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Pflegeleistungen der Pflegekassen

Pflegeleistungen entdecken und teilweise für 0,00 € noch heute in wenigen Schritten beantragen. Wir helfen Ihnen auf unseren Seiten gerne weiter und zeigen die wesentlichen Pflegeleistungen in Deutschland auf. Viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige wissen gar nicht, welche Leistungen bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit vom Gesetzgeber zustehen. Zu den Pflegeleistungen zählen alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte mit einem anerkanntem Pflegegrad von 1 bis 5 Anspruch haben. Von der Pflegeversicherung werden grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen von Angehörigen, Betreuungskräften und professionellen Pflegekräften wie die eines Pflegedienstes übernommen.
Bestimmte Pflegeleistungen wie die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im monatlichen Wert von 42,00 € sind bereits ab Pflegegrad 1 kostenfrei und in nur 5 Minuten online beantragt. Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch auf 0,00 € Pflegeleistungen wie die Pflegebox und bestellen Sie Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause. Wählen Sie in unserem Anbietervergleich Ihren Leistungserbringer aus ➞

Die Pflegekassen in Deutschland bieten eine Vielzahl an Leistungen, um Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die Pflegeversicherung regelt. Ziel der Leistungen ist es, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer stationären Einrichtung betreut werden. Zentraler Bestandteil der Pflegeleistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5), die durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Für die häusliche Pflege durch Angehörige wird Pflegegeld gezahlt, das direkt an die pflegende Person ausgezahlt wird. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, übernehmen die Kassen die Kosten im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. 

Darüber hinaus gibt es den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro, der für zusätzliche Betreuungs- oder Hilfsangebote eingesetzt werden kann – für Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste. Bei Ausfall der Pflegeperson unterstützen die Kassen mit Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, etwa während eines Urlaubs oder bei plötzlicher Krankheit der pflegenden Angehörigen. Auch die Tages- und Nachtpflege sowie teilstationäre Pflegeangebote werden finanziell gefördert, wenn die häusliche Versorgung nicht durchgehend gewährleistet werden kann. 

Für Menschen mit hohem Pflegebedarf besteht zudem die Möglichkeit einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim. Auch hier beteiligt sich die Pflegekasse mit pauschalen Zuschüssen, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten. Zusätzlich übernehmen die Kassen Kosten für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen (wie ein barrierefreies Bad) und notwendige technische Hilfen, die den Alltag erleichtern. Pflegekassen bieten außerdem individuelle Pflegeberatung an, um Betroffene und Angehörige über alle Leistungen zu informieren, bei Anträgen zu helfen und passende Unterstützungsangebote zu vermitteln. 
Insgesamt bieten die Pflegeleistungen der Pflegekassen ein umfangreiches Hilfesystem, das pflegebedürftige Menschen und ihre Familien wirkungsvoll im Alltag unterstützt. 


Pflegeversicherte, deren Pflegegrad anerkannt ist, haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen. Der Pflegegrad gibt an, dass die Person über einen Zeitraum von über sechs Monaten Pflege benötigt und in welcher Schwere die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Nach einem entsprechenden Antrag der Versicherten wird der Pflegegrad durch eine Pflegebegutachtung festgestellt. Bei genaueren Fragen zum Ablauf können wir Ihnen die Dienste von Familiara empfehlen, wo Sie eine kostenlose Erstberatung vereinbaren können.

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Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox

Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:

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Pflege zu Hause ist teuer – Pflegeleistungen helfen weiter

Pflegeleistungen können den Pflegebedürftigen, aber auch den pflegenden Angehörigen, eine finanzielle Entlastung geben und helfen weiter. Nur viele Betroffene kennen die gesetzlichen Ansprüche und Pflegeleitungen gar nicht und im online zu findenden Pflegedschungel zurechtzukommen und die passenden Informationen zu finden ist schwer. Da die Pflege zu Hause immer teurer wird, besonders durch den Inflationsanstieg und höhere Löhne, sind entlastende Pflegeleitungen und teilweise Kostenerstattungen gerne zu nutzen. Haben Sie daher keine Scheu davor 0,00 € für Pflegehilfsmittel zu bezahlen. Sie haben ein gesetzliches Anrecht bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit. Wichtig ist zu nennen, dass alle Pflegeleistungen nur bei einer Pflegebedürftigkeit, bei einem anerkannten Pflegegrad, zu nutzen sind. Mit unserem Partner der Deutschen Pflegeleitungen haben Sie eine transparente Übersicht über alle angebotenen Services und Dienste aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Entlastung der häuslichen Pflege und wählen Sie geeignete Unterstützungen nach Bedarf aus.


Die steigenden Kosten der Lebenserhaltung wie Strom, Gas aber auch Lebensmittel führen dazu, dass viele die Pflege zu Hause finanziell nicht mehr stemmen können und auf Pflegeleistungen angewiesen sind. Aufgrund der steigenden Kosten können einige Betroffenen besonders wichtige Unterstützung im Pflegealltag durch Pflege- und Betreuungsleistungen, wie etwa die Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag, nicht mehr für die erforderlichen Stunden eines Pflegedienstes nutzen (Stand 09.2024). 

Pflegeleistungen des Pflegegelds und Entlastungsbeitrags

Falls Angehörige oder Freunde die Pflege zu Hause, auch im Wohnumfeld des Betroffenen übernehmen, erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 monatlich Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. Solange eine ausreichende Pflege oder Betreuung gewährleistet ist, ist das Pflegegeld frei zu nutzen. Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung an das entsprechende Bankkonto überweisen. Nachstehendes Pflegegeld steht Pflegebedürftigen zur Pflegehilfe als Pflegeleistung monatlich zur Verfügung (Stand 2024):
Pflegegrad 1 || kein Anrecht
Pflegegrad 2 ||    332,00 €
Pflegegrad 3 ||    573,00 €
Pflegegrad 4 ||    765,00 €
Pflegegrad 5 ||    947,00 €

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten als Pflegeleistung einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00 €, unabhängig der Schwere der Beeinträchtigung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit. Auf diese Weise ist es möglich, die Ausgaben für spezifische Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Nachbarschaftshilfe oder Haushaltshilfe zu decken. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zu verschonen und bei der Ansparung einer gewissen Summe rückwirkend auszahlen zu lassen. Sie haben auch die Option, ungenutzte Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag zu überführen, wenn nötig. Sprechen Sie dazu allerdings mit Ihrer Versicherung.

Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege

Die Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 2 pro Monat in Anspruch nehmen, wenn sie durch einen Pflegedienst zu Hause gepflegt werden. Diese Pflegeleistungen sind zweckgebunden und der Pflegedienst rechnet für Sie direkt mit der Pflegekasse ab.

Technische Pflegeleistungen

Für die Sicherung im Wohnumfeld, wenn sich für die Pflege zu Hause entschieden wird, steht ein monatlicher Zuschuss von 25,50 € für die Basisversion eines Hausnotrufsystems als Förderung bereit. Durch den Hausnotruf, der aus einem Sender und einer Empfängerstation besteht, kann mittels Knopfdruck vom Sender aus, welcher der Pflegebedürftige am Körper trägt, Hilfe gerufen werden.
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Pflegeleistung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Sollten Sie Bedarf ein Inkontinenzschutz, Einmalhandschuhen, Schutzschürzen, Mundschutz wie FFP2 oder Desinfektionsmittel für Hände und Flächen haben, stehen Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Pflegeleistungen zur Verfügung. Diese können Sie bequem online in 5 Minuten als kostenlose Pflegebox bei einem Leistungserbringer beantragen. Der Anbieter übernimmt dabei für Sie den gesamten Prozess der Antragsstellung, dem Durchsetzen der Genehmigung, den Einkauf der Markenprodukte, den monatlichen Versand an Ihre Wunschadresse sowie die Abrechnung der Kostenerstattung mit der Pflegekasse. Sie müssen sich um keine bürokratischen Hürden kümmern und können sich auf die eigentliche Pflege konzentrieren. Jetzt einen passenden Pflegebox-Anbieter im Vergleich wählen ➞

Pflegeleistungen in Deutschland

Vielfalt der Pflegeleistungen – passgenau für jede Lebenssituation 

In Deutschland ist das Thema Pflege längst mehr als eine private Angelegenheit – es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und eine zentrale Säule des Sozialstaats. Angesichts des demografischen Wandels, der stetig steigenden Lebenserwartung und des medizinischen Fortschritts wächst nicht nur die Zahl der Pflegebedürftigen, sondern auch der Bedarf an passenden Unterstützungsangeboten. Die Pflegeversicherung für die Pflegeleistungen, geregelt im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), stellt in diesem Kontext ein verlässliches Fundament dar, um pflegebedürftigen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten.

Pflegebedürftigkeit ist so individuell wie die Menschen selbst. Daher umfasst das System der Pflegeleistungen in Deutschland eine breite Palette an Angeboten, die auf unterschiedliche Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten sind. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen, ergänzt durch neue Wohnformen und zahlreiche ergänzende Hilfen. Für viele Betroffene steht der Wunsch, im eigenen Zuhause bleiben zu können, im Vordergrund. Die häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste bildet daher das Herzstück der Pflege in Deutschland. Rund 70 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden aktuell im häuslichen Umfeld betreut – häufig von Familienmitgliedern, Nachbarn oder Freunden. Hier greift die Pflegeversicherung mit Pflegeleistungen wie dem Pflegegeld, das direkt an die Pflegeperson ausgezahlt wird, oder Pflegesachleistungen, wenn professionelle Dienste in Anspruch genommen werden. Kombinationsleistungen ermöglichen eine flexible Mischung aus beidem.

Bei steigendem Pflegebedarf kann es sinnvoll oder notwendig sein, auf teilstationäre Angebote wie die Tages- oder Nachtpflege zurückzugreifen. Diese Angebote bieten nicht nur pflegerische Betreuung in einem geschützten Rahmen, sondern geben pflegenden Angehörigen wichtige Auszeiten, etwa zur Erholung oder zur Berufstätigkeit. Reicht die ambulante Versorgung dauerhaft nicht mehr aus, kommt die vollstationäre Pflege in Pflegeheimen infrage. Auch hier unterstützt die Pflegeversicherung mit festen Leistungsbeträgen – wobei der Eigenanteil für die Betroffenen zuletzt verstärkt in den gesellschaftlichen Fokus gerückt ist.

Innovative Pflegeformen und neue Wohnkonzepte

Neben den klassischen Versorgungsformen entwickeln sich zunehmend neue Wohn- und Pflegeformen, die den Wunsch nach Selbstständigkeit und Gemeinschaft miteinander verbinden. Betreutes Wohnen, Pflege-Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser sind moderne Antworten auf die Anforderungen unserer Zeit. Sie bieten älteren Menschen die Möglichkeit, in einer sicheren Umgebung zu leben, während sie zugleich an sozialen Kontakten teilhaben und bei Bedarf pflegerisch versorgt werden können.

Entlastung für pflegende Angehörige – eine tragende Säule des Systems

Besondere Aufmerksamkeit gilt den pflegenden Angehörigen, die einen Großteil der Pflegearbeit in Deutschland leisten. Für sie gibt es verschiedene Entlastungsangebote, etwa die Verhinderungspflege, wenn sie selbst krank oder im Urlaub sind, oder die Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten oder in Übergangsphasen. Auch der monatliche Entlastungsbetrag kann für zusätzliche Hilfen wie Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter genutzt werden. Zur Orientierung und Unterstützung stehen Pflegestützpunkte sowie zahlreiche Beratungsstellen bereit, die kompetent und individuell über die bestehenden Möglichkeiten aufklären – von der Antragstellung bis hin zur konkreten Organisation der Pflege. Wichtig ist: Pflegeleistungen müssen beantragt werden, oft über die Pflegekasse oder Leistungserbringer, und setzen die Einstufung in einen Pflegegrad voraus. Eine sorgfältige Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist dabei entscheidend.

Digitale Angebote für schnelle Information und konkrete Unterstützung

In einer digitalisierten Welt ist der Zugang zu Informationen entscheidend. Plattformen wie pflegeleistungen-nachschlagen.de haben es sich zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen schnelle und verlässliche Orientierung zu geben. Als Informationsportal bietet die Seite gebündeltes Wissen über gesetzliche Pflegeleistungen, unterstützt bei der Antragstellung und verknüpft Nutzer mit qualitätsgeprüften Anbietern, die die entsprechenden Leistungen direkt anbieten können. Der Vorteil: Alle Empfehlungen sind transparent, kostenfrei nutzbar und auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. So wird aus dem oft komplexen Pflegesystem ein verständlicher, handhabbarer Wegweiser durch die vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung. Das Portal richtet sich vor allem an pflegende Angehörige, die im Alltag oft wenig Zeit haben, sich durch Paragraphen und Anträge zu kämpfen. Mit wenigen Klicks erhalten sie konkrete Empfehlungen, können Pflegeleistungen direkt beantragen oder sich über Zuschüsse und Anspruchsgrundlagen informieren. Auch Aktualisierungen zu Gesetzesänderungen oder Leistungsanpassungen werden laufend eingepflegt, sodass man stets auf dem neuesten Stand bleibt.

Pflege in Deutschland – Herausforderung und Chance zugleich

Das deutsche Pflegesystem steht vor großen zukünftigen Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst, während gleichzeitig der Fachkräftemangel und finanzielle Belastungen zunehmen. Doch die Vielfalt der Pflegeleistungen, das umfassende Beratungssystem und die Unterstützung durch digitale Informationsangebote zeigen auch: Es gibt bereits heute viele Wege, Menschen im Alter oder bei Krankheit gut zu versorgen – und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten.


Pflegeleistungen in Deutschland bieten ein stabiles Fundament, um älteren und hilfebedürftigen Menschen ein Leben in Sicherheit und Würde zu ermöglichen. Von der häuslichen über die stationäre Pflege bis hin zu innovativen Wohnformen und digitalen Hilfestellungen – das System ist breit aufgestellt. Entscheidend ist, dass Betroffene und Angehörige wissen, welche Leistungen ihnen zustehen, wie sie diese beantragen und welche Unterstützungsangebote sie nutzen können. Informationsportale wie pflegeleistungen-nachschlagen.de leisten hier einen wichtigen Beitrag, indem sie Überblick, Transparenz und direkte Hilfe in einer oft unübersichtlichen Pflegelandschaft bieten. Wer rechtzeitig informiert ist, kann viele Leistungen unkompliziert nutzen – und so den Alltag für sich und seine Angehörigen spürbar erleichtern.

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