pflege kennen.

Pflegebox im Allgemeinen

Wenn Sie über den gesetzlichen Anspruch für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mehr in Erfahrung bringen wollen, wechseln Sie zu unserem Beitrag. Noch heute Entlastung in der Pflege beantragen und finanziell im Jahr bis zu 500,00 € sparen.

Mehr zum Thema Pflege

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Thema Pflege allgemein und verschaffen Sie sich einen Überblick über weitere Entlastungen sowie Pflegeleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 oder höher noch heute Kostenübernahmen beantragen.

Pflegehilfsmittel im Vergleich

In unserem Vergleich finden Sie verschiedenen Anbieter und Pflegeprodukte aus der Pflegehilfsmittel-Liste. Diese sind alle zertifiziert sowie präqualifiziert für die Versorgung zum genannten Pflegebedarf. Bei beliebigem Pflegegrad kostenlos!

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist für viele Betroffene und Angehörige zunächst mit Unsicherheiten verbunden. Häufig stellt sich die Frage, welche Schritte notwendig sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie aufwendig der gesamte Prozess tatsächlich ist. Die gute Nachricht ist: Wenn Sie den Ablauf einmal verstanden haben, lässt sich die Beantragung strukturiert und vergleichsweise unkompliziert durchführen. Im Folgenden erhalten Sie eine ausführliche und verständliche Anleitung, die Sie sicher durch alle notwendigen Schritte begleitet.


1. Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)

Bevor Sie Pflegehilfsmittel beantragen können, ist die Anerkennung eines Pflegegrades zwingend erforderlich. Dieser bildet die Grundlage für sämtliche Leistungen der Pflegekasse und entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Sie Unterstützung erhalten. Ohne Pflegegrad besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person gesetzlich oder privat versichert ist – der Ablauf ist ähnlich. Nach Eingang des Antrags organisiert die Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen unabhängigen Gutachter. Ziel dieser Begutachtung ist es, den Grad der Selbstständigkeit im Alltag realistisch einzuschätzen. Dabei werden insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt:

  • Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen


Es empfiehlt sich, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten, beispielsweise durch ein Pflegetagebuch oder Notizen zu alltäglichen Einschränkungen. Wichtig ist, dass Sie die Situation ehrlich und vollständig darstellen, um eine realistische Einstufung zu ermöglichen. Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, aus dem der Pflegegrad hervorgeht. Erst mit dieser offiziellen Einstufung können Sie die nächsten Schritte einleiten.


2. Bedarf an Pflegehilfsmitteln ermitteln

Sobald ein Pflegegrad vorliegt, sollten Sie sich intensiv mit der Frage beschäftigen, welche Pflegehilfsmittel im Alltag tatsächlich benötigt werden. Dieser Schritt wird häufig unterschätzt, ist jedoch entscheidend für eine passgenaue Versorgung. Ziel ist es, die Pflege sowohl für die betroffene Person als auch für pflegende Angehörige spürbar zu erleichtern. Am besten analysieren Sie gemeinsam mit allen Beteiligten die aktuelle Pflegesituation. Dazu gehören neben der pflegebedürftigen Person auch Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst. Versuchen Sie, typische Alltagssituationen bewusst zu betrachten und mögliche Herausforderungen zu identifizieren. Hilfreiche Leitfragen sind dabei:

  • Welche Tätigkeiten fallen schwer, wo besteht Unterstützungsbedarf und welche Produkte könnten konkret entlasten


Gerade im Bereich Hygiene und Infektionsschutz ergeben sich häufig klare Bedarfe, etwa durch den Einsatz von Einmalhandschuhen oder Desinfektionsmitteln. Auch der Schutz von Möbeln oder Kleidung kann eine Rolle spielen. Wenn Sie unsicher sind, kann ein Beratungsgespräch mit einem Pflegedienst oder Pflegeberater sehr wertvoll sein, da Fachpersonal oft zusätzliche Bedarfe erkennt, die im Alltag zunächst nicht offensichtlich sind.


3. Anbieter auswählen (optional, aber empfehlenswert)

Nachdem Sie den Bedarf ermittelt haben, stellt sich die Frage, wie Sie die Pflegehilfsmittel am besten beziehen. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Antrag selbst bei der Pflegekasse einzureichen und sich eigenständig um die Beschaffung zu kümmern. In der Praxis entscheiden sich jedoch viele Angehörige für die Unterstützung durch einen sogenannten Pflegebox-Anbieter. Diese Anbieter haben sich darauf spezialisiert, den gesamten Prozess rund um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu vereinfachen. Sie übernehmen nicht nur die Antragstellung, sondern kümmern sich auch um die Kommunikation mit der Pflegekasse und sorgen dafür, dass die benötigten Produkte regelmäßig geliefert werden. Typische Leistungen eines solchen Anbieters sind:

  • Antragstellung der Pflegehilfsmittel
  • Kommunikation mit der Pflegekasse
  • Monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel
  • Abrechnung der Leistung mit der Pflegekasse
  • Kundenservice nach Bedarf


Der große Vorteil liegt in der erheblichen Zeitersparnis und der Entlastung im Alltag. Sie müssen sich weder um Formalitäten noch um die regelmäßige Beschaffung kümmern. Alternativ können Sie die Organisation selbst übernehmen, was jedoch mit mehr Aufwand und teilweise auch mit finanzieller Vorleistung verbunden sein kann. Besonders für pflegende Angehörige, die ohnehin stark eingebunden sind, ist ein Anbieter daher oft die komfortablere Lösung.


4. Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen

Im nächsten Schritt erfolgt die eigentliche Beantragung der Pflegehilfsmittel. Dieser Vorgang ist notwendig, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt und Sie von den entsprechenden Leistungen profitieren können. Dabei stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen: die direkte Antragstellung bei der Pflegekasse oder die Abwicklung über einen Anbieter. Wenn Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel selbst stellen, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, in dem Sie Ihre persönlichen Daten, den Pflegegrad sowie den konkreten Bedarf an Pflegehilfsmitteln angeben. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann. Die wesentlichen Schritte sind:

  • Formular ausfüllen, Bedarf angeben und den Antrag bei der Pflegekasse einreichen


Alternativ können Sie den Pflegehilfsmittel-Antrag über einen Pflegebox-Anbieter stellen. In diesem Fall genügt es meist, ein Online-Formular auszufüllen und eine Einwilligung zu erteilen. Der Anbieter übernimmt anschließend die gesamte Abwicklung für Sie. Diese Variante ist besonders unkompliziert und reduziert den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum.


5. Genehmigung durch die Pflegekasse abwarten

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die Pflegekasse Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen formalen Prozess, insbesondere wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt. Dennoch kann es vorkommen, dass Rückfragen entstehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Tage bis maximal zwei Wochen. Während dieser Zeit sollten Sie erreichbar bleiben, falls die Pflegekasse Rückfragen hat oder Unterlagen nachfordert. Mögliche Ergebnisse des Prüfprozesses sind:

  • Genehmigung, Rückfragen oder in seltenen Fällen eine Ablehnung


In der Praxis wird der Antrag jedoch meist problemlos genehmigt. Sollten Sie längere Zeit keine Rückmeldung erhalten, kann es sinnvoll sein, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen, um den Bearbeitungsstand zu klären.


6. Lieferung der Pflegehilfsmitteln

Nach der Genehmigung beginnt die eigentliche Versorgung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln. Wie genau dieser Schritt abläuft, hängt davon ab, ob Sie die Beantragung selbst durchgeführt haben oder einen Anbieter nutzen. Wenn Sie sich selbst um die Beschaffung kümmern, kaufen Sie die Produkte beispielsweise im Sanitätshaus, in der Apotheke oder online und reichen anschließend die Belege zur Erstattung ein. Dies erfordert etwas organisatorischen Aufwand und eine gewisse Eigeninitiative. Beim Anbieter-Modell gestaltet sich die Versorgung deutlich einfacher. In diesem Fall erhalten Sie die Pflegehilfsmittel in Form einer monatlichen Lieferung direkt nach Hause. Die Produkte werden individuell zusammengestellt und auf Ihren Bedarf abgestimmt.Typischer Ablauf bei einem Anbieter:

  • Auswahl der Produkte, Zusammenstellung der Pflegebox und regelmäßige Lieferung


Dadurch entfällt nicht nur der Einkaufsaufwand, sondern auch die Abrechnung mit der Pflegekasse, da diese direkt über den Anbieter erfolgt.


7. Monatliche Anpassung und Kontrolle

Die Pflegesituation ist selten konstant und kann sich im Laufe der Zeit verändern. Deshalb ist es wichtig, den Bedarf an Pflegehilfsmitteln regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Nur so stellen Sie sicher, dass die Versorgung weiterhin optimal auf die aktuelle Situation abgestimmt ist. Beobachten Sie den Pflegealltag aufmerksam und prüfen Sie, ob alle gelieferten Produkte tatsächlich genutzt werden oder ob sich neue Anforderungen ergeben haben. Veränderungen im Gesundheitszustand oder im Pflegeaufwand können dazu führen, dass andere oder zusätzliche Hilfsmittel benötigt werden. Achten Sie insbesondere auf:

  • Verbrauch, Veränderungen im Bedarf und mögliche Optimierungen der Zusammenstellung


Viele Pflegebox-Anbieter bieten Ihnen die Möglichkeit, die Inhalte der Lieferung flexibel anzupassen. Dies kann oft unkompliziert online erfolgen und ermöglicht es Ihnen, schnell auf Veränderungen zu reagieren.

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