Entlastungsbeitrag in der Pflege

Entlastungsbeitrag in der Pflege

Bis zu 131,00 € (Stand 2025) stehen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 oder höher monatlich zu!

Der monatliche Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131,00 € soll pflegenden Angehörigen helfen, bei der Arbeit in der häuslichen Pflege zu entlasten. Die geldliche Unterstützung soll für das tägliche Leben eingesetzt werden. Das kann eine Begleitung zum Arzt oder die Hilfe beim Einkaufen sein. Eine Nachbarin, die regelmäßig vorbeikommt und vorliest oder mit der pflegebedürftigen Person Karten spielt, kann jedoch auch den Entlastungsbetrag verwendet werden. Es ist eine sehr sinnvolle Pflegehilfe für die Entlastung im häuslichen Umfeld.


Das Wichtigste in Kürze zum Entlastungsbeitrag 

  • Allen Personen mit Pflegegrad steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € im Monat als Pflegehilfe zu
  • Die finanzielle Hilfe wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Kostenerstattung gezahlt
  • Das Geld lässt sich für verschiedene Leistungen verwenden, zum Beispiel für Haushaltshilfen oder für die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen. 

 

Ein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Pflegekasse hat jeder häuslich gepflegte Mensch ab dem Pflegegrad 1, wenn sie oder er beispielsweise zunächst bestimmte Entlastungsleistungen selbst bezahlt hat. Wenn die Leistungsanbieter nach Landesrecht zugelassen sind, ist es wichtig, bei der Pflegekasse nachzufragen, ob die Kosten später erstattet werden, bevor der Anbieter beauftragt wird. Die Kostenerstattung als Entlastungsbeitrag kann nur dann erfolgen.

Weitere Pflegeleistung neben dem Entlastungsbeitrag ab Pflegegrad 1

Neben dem Entlastungsbeitrag stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad von 1 oder höher weitere deutsche Pflegeleistungen der Pflegekassen zur Verfügung. Besonders in der täglichen Pflegehygiene in der Pflege im häuslichen Umfeld sind die kostenlosen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Bettschutz, Einmalhandschuhe und mehr in der monatlichen kostenlosen Pflegebox eine gerne genommene Entlastung für Betroffene.

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Der Entlastungsbeitrag in der Pflege kurz erklärt

 Mit dem Entlastungsbeitrag mit Pflegegrad haben Pflegebedürftige eine zusätzliche finanzielle Entlastung pro Monat für Pflegehilfe. Bewohner besonderer Wohnformen haben keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, da nur häuslich gepflegte Personen ihn nutzen dürfen. Da es sich bei dem Entlastungsbeitrag um einen Kostenerstattungsanspruch handelt, kann der Entlastungsbetrag nicht im Voraus gezahlt werden. Das kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Ausgaben sehr hoch sind. Eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich! Der Entlastungsbeitrag kann für verschiedene Unterstützungshilfen verwendet werden.

Angebote zur Entlastung im Alltag:
Besonders bei alleinstehenden Menschen ist der Pflegealltag oft mühsam, wo bestimmte Maßnahmen Hilfe versprechen können.

  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung

 

Betreuungsangebote für den Pflegebedürftigen:

Zu den gemeinsamen Angeboten gehören Gruppenangebote, etwa für Personen mit Demenzerkrankungen. Die Organisation erfolgt in der Regel durch ehrenamtliche Helfer, die von einer Pflegekraft geleitet werden. Zum anderen organisieren Nachbarschaftsverbände, Kirchengemeinden und ehrenamtliche Initiativen Heimbesuche. Der Entlastungsbeitrag wird gerne für diese Maßnahmen verwendet.

  

Angebote zur Entlastung der Pflegeperson:

Diese Angebote dienen der gezielten Entlastung und Beratung pflegender Angehöriger oder anderer nahestehender Personen. Hier soll Wissen zur täglichen Arbeit vermittelt und Fragen ausführlich beantwortet werden.

  •  Eine qualifizierte Pflegebegleitung
  •  Eine feste Ansprechperson für den Notfall
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Den Entlastungsbeitrag noch heute erhalten

Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad und im häuslichen Umfeld leben sowie versorgt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ein Antrag ist für den Entlastungsbeitrag nicht erforderlich. Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Erstattungsleistung. Das bedeutet, dass die Pflegekassen die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags erstatten, anstatt Geld im Voraus zu übertragen. 

Was gilt für die Abrechnung?
Zuerst macht die pflegebedürftige Person einen Vorschuss und zahlt die Rechnungen für die zu berücksichtigen Entlastungsbeträge. Diese Ausgaben werden von der Pflegekasse rückwirkend (mit dem Kostenerstattungsprinzip) übernommen. Damit das Vorgehen für den Erhalt des Entlastungsbeitrags funktioniert, sammeln Sie sämtliche Rechnungen und übermitteln Sie sie an Ihre Pflegekasse. Einige Pflegehilfen rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür müssen Sie vorher eine Abtretungserklärung unterzeichnen.
 

Kann ich den Entlastungsbeitrag erhöhen?
Wenn Sie selbst oder ein pflegebedürftiger Angehöriger einen Pflegegrad von mindestens 2 haben und somit Anspruch auf Pflegesachleistungen haben, kann der Entlastungsbeitrag aufgestockt werden. Benötigen Sie das Geld zur Pflegesachleistung nicht oder nur anteilig für eine Pflege, können Sie einen Teil davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und damit den Entlastungsbeitrag erhöhen. Bis zu höchstens 40 Prozent der Pflegesachleistungen dürfen dabei in den Entlastungsbeitrag konvertiert werden. Seit Beginn des Jahres 2022 ist kein Antrag bei der Pflegekasse mehr erforderlich.
Ein Rechenbeispiel: Herr Mustermann hat den Pflegegrad 4. Ihm stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693,00 € pro Monat zu. Er nimmt allerdings nur 1.200,00 € Pflegehilfe in Anspruch. Den Restbetrag von 493,00 € kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Der Entlastungsbeitrag mit Pflegegrad ist daher super flexibel.

Kann der Entlastungsbeitrag für Nachbarschaftshilfe verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann als Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfen von der Pflegekasse monatlich ausgezahlt werden. Hierzu zählen Unterstützungen im Haushalt oder bei Arztbesuchen. In manchen Bundesländern muss dafür ein Pflegekurs (nach § 45 SGB XI) im Vorfeld besucht werden. Informieren Sie sich bei Interesse vorab bei Ihrer Pflegekasse, denn es gibt bei einigen Institutionen eigene Kurse zur Nachbarschaftshilfe.

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Der Entlastungsbetrag aus Sicht Pflegebedürftiger 

Eine wertvolle Unterstützung für mehr Selbstständigkeit, Lebensfreude und Entlastung im Pflegealltag 

Pflegebedürftigkeit bringt für viele Menschen tiefgreifende Veränderungen mit sich. Was früher selbstverständlich war, etwa ein Spaziergang zum Supermarkt, das Kochen einer warmen Mahlzeit oder das Reinigen der Wohnung, kann mit zunehmendem Pflegebedarf zur Herausforderung werden. Gleichzeitig besteht oft der Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt und in den eigenen vier Wänden zu leben. In dieser Phase wird Unterstützung besonders wichtig. Eine oft unterschätzte, aber überaus hilfreiche Leistung der Pflegeversicherung ist der sogenannte Entlastungsbetrag. Aus Sicht pflegebedürftiger Menschen eine stille, aber kraftvolle Hilfe im häuslichem Pflegealltag.

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich geregelte Leistung der Pflegeversicherung, die monatlich 125 Euro für bestimmte Unterstützungsangebote zur Verfügung stellt. Er ist im § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Das Besondere daran: Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, haben Anspruch unabhängig davon, wie hoch ihr Pflegegrad ist oder ob die Pflege durch Angehörige, einen Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem erfolgt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden: Er darf nicht bar ausgezahlt oder beliebig verwendet werden. Vielmehr soll er gezielt dazu dienen, den Alltag zu erleichtern, pflegende Angehörige zu entlasten und die soziale Teilhabe der pflegebedürftigen Person zu fördern. Gerade für Menschen, die alleine leben oder nur ein kleines soziales Netzwerk haben, stellt der Entlastungsbeitrag einen echten Alltagsanker als Pflegehilfe dar. 

Wofür kann der Entlastungsbetrag in der Pflege genutzt werden

Aus Sicht pflegebedürftiger Menschen ist der Entlastungsbetrag besonders attraktiv, weil er flexibel und individuell einsetzbar ist, sofern die Leistungen von anerkannten Anbietern stammen. Dies können ambulante Pflegedienste, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste sein. Die genauen Voraussetzungen regeln die Bundesländer teilweise unterschiedlich, aber die zugelassenen Angebote lassen sich meist leicht bei der Pflegekasse erfragen. 

Typische Beispiele, wofür der Entlastungsbetrag verwendet werden kann: 

  • Alltagsunterstützung: Hilfe beim Einkaufen, Begleitung zum Arzt, Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder beim Wäschewaschen, kleine Handreichungen mit großer Wirkung.
  • Betreuung und Aktivierung: Gespräche führen, Vorlesen, gemeinsames Spielen oder Spazierengehen – gegen Einsamkeit und für mehr Lebensfreude.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung der Wohnung, Fensterputzen, Geschirrspülen – alles, was körperlich zu anstrengend geworden ist.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Stundenweise Betreuung durch eine Ersatzperson, damit Angehörige Zeit für sich haben und zum Erholen, Einkaufen oder Durchatmen.
  • Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz: Besuch von Betreuungsgruppen oder Einzelbetreuung zu Hause durch geschulte Kräfte, um Orientierung zu geben sowie Sicherheit zu vermitteln. 


Für viele ältere Menschen bedeutet dies: Sie können weiterhin selbstständig wohnen, selbst entscheiden, wie ihr Tag aussieht, und gleichzeitig auf wertvolle Hilfe zurückgreifen. Der Entlastungsbetrag wird so zum unsichtbaren Helfer im Hintergrund und ein Werkzeug für Lebensqualität in der Pflege.

Konkrete Vorteile aus Sicht der Betroffenen 

Der Entlastungsbetrag ist aus Sicht pflegebedürftiger Menschen so wertvoll, weil er mehrere wichtige Funktionen erfüllt.

1. Förderung der Selbstständigkeit:

Auch wenn die körperliche Kraft nachlässt, möchten viele Menschen weiterhin selbst Entscheidungen treffen. Der Entlastungsbetrag ermöglicht es, gezielt Hilfe zu holen – dort, wo sie wirklich gebraucht wird, ohne auf vollständige Betreuung angewiesen zu sein. 

2. Erhalt der Lebensfreude:

Ein Besuchsdienst, der einmal pro Woche vorbeikommt, Gesellschaft leistet und vielleicht sogar gemeinsam mit einem alten Lieblingsbuch liest – solche Begegnungen als Pflegehilfe sind für viele ältere Menschen von unschätzbarem Wert. Sie stärken das Gefühl, gesehen, gehört und gebraucht zu werden. 

3. Soziale Teilhabe:

Einsamkeit ist ein großes Thema im Alter. Der Entlastungsbetrag als Pflegehilfe kann helfen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten – durch Begleitung zu Veranstaltungen, Unterstützung beim Telefonieren oder durch kleine gemeinsame Ausflüge im Alltag.

4. Entlastung für die Familie:

Angehörige, die sich liebevoll um ihre Eltern oder Großeltern kümmern, stoßen oft an ihre Grenzen. Der Entlastungsbetrag ermöglicht, sich regelmäßige Freiräume zu schaffen und das ohne schlechtes Gewissen, denn die pflegebedürftige Person ist gut betreut. 

Wie funktioniert die Abrechnung vom Entlastungsbeitrag in der Pflege

Die Leistungen können entweder direkt über Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet werden – was besonders unkompliziert ist – oder die pflegebedürftige Person (bzw. ein Angehöriger) geht in Vorleistung, reicht dann die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhält die Kosten bis zur Höhe von 131 Euro monatlich erstattet. Wichtig ist, dass der Anbieter anerkannt ist und die Leistung auch dem vorgesehenen Zweck dient. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis Ende Juni des Folgejahres noch verwendet werden. So ist es auch möglich, Beträge anzusparen und etwa eine größere Hilfeleistung gebündelt zu finanzieren. 

Warum wird der Entlastungsbetrag oft nicht genutzt

Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht. Oder sie scheuen den vermeintlichen bürokratischen Aufwand. Auch Unsicherheiten darüber, welche Angebote genau infrage kommen, halten einige davon ab, den Betrag in Anspruch zu nehmen. Dabei ist die Pflegekasse verpflichtet, umfassend zu beraten und das telefonisch, schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Wer gut informiert ist, kann den Entlastungsbetrag als echten Gestaltungsspielraum im Pflegealltag nutzen. 

Aus Sicht pflegebedürftiger Menschen ist der Entlastungsbetrag ein oft unterschätztes, aber sehr wirkungsvollen Instrument, das Selbstständigkeit fördert, Entlastung bringt und Lebensfreude erhält. Er unterstützt im Stillen, ohne aufdringlich zu sein und genau dort, wo der Alltag schwer geworden ist. Wer ihn kennt und nutzt, kann viele große und kleine Herausforderungen im Alter leichter bewältigen. In einer Zeit, in der Würde, Teilhabe und Lebensqualität in der Pflege immer wichtiger werden, ist der Entlastungsbetrag als Pflegehilfe ein echter Baustein für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.

Der Entlastungsbetrag aus Sicht der Pflegekassen

Ein Steuerungsinstrument zur Sicherung häuslicher Pflege und Entlastung Angehöriger 

Die gesetzliche Pflegeversicherung verfolgt das Ziel, pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen und gleichzeitig pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten. Ein zentrales Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Aus Sicht der Pflegekassen erfüllt dieser Betrag eine mehrdimensionale Funktion: Er dient nicht nur als finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, sondern auch als strategisches Steuerungsinstrument zur Stabilisierung der häuslichen Versorgung, zur Förderung niedrigschwelliger Angebote und zur Vermeidung teurerer stationärer Leistungen. 


Der Entlastungsbetrag wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz I eingeführt und stellt eine pauschale monatliche Leistung in Höhe von 125 Euro dar, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, sofern die Pflege zu Hause erfolgt. Der Betrag ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Inanspruchnahme qualifizierter Unterstützungsangebote zur Entlastung der Pflegeperson sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person. Aus Sicht der Pflegekassen liegt hierin ein klar formulierter Versorgungsauftrag. Die Pflegeversicherung wird nicht nur als Geldgeber verstanden, sondern als gestaltender Akteur im Pflegesystem. Der Entlastungsbetrag gibt den Kassen die Möglichkeit, gezielt auf die ambulante Versorgung Einfluss durch Förderung bestimmter Leistungsarten und Anbieterstrukturen zu nehmen. 

Förderung von Alltagsunterstützung und niedrigschwelligen Angeboten 

Ein zentrales Anliegen der Pflegekassen ist es, präventive und niedrigschwellige Unterstützungsangebote zu fördern. Der Entlastungsbetrag in der Pflege ist hierfür ein ideales Mittel. Durch die finanzielle Unterstützung der Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Betreuungsangeboten kann der Eintritt in eine höhere Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder sogar verhindert werden. Pflegekassen sehen hier einen doppelten Effekt: Einerseits werden Pflegebedürftige gestärkt und bleiben länger selbstständig. Andererseits wird das professionelle Versorgungssystem entlastet – insbesondere die kostenintensive stationäre Versorgung. Aus Sicht der Kassen ist der Entlastungsbetrag damit ein präventives und ressourcenschonendes Steuerungsinstrument. 

Entlastung pflegender Angehöriger und Stabilisierung familiärer Pflegearrangements 

Etwa 80 % der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause oft durch Angehörige betreut. Diese übernehmen einen erheblichen Teil der Versorgung, häufig unter großen körperlichen, emotionalen und zeitlichen Belastungen. Der Entlastungsbetrag erlaubt es, zeitlich begrenzte Betreuung oder Unterstützung durch Dritte zu finanzieren, wodurch Angehörige entlastet und Versorgungsarrangements stabilisiert werden. Pflegekassen betrachten die häusliche Pflege als zentrales Fundament der Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag trägt dazu bei, Überlastungssituationen zu vermeiden und pflegende Angehörige langfristig zur Pflege zu befähigen. Damit schützt er auch vor kostenintensiven Notlagen, etwa einem plötzlichen Umzug in eine stationäre Einrichtung oder der Inanspruchnahme von Notfallpflege. 


Aus Sicht der Pflegekassen hat der Entlastungsbetrag auch eine strukturpolitische Dimension. Er fördert die Entwicklung regionaler Versorgungsangebote, insbesondere im Bereich der zugelassenen Betreuungsdienste, der anerkannten Alltagsbegleiter und der ehrenamtlich geführten Hilfenetzwerke. Die Pflegekassen arbeiten aktiv mit Landesbehörden, Trägern und Dienstleistern zusammen, um die Voraussetzungen für die Anerkennung solcher Anbieter zu schaffen und gleichzeitig ein qualitätsgesichertes Leistungsangebot bereitzustellen. Durch die Anerkennungspflicht wird sichergestellt, dass Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, bestimmten Standards genügen. Das ermöglicht den Pflegekassen eine gewisse Leistungssteuerung: Es wird nicht einfach irgendeine Hilfe finanziert, sondern nur qualitätsgesicherte, geprüfte und dokumentierbare Leistungen. 

Transparenz und Beratung sind ein wichtiger Teil der Versorgungssteuerung 

Pflegekassen sehen sich in der Verantwortung, Versicherte proaktiv über den Entlastungsbetrag zu informieren. Viele Anspruchsberechtigte nutzen diese Leistung nicht, weil sie die Einsatzmöglichkeiten nicht kennen oder den Aufwand scheuen. Deshalb bieten die Pflegekassen umfangreiche Beratungs- und Informationsangebote, oft im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Hier klären die Pflegekassen beispielsweise auf über: 

  • Nutzungsbereiche des Entlastungsbetrags
  • Anerkannte Anbieter
  • Möglichkeiten der Kombination mit anderen Leistungen (z. B. Verhinderungspflege)
  • Abrechnungsmodalitäten


Zudem zeigen die Kassen Wege auf, wie ungenutzte Beträge vom Entlastungsbeitrag aus Vormonaten rückwirkend geltend gemacht werden können und das bis zum 30. Juni des Folgejahres. Diese kundenorientierte Beratung trägt wesentlich dazu bei, dass der Entlastungsbetrag nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch genutzt wird. 


Ein zentrales Ziel der Pflegekassen ist die wirtschaftliche Verwendung der Versichertengelder. Der Entlastungsbetrag ermöglicht eine zielgerichtete, wirksame und kosteneffiziente Versorgung. Mit vergleichsweise geringen Mitteln können erhebliche Wirkungen erzielt werden: Entlastung, Prävention, Stabilisierung, Aktivierung und soziale Teilhabe. Aus Kostensicht ist dies wesentlich günstiger als stationäre Versorgung oder langandauernde Krankenhausaufenthalte, die durch fehlende Unterstützung im Alltag entstehen können. 

Der Entlastungsbetrag als Baustein moderner Pflegekassen-Strategie 

Aus Sicht der Pflegekassen ist der Entlastungsbetrag mehr als eine finanzielle Einzelleistung. Er ist ein zentrales Element einer modernen, ambulant vor Ort orientierten Pflegepolitik, die Selbstbestimmung fördert, Angehörige stärkt, Strukturen ausbaut und Versorgung effizient steuert. Durch gezielte Beratung, Qualitätskontrolle und Zusammenarbeit mit anerkannten Anbietern sorgen die Pflegekassen dafür, dass der Entlastungsbetrag seine Wirkung entfaltet – als Hilfe zur Selbsthilfe und als Brücke zu einem würdevollen Leben im eigenen Zuhause.

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