Pflegegrad beantragen

Mit der Beantragung eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf entlastende Pflegeleistungen!

Pflegegrad noch heute beantragen

Das System, mit dem Pflegegrade in Deutschland berechnet werden, ist für viele Menschen kompliziert und schwer verständlich. Oftmals sind für Laien die Kriterien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht eindeutig und klar zu verstehen, was zu einer starken Ablehnungsrate bei den Pflegekassen führen kann. Statistiken deuten darauf hin, dass etwa ein Fünftel der gestellten Anträge zu einem Pflegegrad abgelehnt werden und da jede zweite betreffende Person mit dem Resultat nicht zufrieden ist. Unser Partner Familiara, ein unabhängiges Unternehmen von Experten gegründet, setzt sich für Ihre Ansprüche nachhaltig ein.
Wenn Sie Pflegeleistungen der Pflegeversicherung nutzen und in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie einen Pflegegrad. Dazu stellen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen bei Bedarf formlosen Antrag. Einige Kranken- und Pflegekassen bieten auf Ihren Webseiten oder App spezielle Formulare mit notwendigen Feldern an, welche aber nicht zwingend zur Beantragung notwendig sind. Sie entscheiden und haben die Wahl.

Mit dem Pflegegrad wird in Deutschland die Schwere der Beeinträchtigung, sowohl physisch als auch psychisch, festgestellt und definiert. Dazu stellt nach der Antragsstellung des Betroffenen bei der Pflegekasse der medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) ein Hausbesuch durch und wird anhand eines Begutachtungsbogens sechs verschiedene Kategorien bewerten. Die sechs Bereiche sind festgelegt in:

➤ Beweglichkeit und eigenständige Mobilität

➤ Kognitive sowie kommunikative Fähigkeiten

➤ Verhaltensweisen und psychische Probleme

➤ Die Selbstversorgung Hygiene und Ernährung

➤ Bewältigung mit Krankheiten und Therapien

➤ Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Ein Gutachter des MDK überprüft bei gesetzlich Versicherten also die Selbstständigkeit des potenziellen Leistungsnehmers, bevor eine pflegebedürftige Person Pflegeleistungen – egal welchen Grades – erhält. Bei Privatversicherten wird von einer anderen medizinischen/pflegerischen Gutachterstelle entsprechend eine Bewertung vorgenommen.

Benötigen Sie eine Pflegeberatung zum Pflegegrad-Erstantrag?

Unser Partner, die Familiara GmbH aus Berlin, unterstützt Sie gerne bei der Beantragung eines Pflegegrad-Erstantrages und steht Ihnen bei Fragen zur Seite. Familiara ist seit dem Jahr 2004 Deutschlands führende Pflegegradberatung für die Durchsetzung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und möchte sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Familienmitglieder von Beginn an die ihnen gewährten Unterstützungsleistungen von der Pflegeversicherung erhalten. 

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Warum Familiara zur Beantragung eines Pflegegrades wählen?

Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, Leistungsansprüche gegenüber gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen einzureichen und für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige durchzusetzen. Familiara hilft den Kunden dabei, Pflegeversicherungsleistungen zu beantragen und Widersprüche durchzusetzen, etwa bei fehlerhaften Kassenbescheiden. Mit ihrem Netzwerk ist Familiara die kostenpflichtige Alternative zu den kostenlosen Beratungsangeboten der Pflegekassen. Die Kosten der Pflegeberatung, beispielsweise für den Erstantrag für einen Pflegegrad, sind in der Regel teilweise oder vollständig privat zu tragen. Das hat für die Kunden von Familiara aber auch einen großen Vorteil: Weil Familiara für ihre Leistung kein Geld von den Kassen bekommt, sind sie völlig unabhängig von deren Interessen.

Familiara verfügt derzeit (Stand 2024) über ein landesweites Netzwerk von etwa 150 Pflegesachverständigen und Pflegeberatern, um die Beratung zur Pflegehilfe anzubieten. Die Kooperationspartner sind in der Regel selbst als Gutachter für die Sozialgerichte, den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof tätig und haben stets eine Spezialisierung auf das Leistungsrecht der Pflegeversicherung. Mit Familiara als Partner bei der Beauftragung eines Pflegegrades haben Sie eine deutlich höhere Erfolgsaussicht bei der Beantragung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei der Pflegekasse, als dies durch Laien oder mithilfe von kostenlosen Beratungsangeboten am Markt möglich wäre.
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In vielerlei Hinsicht ist es belastend, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird – sowohl für die betroffene Person als auch für die mit der Pflege betrauten Personen. Ausnahmesituationen kommen oft aus emotionalen, finanziellen und organisatorischen Gründen vor. Darüber hinaus ist es notwendig, sich mit der Pflegeversicherung ordentlich auseinanderzusetzen, um gesetzliche Förderungen nutzen zu können. Es ist notwendig, Leistungsangebote zu erkennen, zu verstehen und anzufordern. Das System der deutschen Pflegeversicherung ist weltweit unvergleichbar, bürokratisch und häufig unfair. Es wird angenommen, dass ungefähr 35 Prozent aller ausgestellten Bescheide fehlerhaft sind, da sie nicht den tatsächlichen Pflegebedarf genau darstellen.
Familiara unterstützt Sie und erhöht Ihre Chance auf die bei einem Pflegefall zustehenden Leistungen enorm.

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Mit Pflegegrad Pflegeleistungen wahrnehmen

Deutsche Bürger haben gesetzlichen Anspruch gegenüber der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse, wenn eine Pflegebedürftigkeit von 1 oder höher festgestellt wurde. Mit dem Pflegegrad können sowohl finanzielle aber auch zeitliche Entlastungen wahrgenehmen werden.
Entdecken Sie zu den einzelnen Pflegegraden die verschiedenen Entlastungen.
1. Pflegegrad » Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (Punkte der Begutachtung: 12,5 bis 27)
2. Pflegegrad » Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (Punkte der Begutachtung: 27 bis 47,5)

3. Pflegegrad » Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (Punkte der Begutachtung: 47,5 bis 70)

4. Pflegegrad » Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (Punkte der Begutachtung: 70 bis 90)

5. Pflegegrad » Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Punkte der Begutachtung: 90 bis 100) 


Es werden Sonderfälle besonders bewertet. Das gilt für:

  • Spezieller Bedarf: Einzelfallregelung für Menschen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
  • Im Kindesalter Pflegegrad: Sowohl das Begutachtungsverfahren als auch die Einstufung weichen teilweise ab.
  • Pflegegrade bei Demenz: Menschen mit einer Demenzerkrankung werden angemessen berücksichtigt. 


Nutzen Sie noch heute entlastende Ansprüche in der Pflege mit Pflegegrad!
Denken Sie an sich sowie die pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege.

Veränderung durch das Pflegestärkegesetz mit Beginn 2017

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit, welcher die Leistungen der Pflegeversicherung für den Pflegebedürftigen beeinflusste, hatte während der Pflegestufen eine weitere Bedeutung. Hierbei wurde er anhand der erforderlichen Pflegeminuten pro Tag berechnet. Gemäß der Begutachtung erfolgte eine Einteilung der Pflegebedürftigen in Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3. Die Einordnung erfolgt in nur 3 anstatt aktuell 5 Dimensionen zur Feststellung. Bei dieser Pflegestufeneinteilung wurden alle Personen, die körperlich zwar gesund waren, aber dennoch auf Hilfe angewiesen waren, ungerecht behandelt. In erster Linie handelte es sich um Personen mit Demenz sowie um Personen mit psychischen und psychischen Erkrankungen. Auch wenn Demenzpatienten körperlich gesund sind, brauchen sie aufgrund ihrer psychischen und geistigen Erkrankung oftmals viel Pflege. Hier wird bei den Pflegegraden auch von einer begrenzten Alltagskompetenz gesprochen. 

Daher war es bei der Ausarbeitung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes für den Start am 01.01.2017 von Wichtigkeit, den Begriff der Pflegebedürftigkeit so zu verändern, dass Pflegebedürftige mit Demenz und anderen psychischen oder geistigen Erkrankungen ebenfalls in einen der neuen Pflegestufe aufgenommen werden können. Alle Pflegebedürftigen, unabhängig davon, ob sie physische, psychische oder psychische Beeinträchtigungen haben, sollten gleichermaßen auf die Leistungen der Pflegeversicherung zugreifen können. Eine Bewertung der Pflegegrade, die auf den Einschränkungen im Alltag basiert, kann das heutzutage viel genauer darstellen. Pflegegrad beantragen und von Leistungen profitieren ist nicht nur ein wichtiger Faktor für Betroffene, sondern besonders bei der häuslichen Pflege auch für Angehörige.

Wie wird ein Pflegegrad festgelegt

Eine Vielzahl von Kriterien sind für die Ermittlung vom Pflegegrad in jedem Lebensbereich festgelegt. Die Pflegegradbegutachtung wird für sechs verschiedene Kategorien oder Segmenten vorgenommen, wo unterschiedliche Unterfaktoren berücksichtigt werden.
 

☛  Eigene Kompetenz zur Selbstversorgung

Für die Ermittlung dieser Kompetenz werden dreizehn Kriterien berücksichtigt.

  • Waschen des vorderen Oberkörpers
  • Routinemäßiges Duschen oder Baden
  • Körperpflege wie Kämmen und Zähneputzen
  • Eigenes An- und Auskleiden
  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Regelmäßiges Essen und Trinken
  • Benutzung der Toilette
  • Bewältigung einer möglichen Inkontinenz
  • Umgang mit Dauerkathetern oder Stoma


☛  Bewältigung mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

In diesem Modul werden sechzehn Kriterien herangezogen und die Häufigkeit der Maßnahme pro Tag oder pro Woche bewertet.

  • Der Umgang mit Medikamenten
  • Injektionen legen 
  • Einreibungen von Salben
  • Messung und Deutung von Körperzuständen
  • Verbandswechsel (nicht unbedingt täglich)
  • Nutzung von Abführmethoden (nicht unbedingt täglich) 
  • Therapiemaßnahmen (nicht unbedingt täglich) 

Weiterhin gehören Arztbesuche und Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen dazu. Brauchen die Betroffenen Unterstützung bei diesen Maßnahmen, steigt der Punktwert je öfter diese Maßnahmen notwendig werden.

 
☛  Kognitive und kommunikativen Fähigkeiten

Zu dieser Kategorie werden die vorhandenen Fähigkeiten bei elf Kriterien überprüft.

  • Das Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
  • Örtliche und zeitliche Orientierung
  • Erinnern an Ereignisse oder Beobachtungen
  • Steuerung von mehrschrittigen Alltagshandlungen
  • Entscheidungen im Alltag zu treffen
  • Sachverhalte und Informationen zu verstehen
  • Erkennen von Risiken im Alltag
  • Mitteilungsfähigkeit von elementaren Bedürfnissen
  • Gesprächsbeteiligung

 

☛  Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Das Hauptaugenmerk in diesem Bereich liegt auf dreizehn Kriterien anhand der Häufigkeit des Auftretens.

  • Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
  • Nächtliche Unruhe und häufige Schlafunterbrechungen
  • Selbstschädigendes und vielfältiges aggressives Verhalten
  • Abwehr von pflegerischen und anderen unterstützenden Maßnahmen
  • Ängste und Befürchtungen
  • Wahnvorstellungen
  • Depressive Stimmungslage
  • Sozial inadäquate Verhaltensweisen

Die Bewertungen für die beiden zuletzt genannten Module gehen in der Gesamtbewertung kombiniert mit 15 Prozent ein.


☛  Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Hier werden sechs Kriterien im Modul berücksichtigt, die anhand der Selbständigkeit beurteilt werden.

  • Die Gestaltung des Tagesablaufs
  • Ruhen und Schlafen
  • Sich selbst beschäftigen können
  • Vorausschauendes Planen der Zukunft
  • Interaktion mit Personen in direktem Kontakt
  • Kontaktpflege mit Personen von Außen


☛  Die Mobilität und eigenständige Beweglichkeit

Zuletzt das Segment der Mobilität, welches fünf Kriterien umfasst.

  • Positionswechsel im Bett
  • Halten einer stabilen Sitzposition
  • Das alleinige Umsetzen 
  • Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs
  • Treppensteigen
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