Krankenkassen für Pflegehilfe nutzen
In der Pflege stehen Ihnen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse zur Seite und bieten unterstützende Pflegeleistungen an!
Welche Krankenkassen unterstützen in der Pflege
Krankenkassen für Pflegehilfe sind alle in Deutschland verzeichneten Institutionen. Dabei ist die Pflegekasse, wo Pflegeleistungen im Fall der Pflegebedürftigkeit beantragt werden müssen, bei der Krankenkassen zugehörig und aufgehoben. Alle Bürger oder Menschen, die in Deutschland leben, müssen eine Pflegeversicherung abschließen, beziehungsweise einen Vertrag mit der Krankenkasse. Die Pflegekassen sind ein Bestandteil der Krankenkasse und bei Pflichtversicherten wird die Beitragszahlung normalerweise automatisch über die Sozialabgaben auf der Lohnabrechnung übertragen. Die Höhe der Beitragszahlung hängt von dem jeweiligen Einkommen des Versicherten ab.
Die Pflegekassen sind unabhängige Institutionen, deren Aufgabe es ist, die Anliegen und Sorgen der Versicherten in der Pflege zu übernehmen. In der Gesellschaft, in der die Bevölkerung zunehmend älter wird, gewährleistet die Pflegeversicherung eine Absicherung des Lebens im Alter und leistet Unterstützung sowie teilweise erstattungsfähige Pflegeleistungen. Damit sind Services wie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat in einer kostenlosen Pflegebox zu beantragen, welche eine Entlastung mit Pflegegrad in der häuslichen Pflege für Betroffene sowie pflegende Angehörige bietet.
Krankenkassen mit Pflegeleistungen beanspruchen
In Deutschland gibt es weit mehr als 100 Krankenkassen, wobei 23 (Stand 01. Oktober 2024 nach www.gesetzlichekrankenkassen.de) betriebsbezogen und daher für einige Menschen nicht wählbar sind. Versicherte in Deutschland haben die Möglichkeit, sich aus einer Vielzahl von Krankenkassen die passende auszuwählen. Dabei sollten bei der Entscheidung für eine Krankenkasse die Faktoren Leistung, Service, Erreichbarkeit sowie Zusatzbeiträge betrachtet werden, die unterschiedlich ausfallen können. Pflegeleistungen werden von den Pflegekassen mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit durch einen eingestuften Pflegegrad unabhängig von Krankenkassen- oder Gesundheitsleistungen gewährt. Nutzen Sie noch heute Ihre gesetzlichen Ansprüche zur Entlastung der häuslichen Pflege!
AOK Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der AOK beantragen.
BKK Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der BKK beantragen.
Barmer Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der Barmer beantragen.
DAK Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der DAK beantragen.
hkk Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der hkk beantragen.
IKK Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der IKK beantragen.
KNAPPSCHAFT Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der KNAPPSCHAFT beantragen.
KKH Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der KKH beantragen.
mkk Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der mkk beantragen.
Techniker Krankenkasse
0,00 € Pflegebox von der TK beantragen.
Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!