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Sie interessieren sich für eine kostenfreie Pflegebox im Wert von 42,00 Euro von dem Anbieter curabox (der web care LBJ GmbH) oder wollen einen anderen serviceorientierten Leistungserbringer für die kontinuierliche Versorgung Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wählen sowie sich genauer für die gesetzlichen Bestellungen informieren? Bei uns erhalten Sie die wesentlichen Informationen für die kostenlosen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 Euro monatlich kompakt zur Übersicht dargestellt. Hier zur Informationsseite und dem Pflegebox-Anbietervergleich wechseln ➞
Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox
Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:
✓ Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher
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curabox Pflegebox Anbieter » Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für 0,00 €
Haben Sie einen Pflegegrad oder kümmern Sie sich als pflegender Angehöriger um eine Person mit Pflegegrad und Pflege erfolgt zu Hause? Dann sind Sie gesetzlich berechtigt, Pflegehilfsmittel nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI zuzahlungsfrei zu erhalten. Das bedeutet, dass die Pflegekasse auf Anfrage die Ausgaben für Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Händedesinfektion in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich übernimmt. Der Pflegebox Anbieter curabox übernimmt den gesamten Antragsprozess für Sie und liefert nach der Genehmigung die kostenlosen Pflegehilfsmittel bequem nach Hause. Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst zu organisieren, brauchen Sie zuerst die Zustimmung der Pflegekasse zur Übernahme der Kosten. Damit gehen Sie in eine Vorleistung und erhalten von der Pflegekasse eine spätere Erstattung des Rechnungsbetrages. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Belege gut aufbewahren.
Am einfachsten ist es, einen sogenannten Leistungserbringer wie curabox für die Abwicklung der Pflegebox zu beauftragen. Sie können den Erstattungsaufwand bei der Pflegekasse entsprechend an den Pflegebox Anbieter abgeben und müssen sich um nichts weiter kümmern. Sie können sich voll auf die häusliche Pflege Ihrer Lieben konzentrieren und Zeit für das schaffen, was wirklich wichtig ist. Noch heute eine curabox Pflegebox beantragen!
Der Pflegebox Testsieger
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Pflegeboxen im Vergleich
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Der Anspruch auf die Pflegebox einfach erklärt
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut und versorgt werden, sei es durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sogenannte Pflegebox. Dabei handelt es sich um ein monatliches Versorgungspaket mit wichtigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die die häusliche Pflege sicherer, hygienischer und komfortabler machen sollen. Diese Pflegehilfsmittel sollen nicht nur den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern, sondern vor allem auch eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige darstellen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Infektionsprävention, zur Erleichterung pflegerischer Tätigkeiten und zum Schutz aller Beteiligten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegebox ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads – und zwar von Pflegegrad 1 bis 5. Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel müssen nicht selbst getragen werden. Pflegekassen übernehmen die Ausgaben bis zu einem Betrag von derzeit 42 Euro pro Monat (Stand: Januar 2025). Die Beantragung erfolgt unkompliziert und oftmals übernimmt der Anbieter sowie Leistungserbringer der Pflegebox sogar den gesamten Antragsprozess und die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Gesetzliche Grundlage § 40 SGB XI zur Pflegebox
Der rechtliche Rahmen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben, konkret in § 40 SGB XI. Dort ist geregelt, dass pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad das Recht auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln haben. Dies umfasst Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden und die dazu beitragen, die Versorgung im häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten. Mit dem monatlichen Betrag von bis zu 42 Euro fördert der Gesetzgeber gezielt die häusliche Pflege mit der Pflegebox zum Erhalt der Hygiene in der häuslichen Pflege, die für viele Menschen bevorzugte Versorgungsform Pflegebedürftiger. Der vertraute Wohnraum, die Nähe zu Angehörigen und die individuelle Betreuung bieten oftmals eine höhere Lebensqualität als die stationäre Pflege. Gleichzeitig stellt die häusliche Pflege auch hohe Anforderungen an Angehörige, die durch diese Leistung entlastet werden sollen.
Was ist in der Pflegebox enthalten
Die Pflegebox ist so zusammengestellt, dass sie die häufigsten Bedürfnisse im Pflegealltag abdeckt – vor allem im Hinblick auf Hygiene, Schutz und Infektionsvermeidung. Je nach Anbieter und individueller Absprache können die genauen Inhalte leicht variieren, typischerweise enthält eine Pflegebox jedoch folgende Artikel:
- Einmalhandschuhe: Unverzichtbar bei der täglichen Pflegesituation. Sie schützen vor direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und tragen zur Vermeidung von Infektionen bei.
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Saubere Hände und keimfreie Oberflächen sind essenziell, um eine hygienische Pflegeumgebung zu gewährleisten sowie Ansteckungen zu vermeiden.
- Mundschutz / FFP2-Masken: Diese bieten einen effektiven Schutz vor luftübertragenen Krankheitserregern – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegeperson. Besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr, wie etwa während Grippewellen oder Pandemien, sind sie ein wichtiges Element im Schutzkonzept.
- Schutzschürzen: Sie dienen als zusätzlicher Schutz der Kleidung bei der Körperpflege oder beim Umgang mit Flüssigkeiten und können ebenfalls in vielen Pflegeboxen enthalten sein.
- Bettschutzeinlagen: Zur hygienischen Absicherung von Matratzen und Bettwäsche gegen Nässe sowie Verschmutzungen. Besonders bei Inkontinenzproblemen sind sie eine große Hilfe.
- Fingerlinge oder Einmalwaschlappen: Für eine sanfte und hygienische Körperreinigung.
Die Zusammenstellung kann häufig individuell angepasst werden – je nach Bedarf und Pflegeaufwand. Viele Anbieter bieten sogar die Möglichkeit, regelmäßig Änderungen vorzunehmen, falls sich die Anforderungen im Pflegealltag verändern.
Die Pflegebox ist ein sinnvolles und niedrigschwelliges Angebot, das pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Alltag spürbar entlasten kann. Die gesetzlich verankerte Leistung trägt dazu bei, die häusliche Pflege hygienischer, sicherer und effizienter zu gestalten – ganz ohne zusätzliche Kosten für die Betroffenen. Wer einen Pflegegrad besitzt und zu Hause gepflegt wird, sollte diesen Anspruch in jedem Fall nutzen. Oft genügt ein kurzer Antrag – und schon sorgt die monatliche Pflegebox für ein Stück mehr Sicherheit und Unterstützung im Alltag.
Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!