Pflegehilfsmittel beantragen

Es gibt zwei Arten von gesetzlich festgelegten Pflegehilfsmitteln, die näher erläutert werden. Pflegehilfsmittel beantragen!

0,00 € Pflegehilfsmittel mit Pflegegrad von 1-5

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Pflegehilfsmittel genauer und besser verstehen

Kostenlose Pflegehilfsmittel noch heute in wenigen Minuten beantragen!

Pflegehilfsmittel sind technische Geräte und unterstützende Produkte, die zur häuslichen Pflege verwendet werden und dazu beitragen, diese zu erleichtern. Die bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel ermöglichen es den Pflegebedürftigen, ein weitgehend weiterhin selbstbestimmtes Leben zu führen und entlasten zudem finanziell. Einige Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen erstattet oder direkt übernommen. Teilweise können auch pflegende Angehörige für den betroffenen Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel beantragen. Alle pflegebedürftigen Menschen haben unabhängig von der Höhe ihres Pflegegrads ein Anrecht auf unterschiedliche bedarfsbezogene Pflegehilfsmittel zur Unterstützung des Pflegealltags. Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel.

 ★ Unser Service & Tipp! ★
Zum Erhalt der Hygiene in der häuslichen Pflege mit einem Pflegegrad von 1 oder höher noch heute beim vertrauensvollen Leistungserbringer der Pflegekassen kostenlose Pflegehilfsmittel wie Bettschutz, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und mehr in einer monatlichen Pflegebox ohne Formalitäten beantragen. Entlastung ist beschrieben gemäß dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI für Pflegebedürftige und den pflegenden Angehörigen.

Technische Pflegehilfsmittel beantragen

Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25,50 €, zuzahlen. Größere und teurer technische Pflegehilfsmittel werden meistens leihweise überlassen. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Kranken- beziehungsweise Pflegekassen die anfallenden Kosten.
Besonders für ältere Menschen kann bei einem vorliegendem Pflegegrad der kostenlose Hausnotruf in der Basisversion empfohlen werden. Mit dem technischen Pflegehilfsmittel des Hautnotrufs erhält der betroffene Pflegebedürftige sowie die Angehörigen Sicherheit im Alltag. Bei einer Notsituation können über das Pflegehilfsmittel per Knopfdruck Hilfe angefordert werden. Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr ➞ 


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Sachmittel zur Pflege, die aus hygienischen Gründen sowie wegen der Beschaffenheit nur einmalig verwendet werden sollten. Dazu zählen unter anderem Einlagen zum Schutz des Bettes, Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen, Schürzen und Einmalhandschuhe.

Sollte bei Ihnen selbst oder einem Angehörigen ein beliebiger Pflegegrad von 1 oder höher vorliegen, besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch nach dem § 40 SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten in der Regel anstandslos. Anbieter für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wählen ➞

Haben Sie einen Anbieter zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gewählt, erhalten Sie die monatliche Versendung der Pflegehilfsmittel direkt an Ihre Wunschadresse geliefert. Der Anbieter erledigt für Sie den Rest und rechnet mit der Pflegekasse für Sie in der Kostenpauschale der maximal 42,00 € ab. Sie sollten immer mal wieder als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger prüfen, ob Sie Pflegehilfsmittelprodukte erhalten, die Sie wirklich benötigen. Vielleicht erhalten Sie Pflegehilfsmittel, die Sie unbenutzt verstauen müssen und dafür andere, die Sie eher brauchen, fehlen Ihnen beim Pflegealltag. Dann können Sie diese entweder selbst online im Kundenkonto des Anbieters umstellen oder eine andere Zusammenstellung für die nächste Lieferung telefonisch veranlassen umstellen.

Pflegehilfsmittel beantragen

Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox

Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:

✓  Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher 

✓  Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand

✓  Die Pflege findet im Hausumfeld statt

Pflegebox im Allgemeinen

Wenn Sie über den gesetzlichen Anspruch für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mehr in Erfahrung bringen wollen, wechseln Sie zu unserem Beitrag. Noch heute Entlastung in der Pflege beantragen und finanziell im Jahr bis zu 500,00 € sparen.

Pflegeboxen im Vergleich

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Der Pflegebox Testsieger

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Pflegebox Anbieterwechsel

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Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen

Für die Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und der gewünschten Kostenübernahme ist die Einstufung eines Pflegegrads notwendig. Um die gesetzliche Pflegehilfe der kostenlosen Pflegehilfsmittel beantragen sowie nutzen zu können, ist es notwendig, bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Leistungsantrag für die Pflegeleistung der Pflegehilfsmittel muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse beschlossen werden. Dieser Zeitraum wird um fünf Wochen verlängert, wenn eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst an der Leistungsentscheidung beteiligt sind. Die Pflegekasse muss dem Antragsteller rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann. Als genehmigt gilt die beantragte Pflegeleistung nach Ablauf der Frist, wenn diese Mitteilung der Krankenkasse nicht vorliegt.
Sogenannte Leistungserbringer übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Antragsstellung bei den Pflegekassen über das Genehmigungsverfahren bis zur Abrechnung für die Kostenerstattung. Damit sparen Sie sich oftmals den Ärger sowie bürokratischen Aufwand mit den Krankenkassen und haben mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Pflegealltag. Sollten die Voraussetzung für die Beantragung von kostenlosen Pflegehilfsmittel gegeben sein, wählen Sie Ihren Leistungserbringer in unserem Anbietervergleich aus ➞


Der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel werden häufig bei vielen Menschen, besonders bei pflegenden Angehörigen, im Verständnis gleichgesetzt.
Pflegebedürftige Menschen können einen Anspruch auf Rollstühle, Gehilfen oder Inkontinenzmittel haben, diese gehören allerdings zu den Hilfsmitteln und werden im Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 01 bis 38 des GKV, dem Spitzenverband der Krankenkassen, festgelegt sowie genauer definiert. Hingegen trägt die Pflegekasse die Verantwortung für Pflegehilfsmittel, während die Krankenkasse für Hilfsmittel die Bearbeitung von Anliegen und die Versorgung übernimmt. Daher sind besonders die gesetzlich geförderten Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse zu beantragen. Entdecken Sie noch heute Pflegehilfsmittel im Vergleich ➞ 


Pflegebegutachtung für die Empfehlung von Pflegehilfsmittel

Der Medizinische Dienst beziehungsweise die von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen und Gutachter müssen im Zuge der Pflegebegutachtung spezifische Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln geben. Sofern die pflegebedürftige Person einverstanden ist, können diese Empfehlungen als Antrag auf diese Leistungen angesehen werden. Die Empfehlung der einzelnen Gutachter bestätigt gleichzeitig, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflegehilfsmittelversorgung oder eine Versorgung mit bestimmten pflegerelevanten Pflegehilfsmitteln erfordert.
 

Bei der Antragstellung eines Pflegebedürftigen können Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer Leistungserbringung und Beratungseinsätze auch spezifische Empfehlungen zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abgeben. Dadurch wird eine weitere fachliche Überprüfung der Notwendigkeit einer Pflege- oder Krankenkasse über einen MDK vermieden. Damit die Versicherten wichtige Pflegehilfsmittel zur Förderung ihrer Selbstständigkeit schneller und einfacher erhalten können, sollen diese Möglichkeiten das Antragsverfahren vereinfachen.
Leistungserbringer, die über das Internet gefunden werden, können für Sie die Antragsstellung von Pflegehilfsmittel übernehmen und auch bei der Beratung für das Durchsetzen Ihrer Interessen bei der Beantragung von Pflegehilfsmittel unterstützen. Bei vorliegendem Pflegegrad unkompliziert kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen oder im Pflegehilfsmittel-Vergleich der Anbieter überzeugen lassen. 



Pflegehilfsmittel online beantragen

Pflegehilfsmittel online bestellen ist für viele digital affine Menschen, meistens jüngere, ohne Probleme und Schwierigkeiten machbar. Einige ältere Menschen tun sich allerdings mit dem Internet schwer und haben wenig Vertrauen. Auch das Thema Datensicherheit spielt in den Köpfen oft eine größere Rolle. Pflegehilfsmittel bei einem Onlineanbieter zu bestellen und wichtige personenbezogene Daten zu kommunizieren, fällt daher nicht immer leicht. Sie finden deshalb für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in unserem Pflegebox-Anbietervergleich eine Übersicht über zertifizierte Leistungserbringer, wo Sie Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel online bestellen und den Anbietern vertrauen können. Damit haben Sie die Sicherheit, dass nicht nur geprüfte Leistungserbringer, sondern auch größere Unternehmen hinter dem Angebot der Pflegehilfsmittel stehen.

Vorteile für das Bestellen von Pflegehilfsmitteln online

Ein wesentlicher Vorteil für das Bestellen von zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel online ist die Schnelligkeit der Abwicklung und die weiteren Services. Falls Sie online Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als zuzahlungsfreie Pflegebox bestellen, erreicht Sie nach der Genehmigung des Pflegehilfsmittel-Antrages bei der Krankenkasse zwecks Überprüfung der Pflegebedürftigkeit, wie dem Vorliegen eines beliebigen Pflegegrades, das Pflegepaket in nur wenigen Tagen. Die Belieferung an Ihre Wunschadresse ist dabei kostenlos, der Onlineanbieter kalkuliert die Versandkosten in der Pflegehilfsmittelzusammenstellung der Pflegebox bereits mit ein. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern und erhalten zudem weitere kostenfreie Services und damit Mehrwerte gegenüber der eigenen Abwicklung mit einem lokalen Sanitätshaus.
Ein wesentlicher Service eines Onlineanbieters ist der telefonische Support. Sie können meistens von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten bei geschulten Mitarbeitern Ihr Anliegen zur Pflegebox mitteilen. Beispielsweise kann die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel bei der nächsten Belieferung für Sie angepasst werden, auch eine Pausierung oder eine vollständige Beendigung können Sie bequem steuern. Dabei haben Sie immer eine ununterbrochene kontinuierliche Belieferung der für die Pflege wichtigen, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel an Ihre angegebene Wunschadresse. Mehr Service finden Sie nicht und daher haben Sie keine Angst beziehungsweise Befürchtungen, einen Pflegebox-Anbieter aus unserem Vergleich zu wählen oder direkt beim Testsieger Ihre Pflegehilfsmittel online zu bestellen. Direkt zum Testsieger wechseln und bestellen ➞

Pflegehilfsmittel beantragen und Entlastung sichern

Ein ausführlicher Kontakt mit der Pflegekasse ist für viele Menschen – sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige – ein zentraler Bestandteil der Organisation und Sicherstellung einer guten Pflege. Die Pflegekassen sind eine spezielle Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich ausschließlich um Leistungen und Fragen im Bereich der Pflegeversicherung kümmert. Sie sind also der zentrale Ansprechpartner, wenn es um pflegerische Unterstützung und finanzielle Entlastung im Pflegefall geht. Der Kontakt zur Pflegekasse ist daher nicht nur hilfreich, sondern in vielen Fällen absolut notwendig. Pflegehilfsmittel beantragen kann über die deutschen Pflegekassen direkt erfolgen oder Sie nutzen geeignete Leistungserbringer für die bedarfsgerechte Pflegehilfsmittelversorgung. 


Pflegehilfsmittel beantragen als deutsche Pflegeleistung

Einer der wichtigsten Gründe für den Kontakt zur Pflegekasse ist die Antragstellung auf Pflegeleistungen. Sobald bei einem Menschen ein dauerhafter Pflegebedarf entsteht, muss ein formeller Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, damit Leistungen überhaupt bewilligt werden können. Die Pflegekasse veranlasst nach Antragstellung eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der den Pflegegrad feststellt. Dieser Pflegegrad bildet die Grundlage für alle weiteren Leistungen. Ohne diesen Antrag ist keine Unterstützung möglich – weder finanziell noch organisatorisch. Der direkte Kontakt zur Pflegekasse hilft hier, Fragen zur Antragstellung, Fristen und erforderlichen Unterlagen zu klären.


Pflegebedürftigkeit bringt viele Unsicherheiten mit sich. Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Pflegeformen gibt es? Was wird von der Pflegekasse bezahlt? Für solche Fragen bieten Pflegekassen eine umfassende und oftmals kostenlose Pflegeberatung an. Diese kann telefonisch, schriftlich oder in Form eines persönlichen Hausbesuchs stattfinden. Dabei werden individuelle Bedürfnisse berücksichtigt, passende Versorgungsformen aufgezeigt und Hilfe bei der Organisation von Pflegeleistungen geboten. Eine solche Beratung ist besonders wertvoll, um sich im komplexen Pflegesystem zurechtzufinden und keine wichtigen Ansprüche zu übersehen. Dabei erhalten Sie bei Bedarf auch Hilfestellung zur Versorgung mit Pflegehilfsmittel und welche Leistungen erstattet beziehungsweise in den Kosten übernommen werden. 

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was Sie wissen müssen und wie Sie Pflegehilfsmittel beantragen 

Pflegehilfsmittel unterstützen die tägliche Hygiene, den Infektionsschutz und die pflegerische Versorgung. Sie tragen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu verbessern und die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalprodukte, die für die häusliche Pflege regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der pflegebedürftigen Person und der Pflegenden vor Infektionen und sorgen für mehr Hygiene im Pflegeumfeld. Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen: 

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen (einmal verwendbar)
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Fingerlinge


Diese Produkte werden täglich oder wöchentlich verwendet und müssen regelmäßig nachgekauft werden. Die Kosten hierfür können im Laufe der Zeit erheblich sein. Umso wichtiger ist es, zu wissen, dass Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten können. 

 

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? 

Grundsätzlich haben alle Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen und zu Hause – also im häuslichen Umfeld – gepflegt werden, Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Entscheidend ist, dass keine stationäre Pflegeeinrichtung involviert ist. 

Zusätzlich muss der pflegebedürftige Mensch bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sein. Bei privat Versicherten gelten ähnliche Regelungen, wobei der Antrag bei der privaten Pflegeversicherung eingereicht werden muss. 

 

Pflegehilfsmittel beantragen und monatlichen Zuschuss sichern 

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat. Seit dem 1. Januar 2022 liegt dieser Pauschalbetrag weiterhin bei 40 Euro – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Das bedeutet: Auch wenn Sie Produkte im Wert von weniger als 40 Euro bestellen, bleibt der Anspruch bestehen. Überschreiten die Kosten diese Grenze, muss die Differenz privat getragen werden. Noch heute bei vorliegendem Pflegegrad unkompliziert kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen oder im Pflegehilfsmittel-Vergleich der Anbieter überzeugen lassen. 

 

Der Antrag auf Kostenübernahme ist relativ unkompliziert und kann entweder direkt bei der Pflegekasse gestellt oder über einen Anbieter von Pflegehilfsmitteln abgewickelt werden. Schritt-für-Schritt-Anleitung: 

  1. Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Falls noch kein Pflegegrad beantragt wurde, sollte dies als Erstes geschehen.
  2. Passenden Anbieter auswählen: Es gibt zahlreiche Anbieter, die sich auf Pflegehilfsmittel spezialisiert haben. Viele übernehmen sogar die Antragsstellung bei der Pflegekasse für Sie.
  3. Pflegehilfsmittel beantragen: Entweder Sie füllen das Antragsformular selbst aus und reichen es bei der Pflegekasse ein, oder Sie nutzen den Service eines Anbieters. Dieser holt sich die Genehmigung von der Pflegekasse direkt ein und schickt Ihnen anschließend die Pflegebox monatlich zu.
  4. Lieferung erhalten: Nach der Genehmigung erhalten Sie regelmäßig eine sogenannte „Pflegebox“ mit allen genehmigten Produkten – ganz bequem nach Hause geliefert.
  5. Keine Zuzahlung notwendig: Bei genehmigtem Antrag und Produkten im Rahmen der 40-Euro-Pauschale entstehen für Sie keine Kosten.

 

Vorteile der regelmäßigen Versorgung durch Pflegehilfsmittel

Die regelmäßige und zuverlässige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen wird der Pflegealltag hygienischer und sicherer gestaltet. Zum anderen entfällt für pflegende Angehörige der organisatorische Aufwand, diese Produkte ständig nachzukaufen. Zudem ist die Nutzung der 40-Euro-Pauschale eine sinnvolle Möglichkeit, das monatliche Budget zu entlasten. Gerade in der häuslichen Pflege, wo Zeit, Kraft und Geduld oft stark beansprucht werden, stellt diese Unterstützung eine echte Hilfe dar. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, frühzeitig die notwendigen Pflegehilfsmittel zu beantragen. 

 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine wichtige Säule in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen. Sie erhöhen die Hygiene, erleichtern den Pflegealltag und schützen sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige. Mit der Möglichkeit, bis zu 40 Euro monatlich von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, wird auch die finanzielle Belastung reduziert. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte deshalb nicht zögern und rechtzeitig Pflegehilfsmittel beantragen, um von den vielen Vorteilen zu profitieren. Mit Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen kostenlose Pflegehilfsmittel monatlich zur Verfügung.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aus Sicht der Pflegekassen

Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch spielen eine zentrale Rolle in der häuslichen Pflege und werden aus Sicht der Pflegekassen als wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung verstanden. Dabei geht es nicht nur um die Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen, sondern insbesondere auch um die Entlastung der pflegenden Angehörigen sowie die Sicherstellung hygienischer Standards im häuslichen Umfeld. Die Pflegekassen sehen in der Bereitstellung dieser Hilfsmittel eine notwendige und effektive Maßnahme, um Pflege im eigenen Zuhause zu ermöglichen, zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen langfristig zu verbessern. Noch heute können Sie als Angehöriger oder betroffener Pflegebedürftiger kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und Entlastung in der Pflege sichern.
 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig für die tägliche Pflege benötigt und nach der Nutzung entsorgt werden müssen. Aus Sicht der Pflegekassen dienen diese Mittel vorrangig dem Infektionsschutz und der Hygiene und damit der Vorbeugung von Pflegekomplikationen. Sie tragen dazu bei, sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die Pflegekassen sehen in Pflegehilfsmittel einen wesentlichen Bestandteil der Prävention im häuslichen Pflegealltag. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf diese Leistungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aus Sicht der Pflegekassen ist die Leistung vor allem an den Pflegeort geknüpft. Entscheidend ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt wird. Eine stationäre Pflegeeinrichtung fällt nicht unter diese Regelung, da dort andere Versorgungsstrukturen greifen und der Bedarf an kostenlose Pflegehilfsmittel zur Entlastung der häuslichen Pflege nicht gegeben ist. Zusätzlich muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen, wobei die Kasse nicht zwischen den Pflegegraden differenziert, was den Leistungsumfang betrifft. Das bedeutet, alle Anspruchsberechtigten erhalten unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit denselben monatlichen Kostenübernahmebetrag zur Verfügung gestellt. Die Pflegekassen übernehmen seit dem 1. Januar 2025 bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Damit wurde der Betrag im Vergleich zu vorherigen Jahren erhöht, was die gestiegene Bedeutung der Pflegehilfsmittel unterstreicht. Diese Leistung wird in der Regel unbürokratisch, ohne großartige Formalitäten gewährt. Sie können noch heute im Pflegehilfsmittel-Vergleich bei einem passenden Leistungserbringer kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Die Pflegekassen setzen bei der Antragsgenehmigung der kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf ein vereinfachtes Antragsverfahren, bei dem lediglich nachgewiesen werden muss, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und ein Pflegegrad vorliegt. Damit wird ein möglichst niederschwelliger Zugang zu diesen Leistungen gewährleistet, was insbesondere vor dem Hintergrund der Überlastung vieler pflegender Angehöriger als notwendig angesehen wird.    

Aus Sicht der Pflegekassen sind zwei Versorgungswege denkbar. Entweder erfolgt der Bezug der kostenlosen Pflegehilfsmittel über eine Erstattung der Auslagen, die die pflegenden Personen selbst tätigen, oder über einen Vertragspartner der Kasse, der die benötigten Produkte direkt an den Haushalt liefert. In der Praxis hat sich der zweite Weg vielfach bewährt, da er mit geringerer organisatorischer Belastung verbunden ist. Die Vertragspartner stellen sicher, dass nur zugelassene und geprüfte Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox an die Wunschadresse geliefert werden und die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgt. Damit kann die Pflegekasse sicherstellen, dass ihre Mittel effizient eingesetzt werden und die Versorgungsqualität einheitlich bleibt. Die Auswahl der Pflegehilfsmittel selbst erfolgt in enger Abstimmung mit den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und der pflegenden Personen. Die Pflegekassen erkennen an, dass Pflege ein individueller Prozess ist und der Bedarf je nach Krankheitsbild und Pflegeumfeld stark variieren kann. Daher werden keine starren Vorgaben gemacht, welche Pflegehilfsmittel in welcher Menge bezogen werden dürfen, solange sie als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beim GKV gelistet sind und die monatliche Höchstgrenze nicht überschritten wird. Diese Flexibilität ist aus Sicht der Pflegekassen notwendig, um den unterschiedlichen Anforderungen der Pflegesituationen gerecht zu werden. Und neben der praktischen Funktion der Pflegehilfsmittel in der täglichen Pflege betonen die Pflegekassen auch deren entlastende Wirkung auf die pflegenden Angehörigen. Diese übernehmen einen Großteil der häuslichen Pflegehilfe und Pflegeleistungen in Deutschland. Die kostenlosen Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, die Pflege sicherer, hygienischer und würdevoller zu gestalten. Durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen oder Bettschutzeinlagen wird das Risiko von Infektionen und Hauterkrankungen gesenkt, was langfristig auch die medizinischen Folgekosten reduziert. Die Pflegekassen verfolgen damit auch das Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen durch präventive Maßnahmen zu senken. 

Ein weiterer Aspekt ist die Rolle der kostenlosen Pflegehilfsmittel im Rahmen des gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrechts der Pflegebedürftigen. Dieses Recht sieht vor, dass pflegebedürftige Menschen selbst entscheiden können, wie und durch wen sie gepflegt werden möchten. Durch die Unterstützung mit Pflegehilfsmitteln wird diese Selbstbestimmung gestärkt, da es die Pflege zu Hause überhaupt erst ermöglicht oder erleichtert. Ohne solche Mittel wären viele Angehörige mit der hygienischen und organisatorischen Bewältigung des Pflegealltags überfordert. Die Pflegekassen sind mit der Pflegeleistung der kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eine tragende Säule der häuslichen Pflege in Deutschland. Die Maßnahme stellt aus ihrer Sicht nicht nur eine konkrete Hilfe im Alltag dar, sondern ist Teil einer umfassenden Strategie zur Stärkung der häuslichen Pflege, zur Unterstützung der Angehörigen und zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen. Pflegekassen befürworten daher eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung dieser Leistung an aktuelle Pflegeanforderungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Jetzt einfach ohne Formalitäten bei vorliegendem Pflegegrad von 1 oder höher kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen oder im Pflegehilfsmittel-Vergleich der Anbieter überzeugen lassen.

Pflgehilfsmittel beantragen und Entlastung sichern

wir helfen gerne mit Informationen zur Pflegehilfe in Deutschland weiter