Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
Der 3. Dezember soll auf Menschen in der Pflege sowie die schwierige Lebenssituation aufmerksam machen.
Tag der Menschen mit Behinderung
Am 3. Dezember wird jährlich der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen gefeiert. Bereits im Jahr 1993 gründeten die Vereinten Nationen diesen Tag der Gleichstellung. Es hat zum Ziel, die Aufmerksamkeit auf die häufig herausfordernde sowie schwierige Lebenssituation von Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu lenken und die Inklusion - gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft - nachhaltig zu fördern.
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Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen ermöglicht die Visibilität der Gesellschaft auf das Thema Pflege und Menschen mit Beeinträchtigung.
Tag der Menschen mit Behinderung in der Historie
Eine Behinderung darf niemanden benachteiligt machen: Vor dreißig Jahren wurde dieser Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes hinzugefügt. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention wurde vor Jahren (im Dezember 2006) in Deutschland verabschiedet. Sowohl das Grundgesetz als auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beeinflussen dadurch die Behindertenpolitik der Bundesregierung und betonen, dass es in Deutschland ein Menschenrecht ist, Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vollständig teilhaben zu lassen und in der Gesellschaft zu integrieren.
Die Hinzufügung vom Artikel 3 zum Grundgesetz hat das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Anliegen behinderter Menschen gestärkt. Im Mittelpunkt der Behindertenpolitik der Bundesregierung stehen seitdem die Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit, da sie die Bedingung für Selbstbestimmung und Teilhabe darstellen. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung weckt zudem durch die Medien zusätzliche Aufmerksamkeit.
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Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", wurde am 15. November 1994 in Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Seitdem hat die Verfassung Menschen mit Behinderungen explizit geschützt. So sind Benachteiligungen aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen verfassungsrechtlich sogar untersagt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2023 in Deutschland etwa 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung. Zum größten Teil (91 Prozent) waren die Behinderungen auf eine Krankheit zurückzuführen, wobei etwa drei Prozent angeboren oder im ersten Lebensjahr entstanden sind. Ein Unfall oder eine Berufskrankheit waren für ein Prozent der Behinderten verantwortlich.
Besondere medizinische Fähigkeiten sind für die Versorgung von Menschen mit Behinderung erforderlich. Nicht immer orientiert sich die ärztliche Kommunikation über Diagnose und Behandlung an den Anforderungen der Pflegebedürftigen. Aus diesem Grund gibt es leider Situationen, in denen dies nicht in der Standardversorgung beachtet wird. Dadurch bleibt die Kombination von Gesundheitskompetenz und Inklusion eine Herausforderung. Eine barrierefreie Kommunikation in leichter Sprache sowie ein barrierefreier Zugang zu medizinischen Einrichtungen sind die Voraussetzungen für eine angemessene Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, eine sinnvolle Strategie zur Förderung der Gesundheitskompetenz zu entwickeln, die spezielle Anliegen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Das oberste Ziel sollte darin bestehen, sämtliche Menschen für eine gesunde Lebensweise zu motivieren und die Idee der Förderung der Gesundheit zu fördern.
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung trägt dazu bei daran zu erinnern, dass betroffenen Menschen die bestmögliche Integration in der Gesellschaft erhält und soll zudem darauf aufmerksam machen, weiterhin an Verbesserungen zu arbeiten, um die Menschen mit Behinderungen barrierefreies Leben im Alltag weitestgehend zu ermöglichen.
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung sorgt jährlich für die Aufmerksamkeit der Inklusion.
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