Verhinderungspflege verstehen
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Die Pflegeleistung der Verhinderungspflege
Die Pflegeversicherung bietet die Verhinderungspflege, die auch als Ersatzpflege oder Urlaubsvertretungspflege bekannt ist, als Dienstleistung im Rahmen der häuslichen Pflege zur Entlastung betroffener Familien an. Pflegende Angehörige sollten sich gelegentlich eine Pause von der Pflege einlegen, um Erholung sowohl körperlich als auch geistig zu bekommen. Aber auch zum Beispiel einfach für einige Stunden, um einen Behördentermin wahrzunehmen oder einkaufen zu gehen. Gelegentlich brauchen die Verwandten auch für mehrere Tage oder Wochen eine Pause in der Pflege, da sie krank sind oder Urlaub geplant haben und für den Erhalt der eigenen Gesundheit machen wollen. Genau für diese Bedürfnisse wird die Verhinderungspflege angeboten, mit der Hauptpflegepersonen eine Vertretung erhalten können und einige Stunden oder auch mehr eine Auszeit nehmen können. Verhinderungspflege verstehen und wissen, was pflegenden Angehörigen zusteht.
Verhinderungspflege und die Leistung an sich
Dabei gibt es zwei Arten der Verhinderungspflege, die tage- und die stundenweise Verhinderungspflege. Generell wird die Verhinderungspflege als tageweise betrachtet, wenn sie täglich mehr als acht Stunden dauert. Unter acht Stunden wird von stundenweiser Verhinderungspflege gesprochen. Die Verhinderungspflege kann innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt bis zu sechs Wochen beantragen werden. Dazu stellen die Pflegekassen jährlich insgesamt 1.612,00 € (Stand 2024) an finanziellen Mittel bereit. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, dass die Pflege von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst übernommen wird. Sie kann auch von Freunden, Bekannten oder Angehörigen übernommen werden. Zu den wesentlichen Aufgaben der Verhinderungspflege gehören sämtliche herkömmlichen Tätigkeiten in der Pflege, die sicherstellen, dass die betroffene Person im Alltag zurechtkommt. Dazu zählen unter anderem die Körperpflege, tägliche Ernährung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie weitere Betreuungsleistungen. Darüber hinaus kann die kostenlose Pflegebox im Wert von bis zu 42,00 € mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmitteln als unterstützende Pflegeleistung in der häuslichen Pflege zur Entlastung in der Verhinderungspflege helfen.
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Prämissen zur Verhinderungspflege
Um die Verhinderungspflege zu beantragen, müssen die betroffene Personen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Die pflegebedürftige Person sowie die eingetragene Pflegeperson und deren Ersatzkraft, die zur Verhinderungspflege eingesetzt werden soll, sind natürlich direkt involviert. Um eine Verhinderungspflege zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad von 2 oder höher aufweisen. Der Grund dafür liegt darin begründet, dass der Pflegegrad 1 normalerweise nur bei geringfügigen Einschränkungen der Selbstständigkeit festgelegt wird und somit die Personen nicht für die Verhinderungspflege berechtigt sind. Zudem muss vorausgesetzt werden, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate gepflegt wurde, wobei diese Zeit nicht ununterbrochen nachzuweisen ist, da Pausen von weniger als vier Wochen erlaubt sind.
Die Verhinderungspflege erfolgt entweder durch ambulante Pflegedienste oder durch Einzelpersonen wie Angehörige. Bei einem Pflegedienst handelt es sich bei der Ersatzpflegeperson um eine fachkundige Pflegekraft. Einzelpersonen wie Freunde, Nachbarn oder Verwandte können die Verhinderungspflege allerdings auch übernehmen. Dafür gelten bei nahen Verwandten besondere Regeln für die Höhe der Leistung, aber Sie müssen keine zusätzlichen spezifischen Voraussetzungen erfüllen, um für die Verhinderungspflege infrage zu kommen. Informieren Sie sich zu den genauen Prämissen am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse, da sich zu den jeweiligen Institutionen gegebenenfalls Unterschiede ergeben könnten.
Verhinderungspflege beantragen
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, trägt die Pflegekasse die Ausgaben für die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Dabei ist es nicht erforderlich, den gesamten Anspruch einzeln am Stück zu nutzen, sondern der Anspruch auf Verhinderungspflege kann im Laufe des Jahres aufgeteilt werden. In einem Kalenderjahr werden von der Pflegekasse 1.612,00 € (Stand 2024) für die Verhinderungspflege gezahlt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, Verwandte oder Nachbarn erbracht wird. Angehörige bis zum zweiten Grad und Personen, die im selben Haushalt leben, erhalten eine Verringerung der Verhinderungspflege auf höchstens das 1,5-fache des Pflegegeldes.
Den Antrag auf Verhinderungspflege wird immer bei der zuständigen Pflegekasse von der pflegebedürftigen Person gestellt. Dieser Dienst wird inzwischen auch oft direkt über die Pflegekassen online angeboten. Andernfalls ist es auch möglich, diesen Antrag per Post zu stellen. Es besteht auch die Möglichkeit einer rückwirkenden Antragstellung – bis zu vier Jahre nachträglich ist dies möglich. Eine Vielzahl von Informationen ist für den Antrag erforderlich, darunter Informationen über den Zeitraum und den Umfang der Verhinderungspflege sowie über die Ersatzpflegeperson bzw. die Einrichtung.
Nachdem die Pflegekasse die Kosten erfolgreich genehmigt hat, müssen sie anhand geeigneter Nachweise die anfallenden Kosten abgerechnet werden. Im Falle einer rückwirkenden Beantragung ist es möglich, dies direkt mit dem Antrag zu tun. Für eine Abrechnung mit der Pflegekasse sind alle Unterlagen zu sammeln und auf Anfrage vorzulegen. Dazu gehören Rechnungen oder Quittungen, die mit der Betreuung in Verbindung stehen, sowie Belege für Fahrtkosten oder Verdienstausfälle. Verhinderungspflege ist für die häusliche Pflege eine super Entlastung!
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