Curecare Pflegebox beantragen

Mit der Curecare Pflegebox kostenlose Pflegehilfsmittel mit Pflegegrad von 1 oder höher online bestellen!

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Sie interessieren sich für eine kostenfreie Pflegebox im Wert von 42,00 Euro von dem Anbieter Curecare (der Curecare GmbH) oder wollen einen anderen serviceorientierten Leistungserbringer für die kontinuierliche Versorgung Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wählen sowie sich genauer für die gesetzlichen Bestellungen informieren? Bei uns erhalten Sie die wesentlichen Informationen für die kostenlosen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 Euro monatlich kompakt zur Übersicht dargestellt. Hier zur Informationsseite und dem Pflegebox-Anbietervergleich wechseln ➞

Curecare Pflegebox beantragen

Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox

Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:

✓  Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher 

✓  Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand

✓  Die Pflege findet im Hausumfeld statt

Curecare Pflegebox Anbieter » Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für 0,00 €

Wenn Sie bereits selbst einen Angehörigen in Ihrem eigenen Zuhause oder in einer Wohngruppe betreuen, sind Sie sich sicher bewusst, wie anstrengend die Pflege-Tätigkeit eigentlich ist. Da Pflegebedürftige je nach Pflegegrad tatkräftige Unterstützung für alltägliche Aufgaben benötigen, kommt die physische Belastung häufig zu einer hohen psychischen Belastung hinzu. Curecare als Pflegebox Anbieter unterstützt Sie bei der täglichen Pflegehilfe mit der Vermittlung von zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Curecare GmbH übernimmt für Sie bei der Pflegekasse den Beantragungsprozess der kostenlosen Pflegehilfsmittel und damit die Formalitäten zur Bewilligung des gesetzlichen Zuschusses von bis zu 42,00 Euro monatlich. Pflegende sind körperlich gefordert, um die pflegebedürftige Person zu unterstützen und legen für sie viel zusätzliche Wegstrecke zurück oder erledigen auch die Haushaltsaufgaben. Wenn Sie nicht nur pflegend helfen, sondern auch eine Familie und einen Beruf gleichzeitig vereinbaren müssen, steigt die Belastung. Es bleibt kaum Zeit, täglich gebrauchte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder ähnliches zu besorgen. Curecare übernimmt für Sie gerne die monatliche kostenlose Lieferung der ab bereits Pflegegrad 1 gesetzlich geförderten Pflegehilfsmittel und liefert diese bequem nach Hause.  

Auf diese Weise können Sie sich nicht nur den zeitaufwändigen Weg zum Sanitätshaus sparen, sondern auch bürokratischen Ärger, der bei der Kommunikation beziehungsweise Antragsstellung bei der Pflegekasse aufkommt. Curecare übernimmt hier gerne den organisatorischen Aufwand. Sobald Sie sich mit der häuslichen Pflege vertraut gemacht haben sowie den täglichen Bedarf bei der Pflegehilfe kennen, sind Sie sich sicher und wissen, welche Pflegehilfsmittel am meisten gebraucht werden. Noch heute Curecare Pflegebox beantragen!

Der Pflegebox Testsieger

Die Kranken- und Pflegekassen lieben diesen Anbieter aufgrund der Qualität im Bereich des Services, der Zuverlässigkeit und der Markenprodukte! Entdecken Sie den Pflegebox-Testsieger im Porträt und überzeugen Sie sich selbst.

Pflegeboxen im Vergleich

Noch heute verschiedene Angebote für die 0,00 € Pflegeboxen im Anbietervergleich entdecken und den passenden Leistungserbringer für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Versorger sowie Partner zum Pflegebedarf wählen.

Der Anspruch auf die Pflegebox einfach erklärt 

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut und versorgt werden, sei es durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sogenannte Pflegebox. Dabei handelt es sich um ein monatliches Versorgungspaket mit wichtigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die die häusliche Pflege sicherer, hygienischer und komfortabler machen sollen. Diese Pflegehilfsmittel sollen nicht nur den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern, sondern vor allem auch eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige darstellen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Infektionsprävention, zur Erleichterung pflegerischer Tätigkeiten und zum Schutz aller Beteiligten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegebox ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads – und zwar von Pflegegrad 1 bis 5.  Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel müssen nicht selbst getragen werden. Pflegekassen übernehmen die Ausgaben bis zu einem Betrag von derzeit 42 Euro pro Monat (Stand: Januar 2025). Die Beantragung erfolgt unkompliziert und oftmals übernimmt der Anbieter sowie Leistungserbringer der Pflegebox sogar den gesamten Antragsprozess und die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. 

 

Gesetzliche Grundlage § 40 SGB XI zur Pflegebox

Der rechtliche Rahmen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben, konkret in § 40 SGB XI. Dort ist geregelt, dass pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad das Recht auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln haben. Dies umfasst Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden und die dazu beitragen, die Versorgung im häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten. Mit dem monatlichen Betrag von bis zu 42 Euro fördert der Gesetzgeber gezielt die häusliche Pflege mit der Pflegebox zum Erhalt der Hygiene in der häuslichen Pflege, die für viele Menschen bevorzugte Versorgungsform Pflegebedürftiger. Der vertraute Wohnraum, die Nähe zu Angehörigen und die individuelle Betreuung bieten oftmals eine höhere Lebensqualität als die stationäre Pflege. Gleichzeitig stellt die häusliche Pflege auch hohe Anforderungen an Angehörige, die durch diese Leistung entlastet werden sollen. 

 

Was ist in der Pflegebox enthalten

Die Pflegebox ist so zusammengestellt, dass sie die häufigsten Bedürfnisse im Pflegealltag abdeckt – vor allem im Hinblick auf Hygiene, Schutz und Infektionsvermeidung. Je nach Anbieter und individueller Absprache können die genauen Inhalte leicht variieren, typischerweise enthält eine Pflegebox jedoch folgende Artikel: 

  • Einmalhandschuhe: Unverzichtbar bei der täglichen Pflegesituation. Sie schützen vor direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und tragen zur Vermeidung von Infektionen bei.
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Saubere Hände und keimfreie Oberflächen sind essenziell, um eine hygienische Pflegeumgebung zu gewährleisten sowie Ansteckungen zu vermeiden.
  • Mundschutz / FFP2-Masken: Diese bieten einen effektiven Schutz vor luftübertragenen Krankheitserregern – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegeperson. Besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr, wie etwa während Grippewellen oder Pandemien, sind sie ein wichtiges Element im Schutzkonzept.
  • Schutzschürzen: Sie dienen als zusätzlicher Schutz der Kleidung bei der Körperpflege oder beim Umgang mit Flüssigkeiten und können ebenfalls in vielen Pflegeboxen enthalten sein.
  • Bettschutzeinlagen: Zur hygienischen Absicherung von Matratzen und Bettwäsche gegen Nässe sowie Verschmutzungen. Besonders bei Inkontinenzproblemen sind sie eine große Hilfe.
  • Fingerlinge oder Einmalwaschlappen: Für eine sanfte und hygienische Körperreinigung.

Die Zusammenstellung kann häufig individuell angepasst werden – je nach Bedarf und Pflegeaufwand. Viele Anbieter bieten sogar die Möglichkeit, regelmäßig Änderungen vorzunehmen, falls sich die Anforderungen im Pflegealltag verändern. 

 

Die Pflegebox ist ein sinnvolles und niedrigschwelliges Angebot, das pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Alltag spürbar entlasten kann. Die gesetzlich verankerte Leistung trägt dazu bei, die häusliche Pflege hygienischer, sicherer und effizienter zu gestalten – ganz ohne zusätzliche Kosten für die Betroffenen. Wer einen Pflegegrad besitzt und zu Hause gepflegt wird, sollte diesen Anspruch in jedem Fall nutzen. Oft genügt ein kurzer Antrag – und schon sorgt die monatliche Pflegebox für ein Stück mehr Sicherheit und Unterstützung im Alltag.

Pflegebox

Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen

Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!

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