Pflegekassen-Liste 2026: Leistungen und Kontakte im Überblick
Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Hier können Sie Leistungen der Pflegeversicherung online beantragen
Was versteht man unter einer Pflegekasse?
Eine Pflegekasse ist die zuständige Stelle innerhalb der deutschen Pflegeversicherung, die sich um alle Leistungen rund um Pflegebedürftigkeit kümmert. Sie ist organisatorisch an die jeweilige Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, gehören Sie automatisch auch zur entsprechenden Pflegekasse. Die Pflegekasse hat mehrere zentrale Aufgaben. Sie erhebt die Beiträge zur Pflegeversicherung, prüft Anträge auf Pflegeleistungen und übernimmt die Kosten für verschiedene Unterstützungsangebote. Dazu zählen zum Beispiel Pflegegeld, Leistungen für ambulante Pflegedienste, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder auch finanzielle Unterstützung für den Umbau der Wohnung.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Begutachtung des Pflegegrades. Wenn Sie einen Antrag stellen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, um den individuellen Pflegebedarf festzustellen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die Pflegekasse eine zentrale Anlaufstelle. Sie bietet Beratung, hilft bei der Organisation der Pflege und informiert über mögliche Unterstützungsangebote. Ziel ist es, die Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig Angehörige im Pflegealltag zu entlasten.
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Pflegeversicherung nach Personengruppen – einfach erklärt
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Jede Person ist verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Dabei ist die Pflegeversicherung immer an die jeweilige Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet: Dort, wo Sie krankenversichert sind, sind Sie in der Regel auch pflegeversichert und können dort direkt oder über Leistungserbringer Pflegeleistungen beantragen.
Gesetzlich Krankenversicherte
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie nichts weiter tun – die Pflegeversicherung besteht automatisch. Sie sind direkt bei der entsprechenden Pflegekasse mitversichert, ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen. Sollte Ihre Versicherungspflicht einmal entfallen, etwa durch einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die soziale Pflegeversicherung freiwillig weiterzuführen. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig.
Familienversicherte
Sind Sie über ein Familienmitglied mitversichert, entstehen für Sie in der Regel keine eigenen Beiträge zur Pflegeversicherung. Das betrifft vor allem Kinder sowie Ehe- oder Lebenspartner*innen, sofern ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (aktuell 556 Euro im Jahr 2025).
Für viele Familien ist das eine spürbare Entlastung, da der Versicherungsschutz dennoch vollständig bestehen bleibt.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Auch wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sind Sie verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. In diesem Fall erfolgt die Absicherung ebenfalls über eine Pflegekasse.
Allerdings besteht hier die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen – vorausgesetzt, Sie schließen stattdessen eine private Pflegepflichtversicherung ab.
Privat Krankenversicherte
Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie auch eine private Pflegeversicherung (PPV) abschließen. Diese funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Pflegeversicherung, unterscheidet sich jedoch in einem wichtigen Punkt: Statt festgelegter Sachleistungen erhalten Sie in der Regel eine Kostenerstattung.
Das bedeutet, dass Sie Pflegeleistungen zunächst selbst bezahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen.
Adresse und Kontakt ausgewählter Pflegekassen entdecken
Die Übersicht ist alphabetisch sortiert (Stand 2026)
Die Pflegekassen-Liste mit den Adressen zur direkten Kontaktaufnahme zur Klärung der Ansprüche für Pflegeleistungen.
Alternativ: Übersicht Pflegehilfe
AOK-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
AOK Niedersachsen
Niedersachen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
[email protected]
AOK Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
[email protected]
AOK Bayern
Freistaat Bayern
Carl-Wery-Straße 28
81739 München
[email protected]
AOK Bremen/Bremerhaven
Bremen, Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 95
28195 Bremen
[email protected]
AOK Hessen
Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg v.d.H.
[email protected]
AOK Nordost
M-V, Brandenburg & Berlin
Brandenburger Straße 72
14467 Potsdam
[email protected]
AOK NordWest
Schleswig-Holstein, NRW
Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund
Kontaktformular
AOK Rheinland/Hamburg
Hamburg, NRW
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
[email protected]
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Rheinland-Pfalz, Saarland
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
[email protected]
AOK Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
[email protected]
AOK Plus
Sachsen, Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
[email protected]
Kostenlose Online-Pflegekurse für Hilfe in der häuslichen Pflege wahrnehmen
Zu 100 % kostenlos! Denn die Pflege ist anspruchsvoll und die kostenlosen Pflegekurse sind für alle da. Ob Grundlagen der Pflege, Familienpflege oder Nachbarschaftshilfe – beim Leistungserbringer finden Sie die passende Unterstützung online. Wann und wo Sie möchten. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Pflegekurse von curendo® nach dem § 45 SGB XI vollständig – wir sind zertifizierter Partner und empfehlen die Leistung gerne weiter.
BARMER-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
BARMER
Bundesweit
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin
[email protected]
Innung-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
Mehr zur IKK (Innungskrankenkasse)
BIG direkt gesund
Bundesweit
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Kontaktformular
IKK - Die Innovationskasse
Bundesweit
Lachswehrallee 1
23558 Lübeck
[email protected]
IKK Brandenburg und Berlin
Berlin, Brandenburg
Ziolkowskistraße 6
14480 Potsdam
Kontaktformular
IKK classic
Bundesweit
Tannenstraße 4 b
01099 Dresden
[email protected]
IKK gesund plus
Bundesweit
Umfassungsstraße 85
39124 Magdeburg
[email protected]
IKK Südwest
Hessen, RLP, Saarland
Europaallee 3 – 4
66113 Saarbrücken
[email protected]
BKK-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
Mehr zur BKK (Betriebskrankenkasse)
Audi BKK
Bundesweit
Ferdinand-Braun-Straße 6
85053 Ingolstadt
[email protected]
BAHN-BKK
Bundesweit
Franklinstraße 54
60486 Frankfurt am Main
[email protected]
BERGISCHE BKK
Hamburg, Hessen, NRW
Heresbachstraße 29
42719 Solingen
[email protected]
Bertelsmann BKK
Bundesweit
Carl-Miele-Str. 214
33311 Gütersloh
[email protected]
Betriebskrankenkasse Mobil
Bundesweit
Friedenheimer Brücke 29
80639 München
[email protected]
BKK PwC
(Nur für Mitarbeitende)
Burgstraße 1 - 3
34212 Melsungen
Kontaktformular
BKK Akzo Nobel Bayern
Freistatt Bayern
Glanzstoffstraße 1
63906 Erlenbach
[email protected]
BKK B. Braun Aesculap
(Nur für Mitarbeitende)
Grüne Straße 1
34212 Melsungen
[email protected]
BKK BPW Bergische Achsen KG
(Nur für Mitarbeitende)
Ohler Berg 1
51674 Wiehl
[email protected]
BKK Deutsche Bank AG
(Nur für Mitarbeitende)
Königsallee 60c
40212 Düsseldorf
bkkdb.info@bkkdb․de
BKK Diakonie
Bundesweit
Königsweg 8
33617 Bielefeld
[email protected]
BKK Euregio
Hamburg, NRW
Boos-Fremery-Str. 66
52525 Heinsberg
[email protected]
BKK EVM
(Nur für Mitarbeitende)
Schützenstraße 80-82
56068 Koblenz
[email protected]
BKK EWE
(Nur für Mitarbeitende)
Staulinie 16–17
26122 Oldenburg
[email protected]
BKK exklusiv
Bundesweit
Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
[email protected]
BKK Faber-Castell & Partner
Freistaat Bayern
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
[email protected]
BKK firmus
Bundesweit
Gottlieb-Daimler-Str. 11
28237 Bremen
[email protected]
BKK Freudenberg
Bundesweit
Höhnerweg 2 – 4
69469 Weinheim
[email protected]
BKK Seidensticker
Bundesweit
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
[email protected]
BKK Groz-Beckert
(Nur für Mitarbeitende)
Unter dem Malesfelsen 72
72458 Albstadt
[email protected]
BKK Herkules
Bayern, Hessen, NDS
Jordanstraße 6
34117 Kassel
[email protected]
BKK Linde
Bundesweit
Konrad-Adenauer-Ring 33
65187 Wiesbaden
[email protected]
BKK MAHLE
(Nur für Mitarbeitende)
Pragstraße 26-46
70376 Stuttgart
[email protected]
BKK Melitta
Bundesweit
Marienstr. 122
32425 Minden
[email protected]
BKK Miele
(Nur für Mitarbeitende)
Carl-Miele-Straße 29
33316 Gütersloh
[email protected]
BKK MTU
(Nur für Mitarbeitende)
Hochstraße 40
88045 Friedrichshafen
[email protected]
BKK PFAFF
Rheinland-Pfalz
Pirmasenser Str. 132
67655 Kaiserslautern
[email protected]
BKK Pfalz
Bundesweit
Lichtenberger-Straße 16
67059 Ludwigshafen
[email protected]
BKK ProVita
Bundesweit
Rotkreuzplatz 8
80634 München
[email protected]
BKK Public
(Nur für Mitarbeitende)
Thiestr. 15
38226 Salzgitter
[email protected]
BKK Rieker.RICOSTA.Weisser
(Nur für Mitarbeitende)
Gänsäcker 3
78532 Tuttlingen
[email protected]
BKK Salzgitter
(Nur für Mitarbeitende)
Thiestr. 15
38226 Salzgitter
[email protected]
BKK Scheufelen
Baden-Württemberg
Schöllkopfstraße 65
73230 Kirchheim/Teck
[email protected]
BKK Schwarzwald-B-H
Baden-Württemberg
Löhrstr. 45
78647 Trossingen
[email protected]
BKK Technoform
Teilweise bundesweit
August-Spindler-Straße 1
37079 Göttingen
[email protected]
BKK Textilgruppe
Freistaat Bayern
Fabrikzeile 21
95028 Hof
[email protected]
BKK VDN
Hamburg, NRW, Sachsen
Rosenweg 15
58239 Schwerte
[email protected]
BKK VerbundPlus
Bundesweit
Zeppelinring 13
88400 Biberach
[email protected]
BKK VBU
Bundesweit
Lindenstraße 67
10969 Berlin
[email protected]
BKK Voralb HELLER
(Nur für Mitarbeitende)
Gebrüder-Heller-Straße 15
72622 Nürtingen
[email protected]
BKK Werra-Meissner
Bayern, Hessen
Straßburger Straße 5
37269 Eschwege
[email protected]
BKK Wirtschaft & Finanzen
Bundesweit
Bahnhofstraße 19
34212 Melsungen
[email protected]
BKK Würth
(Nur für Mitarbeitende)
Gartenstraße 11
74653 Künzelsau
[email protected]
BKK ZF & Partner
(Nur für Mitarbeitende)
Casinostraße 47
56068 Koblenz
[email protected]
BKK DürkoppAdler
Nordrhein-Westfalen
Stieghorster Str. 66
33605 Bielefeld
[email protected]
BKK24
Bundesweit
Sülbecker Brand 1
31683 Obernkirchen
[email protected]
BMW BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Mengkofener Str. 6
84130 Dingolfing
[email protected]
Bosch BKK
Teilweise bundesweit
Kruppstr. 19
70469 Stuttgart
[email protected]
Continentale BKK
Bundesweit
Sengelmannstr. 120
22335 Hamburg
[email protected]
Debeka BKK
Bundesweit
Im Metternicher Feld 50
56072 Koblenz
[email protected]
energie-BKK
Bundesweit
Oldenburger Allee 24
30134 Hannover
[email protected]
Ernst & Young BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Arnulfstr. 59
80636 München
[email protected]
KARL MAYER BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Industriestraße 3
63179 Obertshausen
[email protected]
Koenig & Bauer BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Friedrich-Koenig-Str. 4
97080 Würzburg
[email protected]
Krones BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Bayerwaldstraße 2L
93073 Neutraubling
[email protected]
Mercedes-Benz BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Mercedesstr. 120
70372 Stuttgart
Keine zentrale Mailadresse
Merck BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Frankfurter Str. 129
64293 Darmstadt
[email protected]
mhplus BKK
Bundesweit
Franckstrasse 8
71636 Ludwigsburg
[email protected]
Novitas BKK
Bundesweit
Schifferstraße 92-100
47059 Duisburg
Kontaktformular
Pronova BKK
Bundesweit
Rheinallee 13
67061 Ludwigshafen
[email protected]
R+V BKK
Bundesweit
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden
[email protected]
Salus BKK
Bundesweit
Züricher Straße 27
81476 München
[email protected]
SECURVITA BKK
Teilweise bundesweit
Lübeckertordamm 1-3
20099 Hamburg
[email protected]
SKD BKK
Teilweise bundesweit
Schultesstraße 19 A
97421 Schweinfurt
[email protected]
Südzucker BKK
(Nur für Mitarbeitende)
Joseph-Meyer-Str. 13-15
68167 Mannheim
[email protected]
TUI BKK
Bundesweit
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
[email protected]
VIACTIV BKK
Bundesweit
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
[email protected]
vivida BKK
Bundesweit
Spittelstraße 50
78056 Villingen-Schwenningen
[email protected]
WMF BKK
Bundesweit
Fabrikstraße 48
73312 Geislingen
[email protected]
DAK-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
Mehr zur DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse)
DAK
Bundesweit
Nagelsweg 27 - 31
20097 Hamburg
[email protected]
HEK-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
Mehr zur HEK (Hanseatische Krankenkasse)
HEK
Bundesweit
Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
22041 Hamburg
[email protected]
hkk-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
Mehr zur hkk (Handelskrankenkasse)
hkk
Bundesweit
Martinistraße 26
28195 Bremen
[email protected]
KKH-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
Mehr zur KKH (Kaufmännische Krankenkasse)
KKH
Bundesweit
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
[email protected]
KNAPPSCHAFT-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
KNAPPSCHAFT
Bundesweit
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
[email protected]
TK-Pflegekassen-Liste für Adressen und Kontakte
Mehr zur TK (Techniker Krankenkasse)
TK
Bundesweite Pflegekassen
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Kontaktformular
Leistungen der Pflegekassen für die häusliche Pflege zum Nachschlagen
Die häusliche Pflege ist für viele Familien die wichtigste Form der Versorgung. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, und gibt Ihnen als Angehörige die Möglichkeit, aktiv an der Betreuung mitzuwirken. Gleichzeitig bringt sie jedoch auch Herausforderungen mit sich – organisatorisch, finanziell und emotional.
Um Sie in dieser Situation zu unterstützen, stellt die Pflegeversicherung eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung. Diese greifen ineinander und können individuell kombiniert werden, sodass Sie die Pflege bestmöglich an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen können.
Pflegegeld: finanzielle Unterstützung für Ihre Pflegeleistung
Das Pflegegeld ist eine der zentralen Leistungen der häuslichen Pflege. Es kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden und wird monatlich ausgezahlt. Ziel ist es, Ihre Pflegeleistung als Angehörige finanziell anzuerkennen und Ihnen mehr Flexibilität im Alltag zu geben.
Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es in der Regel an Sie weitergibt. Es dient dazu, die Versorgung sicherzustellen – also sowohl die Pflege selbst als auch unterstützende Tätigkeiten im Haushalt. Auch wenn das Pflegegeld keine vollständige Vergütung darstellt, ist es für viele Familien eine wichtige Grundlage, um die häusliche Pflege überhaupt leisten zu können.
Pflegesachleistungen: professionelle Unterstützung im Alltag
Neben dem Pflegegeld können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Auch diese stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und dienen der Finanzierung eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes.
Das bedeutet konkret: Ein professioneller Dienst übernimmt bestimmte Aufgaben – beispielsweise die Körperpflege, medizinische Versorgung oder Unterstützung im Haushalt. Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie die Kosten nach Einreichen der Rechnung erstattet.
In der Praxis entscheiden sich viele Angehörige für eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen. So können Sie selbst einen Teil der Pflege übernehmen und gleichzeitig gezielt Unterstützung in Anspruch nehmen.
Entlastungsbetrag: kleine Hilfe mit großer Wirkung
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser liegt aktuell bei bis zu 131 Euro pro Monat und ist zweckgebunden.
Er soll Ihnen als pflegende Angehörige Entlastung verschaffen und gleichzeitig die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Eingesetzt werden kann das Geld beispielsweise für:
- Haushaltshilfen
- Betreuungsangebote
- Alltagsbegleiter
Die Auszahlung erfolgt nicht direkt, sondern als Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Sie Rechnungen einreichen und den Betrag im Nachhinein erstattet bekommen. Gerade im Alltag kann dieser Zuschuss sehr wertvoll sein, um regelmäßige Unterstützung zu organisieren.
Umwandlungsanspruch: mehr Flexibilität bei der Pflege
Ein weniger bekannter, aber sehr hilfreicher Bestandteil ist der sogenannte Umwandlungsanspruch. Wenn Sie das Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie einen Teil davon für zusätzliche Unterstützungsangebote nutzen. Bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags lassen sich in Leistungen zur Alltagsunterstützung umwandeln. Das gibt Ihnen deutlich mehr Spielraum bei der Organisation der Pflege. Auch hier erfolgt die Abrechnung über Kostenerstattung. Sie reichen die entsprechenden Rechnungen ein und erhalten die Ausgaben erstattet.
Verhinderungspflege: Ihre Auszeit ist wichtig
Pflege ist eine dauerhafte Aufgabe – und niemand kann diese ohne Pausen bewältigen. Die Verhinderungspflege ermöglicht Ihnen, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne dass die Versorgung Ihres Angehörigen gefährdet ist. Ab Pflegegrad 2 können Sie jährlich bis zu 1.685 Euro für eine Ersatzpflege beantragen. Diese kann sowohl durch einen professionellen Pflegedienst als auch durch andere Personen erfolgen.
Die Leistung wird entweder direkt an den Dienst gezahlt oder Ihnen bzw. der pflegebedürftigen Person erstattet. Für viele Angehörige ist diese Unterstützung entscheidend, um langfristig gesund und belastbar zu bleiben.
Pflegeunterstützungsgeld: Hilfe in akuten Situationen
Wenn plötzlich eine Pflegesituation eintritt, müssen viele Angehörige kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen. Genau dafür gibt es das Pflegeunterstützungsgeld.
Es kann ab Pflegegrad 1 für bis zu zehn Arbeitstage beantragt werden und dient dazu, finanzielle Einbußen abzufedern. Sie erhalten diese Leistung, wenn Sie wegen der Organisation oder Sicherstellung der Pflege kurzfristig nicht arbeiten können und keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Das Pflegeunterstützungsgeld wird direkt von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen gezahlt und hilft Ihnen, diese Übergangsphase finanziell zu überbrücken.
Leistungen in ambulanten Wohngruppen: gemeinschaftlich gut versorgt
Eine Alternative zur klassischen häuslichen Pflege kann das Leben in einer ambulanten Wohngruppe sein. Diese Form des Wohnens verbindet Selbstständigkeit mit gemeinschaftlicher Unterstützung.
Die Pflegeversicherung fördert solche Modelle mit speziellen Zuschüssen. Dazu gehören:
- ein monatlicher Wohngruppenzuschlag
- eine einmalige Anschubfinanzierung
Diese Leistungen der Pflegekasse können bereits ab Pflegegrad 1 beantragt werden und dienen beispielsweise dazu, eine zusätzliche Betreuungskraft zu finanzieren oder die Wohnräume anzupassen.
Wohnraumanpassung: mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden
Damit Pflege zu Hause überhaupt möglich ist, muss die Wohnsituation häufig angepasst werden. Die Pflegeversicherung unterstützt solche Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Person.
Gefördert werden beispielsweise:
- barrierefreie Badezimmer
- Treppenlifte
- Türverbreiterungen
Die Auszahlung erfolgt nach Genehmigung und auf Basis der geplanten Umbaukosten. Für Sie bedeutet das oft eine enorme Erleichterung, da die Pflege dadurch sicherer und weniger belastend wird.
Pflegehilfsmittel und digitale Anwendungen: praktische Unterstützung im Alltag
Auch kleinere Hilfsmittel können im Pflegealltag einen großen Unterschied machen. Deshalb haben Sie bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen monatlichen Pflegebox.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzunterlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
Hierfür stehen Ihnen monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können technische Hilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen gefördert werden – aktuell mit bis zu 53 Euro monatlich. Diese digitalen Lösungen können beispielsweise dabei helfen, den Pflegealltag besser zu organisieren oder die Kommunikation mit Ärzten und Pflegediensten zu erleichtern.
Insgesamt zeigt sich: Die Leistungen der häuslichen Pflege sind vielfältig und bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Entscheidend ist, dass Sie die einzelnen Bausteine kennen und gezielt kombinieren. Denn erst im Zusammenspiel entfalten sie ihre volle Wirkung und helfen.
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Pflegeversicherung: Diese Zusatzabsicherungen gibt es
Die gesetzliche Pflegeversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Grundlage für die finanzielle Absicherung im Pflegefall. Allerdings deckt sie häufig nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Gerade bei längerer Pflege oder bei einer Unterbringung im Pflegeheim entstehen oft erhebliche Eigenanteile.
Wenn Sie sich zusätzlich absichern möchten, können private Pflegezusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie helfen dabei, finanzielle Lücken zu schließen und geben Ihnen mehr Planungssicherheit für den Ernstfall. Grundsätzlich stehen Ihnen dabei drei gängige Modelle zur Auswahl.
Pflegetagegeldversicherung: flexibel und weit verbreitet
Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der privaten Pflegeabsicherung. Im Pflegefall erhalten Sie einen festen Geldbetrag pro Tag, dessen Höhe Sie beim Vertragsabschluss selbst festlegen. In der Regel richtet sich die Auszahlung nach dem jeweiligen Pflegegrad, sodass bei höherem Pflegebedarf auch ein höheres Tagegeld gezahlt wird.
Ein großer Vorteil dieser Variante ist ihre Flexibilität. Sie können das Geld frei verwenden – beispielsweise für einen Pflegedienst, Unterstützung im Haushalt oder zur Entlastung von Angehörigen. Wichtig ist jedoch, darauf zu achten, dass die Leistung auch bei ambulanter Pflege gezahlt wird. Denn die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, und genau hier entsteht häufig zusätzlicher Unterstützungsbedarf.
Pflegekostenversicherung: gezielte Erstattung von Restkosten
Die Pflegekostenversicherung setzt direkt dort an, wo die gesetzliche Pflegeversicherung an ihre Grenzen stößt. Sie übernimmt – je nach Tarif – ganz oder teilweise die Kosten, die nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse übrig bleiben.
Das betrifft sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflege. Allerdings sollten Sie genau prüfen, welche Kosten im Detail abgedeckt sind. Gerade im Pflegeheim entstehen zusätzliche Ausgaben, etwa für Unterkunft und Verpflegung, die nicht automatisch Bestandteil jeder Versicherung sind. Diese Form der Absicherung eignet sich besonders, wenn Sie gezielt finanzielle Risiken reduzieren möchten und Wert auf eine möglichst genaue Kostenerstattung legen.
Pflegerentenversicherung: langfristige Absicherung mit Planbarkeit
Die Pflegerentenversicherung funktioniert ähnlich wie eine klassische Rentenversicherung. Sie zahlen über einen längeren Zeitraum Beiträge ein – entweder bis zu einem bestimmten Alter oder bis zum Eintritt eines Pflegefalls.
Sobald Pflegebedürftigkeit eintritt, erhalten Sie eine monatliche Rentenzahlung. Auch hier orientiert sich die Höhe der Leistung häufig am Pflegegrad. Ein Vorteil dieser Variante ist die langfristige Planbarkeit, da Sie im Vorfeld genau wissen, mit welchen monatlichen Leistungen Sie rechnen können.
Zusätzlich kann eine sogenannte Überschussbeteiligung hinzukommen. Das bedeutet, dass sich Ihre Auszahlung erhöht, wenn das Versicherungsunternehmen wirtschaftlich erfolgreich arbeitet. Dadurch kann die tatsächliche Rente über dem ursprünglich vereinbarten Betrag liegen.
Welche Zusatzversicherung ist die richtige für Sie?
Welche Form der Pflegezusatzversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Während die Pflegetagegeldversicherung durch ihre Flexibilität überzeugt, bietet die Pflegekostenversicherung eine gezielte Absicherung konkreter Ausgaben. Die Pflegerentenversicherung wiederum eignet sich für alle, die Wert auf eine planbare, regelmäßige Zahlung legen. Wichtig ist in jedem Fall: Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge – und desto besser sind Sie für den Pflegefall abgesichert.