24h-Pflege Pflegebox beantragen

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Sie interessieren sich für eine kostenfreie Pflegebox im Wert von 42,00 Euro von dem Anbieter 24h-Pflege-Check (der Care Platforms GmbH) oder wollen einen anderen serviceorientierten Leistungserbringer für die kontinuierliche Versorgung Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wählen sowie sich genauer für die gesetzlichen Bestellungen informieren? Bei uns erhalten Sie die wesentlichen Informationen für die kostenlosen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 Euro monatlich kompakt zur Übersicht dargestellt. Hier zur Informationsseite und dem Pflegebox-Anbietervergleich wechseln ➞

Verpassen Sie keine wichtigen Leistungen! 

Sie haben einen Pflegegrad? Dann nutzen Sie Ihr Recht auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Mit der kostenlosen Pflegebox erhalten Sie alles, was Sie für einen selbstbestimmten Alltag in der Pflege zum Erhalt der Pflegehygiene benötigen.

24h-Pflege Pflegebox beantragen

Deutsche Pflegehilfe mit der kostenlosen Pflegebox

Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:

✓  Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher 

✓  Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand

✓  Die Pflege findet im Hausumfeld statt

24h-Pflege Pflegebox Anbieter » Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für 0,00 €

Mit dem 24h-Pflege-Check erhalten Sie eine Liste von hunderten seriösen Anbietern für 24h-Pflegekräfte zur Organisation der häuslichen Pflege. Die Care Platforms GmbH mit dem 24h-Pflege-Check überprüft die Qualität der Pflegekräfte regelmäßig und sammelte bislang mehr als 1.000 positive Bewertungen. Seit 2014 gewährleistet der Qualitäts- und Garantiecheck von der 24h-Pflege faire Preise und Sicherheit. Pflegende Angehörige werden durch geprüfte Erfahrungsberichte und den Online-Ratgeber über alle relevanten Themen informiert. Auch die Pflegebox mit den kostenfreien Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch durch den gesetzlichen Anspruch und Zuschuss mit 42,00 Euro monatlich bei beliebigem Pflegegrad, wird über die 24h-Pflege vermittelt.  

Die Bereitstellung von kostenlosen Pflegehilfsmitteln beruht auf gesetzliche Bestimmungen nach dem SGB, die eine finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gewährleisten sollen. In Deutschland lässt sich dies mithilfe der Pflegeversicherung ganz einfach organisieren. Pflegebedürftige Personen haben nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf Leistungen, die dazu dienen, das individuelle Pflegeumfeld zu verbessern, einschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, sodass erforderliche Hilfsmittel kostenlos oder zumindest teilweise bezahlt werden können. Die Intention dieser Maßnahme besteht darin, die Pflege im Haushalt zu unterstützen und pflegende Familienangehörige zu organisatorisch sowie finanziell zu entlasten. Daher stellt die gesetzliche Basis eine Hilfe dar, die darauf abzielt, die Qualität der Pflege zu steigern und gleichzeitig die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verringern. Kostenlose Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, den Pflegealltag zu erleichtern und der 24h-Pflege-Check hilft Ihnen mit Informationen weiter. Noch heute eine 24h-Pflege Pflegebox beantragen!

Der Pflegebox Testsieger

Die Kranken- und Pflegekassen lieben diesen Anbieter aufgrund der Qualität im Bereich des Services, der Zuverlässigkeit und der Markenprodukte! Entdecken Sie den Pflegebox-Testsieger im Porträt und überzeugen Sie sich selbst.

Pflegeboxen im Vergleich

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Der Anspruch auf die Pflegebox einfach erklärt 

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause betreut und versorgt werden, sei es durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sogenannte Pflegebox. Dabei handelt es sich um ein monatliches Versorgungspaket mit wichtigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die die häusliche Pflege sicherer, hygienischer und komfortabler machen sollen. Diese Pflegehilfsmittel sollen nicht nur den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern, sondern vor allem auch eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige darstellen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Infektionsprävention, zur Erleichterung pflegerischer Tätigkeiten und zum Schutz aller Beteiligten. Voraussetzung für den Erhalt der Pflegebox ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrads – und zwar von Pflegegrad 1 bis 5.  Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel müssen nicht selbst getragen werden. Pflegekassen übernehmen die Ausgaben bis zu einem Betrag von derzeit 42 Euro pro Monat (Stand: Januar 2025). Die Beantragung erfolgt unkompliziert und oftmals übernimmt der Anbieter sowie Leistungserbringer der Pflegebox sogar den gesamten Antragsprozess und die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. 

 

Gesetzliche Grundlage § 40 SGB XI zur Pflegebox

Der rechtliche Rahmen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben, konkret in § 40 SGB XI. Dort ist geregelt, dass pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad das Recht auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln haben. Dies umfasst Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden und die dazu beitragen, die Versorgung im häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten. Mit dem monatlichen Betrag von bis zu 42 Euro fördert der Gesetzgeber gezielt die häusliche Pflege mit der Pflegebox zum Erhalt der Hygiene in der häuslichen Pflege, die für viele Menschen bevorzugte Versorgungsform Pflegebedürftiger. Der vertraute Wohnraum, die Nähe zu Angehörigen und die individuelle Betreuung bieten oftmals eine höhere Lebensqualität als die stationäre Pflege. Gleichzeitig stellt die häusliche Pflege auch hohe Anforderungen an Angehörige, die durch diese Leistung entlastet werden sollen. 

 

Was ist in der Pflegebox enthalten

Die Pflegebox ist so zusammengestellt, dass sie die häufigsten Bedürfnisse im Pflegealltag abdeckt – vor allem im Hinblick auf Hygiene, Schutz und Infektionsvermeidung. Je nach Anbieter und individueller Absprache können die genauen Inhalte leicht variieren, typischerweise enthält eine Pflegebox jedoch folgende Artikel: 

  • Einmalhandschuhe: Unverzichtbar bei der täglichen Pflegesituation. Sie schützen vor direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und tragen zur Vermeidung von Infektionen bei.
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Saubere Hände und keimfreie Oberflächen sind essenziell, um eine hygienische Pflegeumgebung zu gewährleisten sowie Ansteckungen zu vermeiden.
  • Mundschutz / FFP2-Masken: Diese bieten einen effektiven Schutz vor luftübertragenen Krankheitserregern – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegeperson. Besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr, wie etwa während Grippewellen oder Pandemien, sind sie ein wichtiges Element im Schutzkonzept.
  • Schutzschürzen: Sie dienen als zusätzlicher Schutz der Kleidung bei der Körperpflege oder beim Umgang mit Flüssigkeiten und können ebenfalls in vielen Pflegeboxen enthalten sein.
  • Bettschutzeinlagen: Zur hygienischen Absicherung von Matratzen und Bettwäsche gegen Nässe sowie Verschmutzungen. Besonders bei Inkontinenzproblemen sind sie eine große Hilfe.
  • Fingerlinge oder Einmalwaschlappen: Für eine sanfte und hygienische Körperreinigung.

Die Zusammenstellung kann häufig individuell angepasst werden – je nach Bedarf und Pflegeaufwand. Viele Anbieter bieten sogar die Möglichkeit, regelmäßig Änderungen vorzunehmen, falls sich die Anforderungen im Pflegealltag verändern. 

 

Die Pflegebox ist ein sinnvolles und niedrigschwelliges Angebot, das pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrem Alltag spürbar entlasten kann. Die gesetzlich verankerte Leistung trägt dazu bei, die häusliche Pflege hygienischer, sicherer und effizienter zu gestalten – ganz ohne zusätzliche Kosten für die Betroffenen. Wer einen Pflegegrad besitzt und zu Hause gepflegt wird, sollte diesen Anspruch in jedem Fall nutzen. Oft genügt ein kurzer Antrag – und schon sorgt die monatliche Pflegebox für ein Stück mehr Sicherheit und Unterstützung im Alltag.

Pflegebox

Pflegebox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln noch heute online beantragen

Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause gepflegt sowie betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für monatliche Pflegehilfsmittel in Höhe von 42,00 € durch Ihre Pflegekasse – und das jeden Monat!

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