Entlastungsbeitrag in der Pflege

Bis zu 125,00 € (Stand 2024) stehen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 oder höher monatlich zu!

0,00 € Pflegebox mit Pflegegrad 1-5 erhalten

Monatlich ✓ kostenlos ✓ frei Haus ✓ geliefert

Der monatliche Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI

Der monatliche Entlastungsbetrag von 125,00 € soll pflegenden Angehörigen helfen, bei der Arbeit in der häuslichen Pflege zu entlasten. Die geldliche Unterstützung soll für das tägliche Leben eingesetzt werden. Das kann eine Begleitung zum Arzt oder die Hilfe beim Einkaufen sein. Eine Nachbarin, die regelmäßig vorbeikommt und vorliest oder mit der pflegebedürftigen Person Karten spielt, kann jedoch auch den Entlastungsbetrag verwendet werden. Es ist eine sehr sinnvolle Pflegehilfe für die Entlastung im häuslichen Umfeld.


Das Wichtigste in Kürze zum Entlastungsbeitrag 

  • Allen Personen mit Pflegegrad steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € im Monat zu
  • Die finanzielle Hilfe wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt
  • Das Geld lässt sich für verschiedene Leistungen verwenden, zum Beispiel für Haushaltshilfen oder für die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen. 

 

Ein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Pflegekasse hat jeder häuslich gepflegte Mensch ab dem Pflegegrad 1, wenn sie oder er beispielsweise zunächst bestimmte Entlastungsleistungen selbst bezahlt hat. Wenn die Leistungsanbieter nach Landesrecht zugelassen sind, ist es wichtig, bei der Pflegekasse nachzufragen, ob die Kosten später erstattet werden, bevor der Anbieter beauftragt wird. Die Kostenerstattung kann nur dann erfolgen.

Der Entlastungsbeitrag kurz erklärt

 Mit dem Entlastungsbeitrag mit Pflegegrad haben Pflegebedürftige eine zusätzliche finanzielle Entlastung pro Monat für Pflegehilfe. Bewohner besonderer Wohnformen haben keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, da nur häuslich gepflegte Personen ihn nutzen dürfen. Da es sich bei dem Entlastungsbeitrag um einen Kostenerstattungsanspruch handelt, kann der Entlastungsbetrag nicht im Voraus gezahlt werden. Das kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Ausgaben sehr hoch sind. Eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich! Der Entlastungsbeitrag kann für verschiedene Unterstützungshilfen verwendet werden.

Angebote zur Entlastung im Alltag
Besonders bei alleinstehenden Menschen ist der Pflegealltag oft mühsam, wo bestimmte Maßnahmen Hilfe versprechen können.

  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung

 

Betreuungsangebote für den Pflegebedürftigen:

Zu den gemeinsamen Angeboten gehören Gruppenangebote, etwa für Personen mit Demenzerkrankungen. Die Organisation erfolgt in der Regel durch ehrenamtliche Helfer, die von einer Pflegekraft geleitet werden. Zum anderen organisieren Nachbarschaftsverbände, Kirchengemeinden und ehrenamtliche Initiativen Heimbesuche. Der Entlastungsbeitrag wird gerne für diese Maßnahmen verwendet.

  

Angebote zur Entlastung der Pflegeperson

Diese Angebote dienen der gezielten Entlastung und Beratung pflegender Angehöriger oder anderer nahestehender Personen. Hier soll Wissen vermittelt und Fragen beantwortet werden.

  • Eine qualifizierte Pflegebegleitung
  • Eine feste Ansprechperson für den Notfall
Pflegebox bestellen

Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox

Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:

✓  Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher 

✓  Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand

✓  Die Pflege findet im Hausumfeld statt

Der Pflegebox Testsieger

Die Kranken- und Pflegekassen lieben diesen Anbieter aufgrund der Qualität im Bereich des Services, der Zuverlässigkeit und der Markenprodukte! Entdecken Sie den Pflegebox-Testsieger im Porträt und überzeugen Sie sich selbst.

Pflegeboxen im Vergleich

Noch heute verschiedene Angebote für die 0,00 € Pflegeboxen im Anbietervergleich entdecken und den passenden Leistungserbringer für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Versorger sowie Partner zum Pflegebedarf wählen.

Den Entlastungsbeitrag noch heute erhalten

Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad und im häuslichen Umfeld leben sowie versorgt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Ein Antrag ist für den Entlastungsbeitrag nicht erforderlich. Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Erstattungsleistung. Das bedeutet, dass die Pflegekassen die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags erstatten, anstatt Geld im Voraus zu übertragen. 

Was gilt für die Abrechnung?
Zuerst macht die pflegebedürftige Person einen Vorschuss und zahlt die Rechnungen für die zu berücksichtigen Entlastungsbeträge. Diese Ausgaben werden von der Pflegekasse rückwirkend (mit dem Kostenerstattungsprinzip) übernommen. Damit das Vorgehen für den Erhalt des Entlastungsbeitrags funktioniert, sammeln Sie sämtliche Rechnungen und übermitteln Sie sie an Ihre Pflegekasse. Einige Pflegehilfen rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür müssen Sie vorher eine Abtretungserklärung unterzeichnen.
 

Kann ich den Entlastungsbeitrag erhöhen?
Wenn Sie selbst oder ein pflegebedürftiger Angehöriger einen Pflegegrad von mindestens 2 haben und somit Anspruch auf Pflegesachleistungen haben, kann der Entlastungsbeitrag aufgestockt werden. Benötigen Sie das Geld zur Pflegesachleistung nicht oder nur anteilig für eine Pflege, können Sie einen Teil davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und damit den Entlastungsbeitrag erhöhen. Bis zu höchstens 40 Prozent der Pflegesachleistungen dürfen dabei in den Entlastungsbeitrag konvertiert werden. Seit Beginn des Jahres 2022 ist kein Antrag bei der Pflegekasse mehr erforderlich.
Ein Rechenbeispiel: Herr Mustermann hat den Pflegegrad 4. Ihm stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693,00 € pro Monat zu. Er nimmt allerdings nur 1.200,00 € Pflegehilfe in Anspruch. Den Restbetrag von 493,00 € kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Der Entlastungsbeitrag mit Pflegegrad ist daher super flexibel.

Kann der Entlastungsbeitrag für Nachbarschaftshilfe verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann als Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfen von der Pflegekasse monatlich ausgezahlt werden. Hierzu zählen Unterstützungen im Haushalt oder bei Arztbesuchen.

In manchen Bundesländern muss dafür ein Pflegekurs (nach § 45 SGB XI) im Vorfeld besucht werden. Informieren Sie sich bei Interesse vorab bei Ihrer Pflegekasse, denn es gibt bei einigen Institutionen eigene Kurse zur Nachbarschaftshilfe.

Pflegebox

Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen

Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!

Entlastungsbeitrag als Pflegehilfe

wir helfen gerne mit Informationen zur Pflegehilfe in Deutschland weiter