Pflegegrad 1 und die Leistungen

Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr zum Pflegegrad 1 und lernen Sie die Voraussetzungen für Zuschüsse kennen.

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Pflegegrad 1 beschrieben und erklärt

Im Januar 2017 wurde im Recht der Pflegeversicherung ein neuer Begriff für Pflegebedürftigkeit eingeführt. Dieser basiert, abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung, auf einer von fünf Pflegegraden. Es handelt sich bei Pflegegrad 1 um Personen, die bisher noch nicht in die Leistungsansprüche der verschiedenen Pflegestufen einbezogen wurden. Mit dem Pflegegrad 1 soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen so lange wie möglich selbstständig leben können, indem sie frühzeitig unterstützt werden. Auf diese Weise können sie in ihrem vertrauten Umfeld und in ihrer eigenen Umgebung weiterleben. Daher stellt der Pflegegrad 1 eine Ausweitung des bisherigen Leistungsangebots der Pflegekassen dar und richtet sich an Personen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1 Voraussetzung) aufweisen.

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Voraussetzungen, um den Pflegegrad 1 zu erhalten 

Die eigenständige Mobilität ist essenziell und ein Kennzeichen für die Bewältigung des Alltags. Bei älteren Menschen kann sie zum Beispiel durch die häufig vorkommende Alterserkrankung Arthrose beeinträchtigt werden. Einige Betroffene haben dann Schwierigkeiten beim Treppensteigen oder dem Einkaufen. Außerdem ist die tägliche Körperhygiene beim Waschen und das Anziehen nicht mehr so einfach und kann Schmerzen bereiten. Dadurch wird der Selbstversorgungsbereich oftmals eingeschränkt. Zudem ist es möglich, dass sich aufgrund der sich allmählich verändernden Situation Ängste und Unsicherheiten entwickeln. Diese können dazu führen, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, unterschiedliche Aktivitäten eigenständig durchzuführen. Aufgrund der Tatsache, dass die Selbstständigkeit in diesen Bereichen eingeschränkt oder begrenzt ist, kann der Pflegegrad 1 berücksichtigt werden. Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen – dieser kann in der Regel formlos erstellt und verschickt werden. 

Mögliche Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 Voraussetzung erfüllen und folgende Pflegeleistungen wahrnehmen:


Die Unterstützung bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erfolgt unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, dass auch für Menschen mit Pflegegrad 1 bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme zur Verfügung stehen. Allerdings muss eine Umbaumaßnahme immer begründet sein und geht in der Regel mit einer Neueinteilung in einen höheren Pflegegrad einher. Also stehen für einen Menschen mit Pflegegrad 1 zunächst maximal 4.000 € für die Wohnungsanpassung zur Verfügung.
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Pflegegrd 1 und die Leistungen

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