Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind technische Geräte und Produkte, die zur häuslichen Pflege verwendet werden und dazu beitragen, diese zu erleichtern. Die Pflegehilfsmittel ermöglichen es den Pflegebedürftigen ein weitgehend weiterhin selbstbestimmtes Leben zu führen und entlasten zudem finanziell. Einige Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen erstattet oder direkt übernommen. Teilweise können auch pflegende Angehörige für den betroffenen Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel beantragen. Alle pflegebedürftigen Menschen haben unabhängig von der Höhe ihres Pflegegrads ein Anrecht auf unterschiedliche Pflegehilfsmittel zur Unterstützung des Pflegealltags. Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel.
Technische Pflegehilfsmittel
Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25,00 €, zuzahlen. Größere und teurer technische Pflegehilfsmittel werden meistens leihweise überlassen. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Kranken- beziehungsweise Pflegekassen die anfallenden Kosten.
Besonders für ältere Menschen kann bei einem vorliegendem Pflegegrad der kostenlose Hausnotruf in der Basisversion empfohlen werden. Mit dem technischen Pflegehilfsmittel des Hautnotrufs erhält der betroffene Pflegebedürftige sowie die Angehörigen Sicherheit im Alltag. Bei einer Notsituation können über das Pflegehilfsmittel per Knopfdruck Hilfe angefordert werden. Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr ➞
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Sachmittel zur Pflege, die aus hygienischen Gründen sowie wegen der Beschaffenheit nur einmalig verwendet werden sollten. Dazu zählen unter anderem Einlagen zum Schutz des Bettes, Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen, Schürzen und Einmalhandschuhe.
Sollte bei Ihnen selbst oder einem Angehörigen ein beliebiger Pflegegrad von 1 oder höher vorliegen, besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch nach dem § 40 SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40,00 € pro Monat. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten in der Regel anstandslos. Anbieter für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wählen ➞
Haben Sie einen Anbieter zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gewählt, erhalten Sie die monatliche Versendung der Pflegehilfsmittel direkt an Ihre Wunschadresse geliefert. Der Anbieter erledigt für Sie den Rest und rechnet mit der Pflegekasse für Sie in der Kostenpauschale der maximal 40,00 € ab. Sie sollten immer mal wieder als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger prüfen, ob Sie Pflegehilfsmittelprodukte erhalten, die Sie wirklich benötigen. Vielleicht erhalten Sie Pflegehilfsmittel, die Sie unbenutzt verstauen müssen und dafür andere, die Sie eher brauchen, fehlen Ihnen beim Pflegealltag. Dann können Sie diese entweder selbst online im Kundenkonto des Anbieters umstellen oder eine andere Zusammenstellung für die nächste Lieferung telefonisch veranlassen umstellen.
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Voraussetzungen für 0,00 € Pflegehilfsmittel
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Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen
Für die Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und der gewünschten Kostenübernahme ist die Einstufung eines Pflegegrads notwendig. Um die gesetzliche Pflegehilfe der kostenlosen Pflegehilfsmittel beantragen sowie nutzen zu können, ist es notwendig, bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Leistungsantrag für die Pflegeleistung der Pflegehilfsmittel muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse beschlossen werden. Dieser Zeitraum wird um fünf Wochen verlängert, wenn eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst an der Leistungsentscheidung beteiligt sind. Die Pflegekasse muss dem Antragsteller rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann. Als genehmigt gilt die beantragte Pflegeleistung nach Ablauf der Frist, wenn diese Mitteilung der Krankenkasse nicht vorliegt.
Sogenannte Leistungserbringer übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Antragsstellung bei den Pflegekassen über das Genehmigungsverfahren bis zur Abrechnung für die Kostenerstattung. Damit sparen Sie sich oftmals den Ärger sowie bürokratischen Aufwand mit den Krankenkassen und haben mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Pflegealltag. Sollten die Voraussetzung für die Beantragung von kostenlosen Pflegehilfsmittel gegeben sein, wählen Sie Ihren Leistungserbringer in unserem Anbietervergleich aus ➞
Der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel werden häufig bei vielen Menschen, besonders bei pflegenden Angehörigen, im Verständnis gleichgesetzt.
Pflegebedürftige Menschen können einen Anspruch auf Rollstühle, Gehilfen oder Inkontinenzmittel haben, diese gehören allerdings zu den Hilfsmitteln und werden im Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 01 bis 38 des GKV, dem Spitzenverband der Krankenkassen, festgelegt sowie genauer definiert. Hingegen trägt die Pflegekasse die Verantwortung für Pflegehilfsmittel, während die Krankenkasse für Hilfsmittel die Bearbeitung von Anliegen und die Versorgung übernimmt. Daher sind besonders die gesetzlich geförderten Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse zu beantragen.
Pflegebegutachtung für die Empfehlung von Pflegehilfsmittel
Der Medizinische Dienst beziehungsweise die von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen und Gutachter müssen im Zuge der Pflegebegutachtung spezifische Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln geben. Sofern die pflegebedürftige Person einverstanden ist, können diese Empfehlungen als Antrag auf diese Leistungen angesehen werden. Die Empfehlung der einzelnen Gutachter bestätigt gleichzeitig, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflegehilfsmittelversorgung oder eine Versorgung mit bestimmten pflegerelevanten Pflegehilfsmitteln erfordert.
Bei der Antragstellung eines Pflegebedürftigen können Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer Leistungserbringung und Beratungseinsätze auch spezifische Empfehlungen zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abgeben. Dadurch wird eine weitere fachliche Überprüfung der Notwendigkeit einer Pflege- oder Krankenkasse über einen MDK vermieden. Damit die Versicherten wichtige Pflegehilfsmittel zur Förderung ihrer Selbstständigkeit schneller und einfacher erhalten können, sollen diese Möglichkeiten das Antragsverfahren vereinfachen.
Leistungserbringer, die über das Internet gefunden werden, können für Sie die Antragsstellung von Pflegehilfsmittel übernehmen und auch bei der Beratung für das Durchsetzen Ihrer Interessen bei der Beantragung von Pflegehilfsmittel unterstützen.
Pflegehilfsmittel online bestellen
Pflegehilfsmittel online bestellen ist für viele digital affine Menschen, meistens jüngere, ohne Probleme und Schwierigkeiten machbar. Einige ältere Menschen tun sich allerdings mit dem Internet schwer und haben wenig Vertrauen. Auch das Thema Datensicherheit spielt in den Köpfen oft eine größere Rolle. Pflegehilfsmittel bei einem Onlineanbieter zu bestellen und wichtige personenbezogene Daten zu kommunizieren, fällt daher nicht immer leicht. Sie finden deshalb für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in unserem Pflegebox-Anbietervergleich eine Übersicht über zertifizierte Leistungserbringer, wo Sie Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel online bestellen und den Anbietern vertrauen können. Damit haben Sie die Sicherheit, dass nicht nur geprüfte Leistungserbringer, sondern auch größere Unternehmen hinter dem Angebot der Pflegehilfsmittel stehen.
Vorteile für das Bestellen von Pflegehilfsmitteln online
Ein wesentlicher Vorteil für das Bestellen von zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel online ist die Schnelligkeit der Abwicklung und die weiteren Services. Falls Sie online Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als zuzahlungsfreie Pflegebox bestellen, erreicht Sie nach der Genehmigung des Pflegehilfsmittel-Antrages bei der Krankenkasse zwecks Überprüfung der Pflegebedürftigkeit, wie dem Vorliegen eines beliebigen Pflegegrades, das Pflegepaket in nur wenigen Tagen. Die Belieferung an Ihre Wunschadresse ist dabei kostenlos, der Onlineanbieter kalkuliert die Versandkosten in der Pflegehilfsmittelzusammenstellung der Pflegebox bereits mit ein. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern und erhalten zudem weitere kostenfreie Services und damit Mehrwerte gegenüber der eigenen Abwicklung mit einem lokalen Sanitätshaus.
Ein wesentlicher Service eines Onlineanbieters ist der telefonische Support. Sie können meistens von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten bei geschulten Mitarbeitern Ihr Anliegen zur Pflegebox mitteilen. Beispielsweise kann die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel bei der nächsten Belieferung für Sie angepasst werden, auch eine Pausierung oder eine vollständige Beendigung können Sie bequem steuern. Dabei haben Sie immer eine ununterbrochene kontinuierliche Belieferung der für die Pflege wichtigen, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel an Ihre angegebene Wunschadresse. Mehr Service finden Sie nicht und daher haben Sie keine Angst beziehungsweise Befürchtungen, einen Pflegebox-Anbieter aus unserem Vergleich zu wählen oder direkt beim Testsieger Ihre Pflegehilfsmittel online zu bestellen. Direkt zum Testsieger wechseln und bestellen ➞