Pflegegradrechner kostenlos
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Pflegegradrechner für Pflegegradeinschätzung
Mit dem Pflegegradrechner einfach und schnell den Pflegegrad ermitteln und eine Einschätzung für mögliche Pflegeleistungen bekommen! Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann plötzlich eintreten oder sich schleichend entwickeln. In solchen Situationen ist es wichtig, schnell Klarheit über den Pflegegrad mittels Pflegegradrechner zu bekommen, um passende Unterstützung sowie Pflegeleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Ein Pflegegradrechner bietet eine einfache Möglichkeit, den voraussichtlichen Pflegegrad online zu ermitteln – kostenlos, unverbindlich und bequem von zu Hause aus. Jetzt den Pflegegradrechner kostenlos von der Verbraucherzentrale nutzen ➞
Der Pflegegradrechner als digitales Tool
Ein Pflegegradrechner ist ein digitales Tool, das auf Basis eines Fragenkatalogs eine erste Einschätzung zum Pflegegrad ermöglicht. Die Berechnung mittels Pflegegradrechner basiert auf den Kriterien des Begutachtungsinstruments (NBA), das auch der Medizinische Dienst (MD)der Krankenkassen bei der offiziellen Feststellung des Pflegegrads verwendet. Der Pflegegradrechner berücksichtigt dabei verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen.
Das Ergebnis des Pflegegradrechners dient als Orientierungshilfe für mögliche Pflegeleistungen und Entlastungen in der Pflege. Um den Pflegegrad offiziell festlegen zu lassen, muss allerdings ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung, die den tatsächlichen Pflegegrad festlegt. Der Pflegegradrechner hilft Ihnen jedoch, sich auf diesen Prozess vorzubereiten und den Bedarf besser einzuschätzen. Den Pflegegradrechner kostenlos von der Verbraucherzentrale entdecken ➞
Wie der Pflegegradrechner funktioniert
Der Pflegegradrechner stellt gezielte Fragen zu den alltäglichen Herausforderungen der pflegebedürftigen Person. Dazu gehören unter anderem die folgenden vier Segmente:
- Mobilität: Kann die Person selbstständig aufstehen, sich fortbewegen oder Treppen steigen?
- Selbstversorgung: Ist die Person in der Lage, sich selbst zu waschen, anzukleiden oder zu essen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Bestehen Schwierigkeiten beim Erinnern, Orientieren oder bei der Kommunikation?
- Umgang mit Krankheiten: Wie gut kommt die Person mit Medikamenten, Therapien oder Hilfsmitteln zurecht?
Basierend auf den Antworten errechnet der Pflegegradrechner eine Punktzahl, die eine Einschätzung des Pflegegrads ermöglicht – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege).
Der Pflegegrad für den Anspruch auf Pflegeleistungen
Der Pflegegrad (Einschätzung über den Pflegegradrechner) bestimmt, welche Pflegeleistungen der Pflegeversicherung einer pflegebedürftigen Person zustehen. Dazu gehören finanzielle Zuschüsse wie das Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Pflegedienste oder auch die Kostenübernahme für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung. Ohne eine klare Einstufung in einen Pflegegrad können diese Leistungen nicht beantragt werden.
Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen pflegebedürftigen Personen und den Angehörigen für die häusliche Pflege kostenlose sowie bedarfsorientierte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 Absatz II SGB XI zur Verfügung. Diese können ganz einfach online in einer 0,00 € Pflegebox in nur wenigen Minuten beantragt werden. Damit erreicht Sie entsprechend in der Höhe der Pflegehilfsmittelpauschale von den Pflegekassen ein Pflegepaket direkt nach Hause geliefert.
Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox
Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:
✓ Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand
✓ Die Pflege findet im Hausumfeld statt
Vorbereitung mit dem kostenlosen Pflegegradrechner auf die MDK-Begutachtung
Der Pflegegradrechner ermöglicht Ihnen eine einfache Nachvollziehbarkeit der Bereiche des täglichen Lebens, die bewertet werden. Damit sind Sie im Vorfeld darüber informiert, welche Fragen der Gutachter der Krankenkassen stellen wird und was es zu den Angaben von Bedeutung ist. Damit sind Sie in der Lage, sich selbst oder Ihren Angehörigen, der Pflege bedarf, auf die Fragen des MDKs (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) vorzubereiten. Beim MDK finden Sie auch eine Zusammenstellung der Begutachtung. Bitte haben Sie Folgendes im Hinterkopf: Es ist bei Pflegebedürftigen nicht selten der Fall, dass sie sich darum bemühen, keine Schwächen zu offenbaren. Sie erzählen mit Stolz von ihren noch vorhandenen Fähigkeiten. Ist das der Fall, ist auch alles in Ordnung. Wenn jedoch tatsächlich Defizite oder Einschränkungen im täglichen Leben bestehen und diese nicht angesprochen werden, kann dies dazu führen, dass die Pflegebedürftigkeit – und somit der Pflegegrad – nicht anerkannt wird.
Mit den Fragen vom kostenlosen Pflegegradrechner von der Verbraucherzentrale können Sie sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen gut vorbereiten und Sicherheit bekommen.
Bei dem Pflegegradrechner werden Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Module geführt. Beantworten Sie dabei die Fragen des Pflegegradrechners wahrheitsgemäß zur Selbständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Versuchen Sie wirklich, die Einschätzung sachlich vorzunehmen.
Bitte nutzen Sie auch die Aufklapptexte im Pflegegradrechner für weitere Erklärungen oder Informationen. Dort finden Sie wichtige Hinweise, die Ihnen die Beurteilung erleichtern. Sie können die Bearbeitung im Pflegegradrechner nach jedem Modul unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Viel Spaß beim Ausprobieren und Testen – Pflegeradrechner kostenlos nutzen!
Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!